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Immobilienversteigerung mit Besonnenheit

Die Ersteigerung einer Immobilie kann ein Schnäppchen sein. Ein Glücksspiel sollte der Bieter daraus aber nicht machen, sonst droht unverzüglich das finanzielle Desaster.

Veröffentlicht in: Geldseligkeiten (am 03.03.2003)

"Die Situation ist sehr gewöhnungsbedürftig", kommentiert Stefan Bentrop vom Verbraucherzentralen Bundesverband, eine Zwangsversteigerung. "Völlige Klarheit über die eigenen Finanzierungsmöglichkeiten ist unabdingbar."

Die Gründe für eine Zwangsversteigerung sind vielfältig: Scheidung, Arbeitslosigkeit aber auch hoffnungslose Überschuldung etwa durch eine völlig falsche Baufinanzierung. Reicht dann das Geld nicht mehr oder soll es unter den ehemaligen Ehepartnern aufgeteilt werden, hilft meist nur die Zwangsversteigerung.

Infos über Termine

Verschiedene Websites listen dabei die Versteigerungstermine in der eigenen Region präzise auf. Agetra und Unika.de (ebenfalls kostenpflichtig) oder Immozv.de (kostenlos) bieten Zwangsversteigerungsdatenbanken an, jedoch ist keine der Datenbanken vollständig. Welche für Ihre Region geeignet ist, können Sie nur durch ausprobieren herausfinden.

Ist die Immobilie attraktiv?

Für Kaufinteressenten bieten sich dabei echte Schnäppchen - der Zuschlag kann sogar weit unter Verkehrswert erteilt werden. Aber Stefan Bentorp mahnt zur Vorsicht: "Es ist nicht automatisch ein Schnäppchen. Wenn die noch notwendige Investition nicht richtig eingeschätzt wird, kann die persönliche Obergrenze schnell doch noch überschritten werden."

Ob die Immobilie wirklich attraktiv ist, muss der Bieter also selbst herausfinden: Die amtlichen Gutachten sind oft nicht besonders aussagekräftig - auch dem Sachverständigen des Gerichts wird häufig kein Zutritt zur Wohnung gewährt.

Feste Regeln für die Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung unterliegt dabei fest definierten rechtlichen Regeln. Zum Glück sind dabei die prall gefüllten Geldtaschen passé: Früher mussten zehn Prozent des Zuschlagpreises bar auf den Tisch gelegt werden. Mittlerweile akzeptiert das Gericht auch einen gedeckten Scheck über den Betrag.

Taktische Überlegungen

Im konkreten Fall sind oft taktische Überlegungen und kluges, besonnenes Verhalten, das Wissen über die Situation der anderen Parteien die entscheidenden Garanten für einen erfolgreichen Zuschlag. Ein paar Trockenübungen können da nicht schaden.

Finanzierung muss stimmen

"Die eigene Finanzierung muss in jedem Fall stimmen", rät Verbraucherschützer Bentrop dringend. Denn sonst kann es passieren, dass der Mann mit dem Kuckuck schnell wieder an die neu erworbene Haustür des frisch gebackenen Immobilienbesitzers klopft. Dann darf er die "lukrative" Zwangsversteigerung von der wesentlich unbequemeren Schuldnerbank noch einmal miterleben - und erhöht dabei nebenbei die Amtsstatistik um einen weiteren tragischen Fall einer gescheiterten Existenz.

Für Geldseligkeiten.de schreibt das Journalistenbüro Artikel rund um die privaten Finanzen.

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