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HomeImmobilien Energieeinsparverordnung

Lockruf und Zwang zur Energieeinsparung

Scharfe Energieregeln und großzügige Förderung: Die Bundesregierung setzt auf Zuckerbrot und Peitsche im Bereich Hausenergie.

Veröffentlicht in: Geldseligkeiten (am 12.03.2003)

von Jörg Stroisch

Die Ziele sind ehrgeizig: Bis 2005 soll nach dem Willen der Bundesregierung in Deutschland in der gesamten Wirtschaft der Kohlendioxid-Austausch im Vergleich zum Jahr 1990 um 25 Prozent gesenkt werden. Neben den erneuerbaren Energiequellen, denen eine Verdoppelung des derzeit möglichen Sparpotenzials von 25 Millionen Tonnen Kohlendioxid bis 2010 zugetraut werden, heißt die andere große Devise: Energie sparen. Im privaten Haushalt sollen so 18 bis 25 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

EnEV als Ergebnis

Die politische Antwort auf die Frage nach dem Wie der ehrgeizigen Klimaschutzziele ist die Energieeinsparverordnung (EnEV). Sie wurde am 16. November 2001 verabschiedet und trat am 1. Februar 2002 in Kraft. Und dieses Verordnung hat es in sich: Mit der Gesetzespeitsche werden selbst Altbaubesitzern - mit einer Übergangsfrist bis zumeist Ende 2006 - auf den Weg der Energiespartugend gebracht. Grundlegend ist dabei das Gebot der Wirtschaftlichkei. Und auch Neubauer müssen ihr Haus mindestens nach der sogenannten Niedrigenergiebauweise errichten. Die entstehenden Kosten sind aber zumindest mittelfristig durch die Einsparungen bei den Energiekosten wieder eingespielt.

Neu dabei: Erstmalig wird die Anlagen- und Gebäudetechnik ganzheitlich betrachtet, Heizung und Dämmung gehen gleichberechtigt in die Berechnung ein. Ein verpflichtender "Energiepass" macht dabei für jeden transparent, wie hoch der Umweltstandard der Immobilie ist.

Die EnEV bedeutet auch ein Wechsel der Grundlagen: Zukünftig wird nicht einfach die Heizwärme eines Gebäudes als Grundlage verwendet, sondern die Primärenergie. Stoppten die Bestimmungen so in der Vergangenheit vor dem heimischen Heizkörper, ziehen sie nun bewusst die Erzeugungswege der Wärme mit ein - also etwa durch die eigene Heizanlage oder durch den Strom vom Kraftwerk.

Förderprogramme

Aber es gibt auch Zuckerbrot für Häuslebauer und Immobilienbesitzer: Eine Milliarde € lässt sich alleine der Bund bis 2005 die Förderprogramme für erneuerbare Energiequellen und zur Energieeinsparung kosten. Und die Bundeländer legen mit eigenen Programmen noch einmal kräftig nach. Mit sehr zinsgünstigen Krediten aber auch Zuschüssen greifen Bund und Länder den Immobilienbesitzern kräftig unter die Arme. Auch eine Energieberatung wird gefördert: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle greift bei Ein- und Zweifamilieneigenheimen mit 332,34 Euro unter die Arme, Mehrwohnungsanlagen erhalten noch mehr Geld für die ganzheitliche Analyse durch einen Ingenieur.

Tipp:

  • Altbaubesitzer: Als Vermieter eines Altbaus sollten Sie sich schnell um die notwendigen Renovierungsmaßnahmen und auch Förderdarlehen kümmern. Denn: Am Ende der Übergangszeit werden sich erfahrungsgemäß die Warteschlangen bei den Handwerkern verlängern, die Honorare steigen.
  • Neubauer: Für Sie ist es auf Dauer sowieso nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch ökonomischer, gleich einen möglichst hohen Energiestandard beim Neubau anzusetzen. Das noch wesentlich weniger energieintensive Passivhaus ist deshalb auf jeden Fall eine Überlegung wert!

Linkempfehlungen:

Für Geldseligkeiten schreibt das Journalistenbüro Artikel rund um die privaten Finanzen.

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