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"Mallorca-Police" - Mietwagenfahrten absichern

Ein Auto mieten im Ausland: Die Preise sind häufig günstig, der Trip über die Insel oder zur nächsten Ausgrabungsstätte ist außerdem bequem und zeitsparend. Aber der niedrige Preis hat einen Haken: Die Kfz-Haftpflichtversicherung von Mietwagen im Ausland deckt Schäden möglicherweise nur in viel geringerer Höhe ab als in Deutschland. Abhilfe schafft hier die so genannte Mallorca-Police.

Veröffentlicht in: Deutschlandfunk (am 03.05.2006)

Radiobeitrag: Von Jörg Stroisch (Autor), Michael Briefs (Produktion)

"Wir stoppten vor der Einfahrt in den Kreisverkehr und die Dame hinter uns ist uns mit voller Wucht auf das Hinterteil des Autos gekracht. Wir konnten uns mit dieser Dame kaum verständigen. Oder sie wollte es nicht verstehen", so eine Betroffene.
Ein typischer Unfall mit dem Mietwagen im Ausland: Nicht nur die Sprache, sondern auch die Gesetzeslage ist völlig anders. Es kann sein, dass die örtliche Haftpflichtversicherung für den verursachten Schaden nicht komplett aufkommt. Beispiel Spanien: Hier sind die Mietwagenunternehmen nur zu einer Mindesthaftungssumme bei Personenschäden von 350.000 Euro verpflichtet, in Deutschland sind es hingegen 2,5 Millionen Euro. Üblich sind hier sogar meistens acht Millionen Euro.

Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: "Habe ich nun einen Schaden verursacht, der 500.000 Euro beträgt, würde ich mit 150.000 Euro haften und diese 150.000 Euro übernimmt dann auch kein Versicherer. Das heißt, ich muss dieses Geld aus meiner eigenen Tasche zahlen und bin dann vielleicht auch für den Rest meines Lebens Pleite."

Da kann der Urlaub mit dem gemieteten Fahrzeug schnell zur Zitterpartie werden. Eine einfache Lösung bietet die „Mallorca-Police“, die von Automobilclubs oder Versicherungsgesellschaften angeboten wird. So genannt, weil sich auf Mallorca viele deutsche Urlauber einen Mietwagen nehmen – und natürlich dort auch in der Vergangenheit durch Unfälle teure Schäden entstanden sind. Sie gilt auch in anderen europäischen Ländern. Die Mallorca-Police hebt den geringen Haftpflichtschutz des örtlichen Mietwagens auf ein deutlich höheres Niveau an. Sie kostet etwa 20 Euro im Monat.

Verbraucherschützerin Elke Weidenbach: "Ich sollte mir mehrere Angebote reinholen und dann sollte ich natürlich auf Summen, die dort versichert sind, achten. Und da sollte ich wirklich nicht am Beitrag sparen, sondern ich sollte den Versicherungsschutz wählen, der eine möglichst hohe Sicherungssumme beinhaltet."

Interessant ist diese so genannte Mallorca-Police vor allem für Urlauber, die kein eigenes Auto in Deutschland besitzen. Denn: Die normale, deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung deckt häufig auch deratige 'Mallorca-Risiken' beim Mietwagen im Ausland ab. Als Gesamthaftungssumme für die Beleichung aller Schäden eines Unfalls sind in Deutschland jedenfalls mittlerweile 100 Millionen Euro üblich. Die Frage ist dann nur noch: in welcher Höhe gilt dies auch im Ausland.

Elke Weidenbach: "Manche haben dann auch niedrigere Haftpflichtabsicherungssummen – zum Beispiel zehn Millionen. Da sollte ich mich auf jeden Fall noch vorher mit meinem Versicherer in Verbindung setzen und da genau nach den Summen, die dort im Haftpflichtbereich abgedeckt sind nachfragen."

Wer gut versichert ist, hat dann nur noch Ärger mit der Bürokratie. Aber inzwischen schicken alle europäischen Staaten eigene Beauftragte nach Deutschland, unter www.zentralruf.de erfährt der Geschädigte die Ansprechpartner. Die regeln dann den Schaden normalerweise innerhalb von drei Monaten.

Die Verbraucherin hatte jedenfalls Glück: "Wir haben uns natürlich dann überlegt, wie machen wir das. Wir sind dann relativ schnell auch nach Deutschland zurückgefahren, weil der Urlaub war dann versaut. Es sind alle anfallenden Kosten beglichen worden. Wir sind also mit plus minus null aus der ganzen Sache rausgegangen.

Deutschlandfunk

Für den Deutschlandfunk erstellt schreibt das Journalistenbüro Beiträge für den Verbrauchertipp.

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