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Renten-Sparen mit dem Boss

Jedes Unternehmen muss seinen Angestellten seit Januar 2002 eine betriebliche Form der Rente ermöglichen. Das bringt für den Arbeitnehmer oft große Vorteile – und auch für den Arbeitgeber.

Veröffentlicht in: Geldseligkeiten (am 14.09.2005)

von Jörg Stroisch

Betriebsrente ist in: Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) schätzt, dass vor 2002 rund 38 Prozent der Arbeitnehmer eine Betriebsrente zugesichert haben. Anfang 2003 waren es bereits 43 Prozent. Die Mitnahme der Ansprüche zum neuen Arbeitgeber sind seit 2005 nun leichter möglich.

Staat fördert die betriebliche Altersvorsorge

  • Staatliche Zulagenförderung: Die staatliche Zulagenförderung – bekannt geworden unter dem Begriff "Riesterförderung" – macht im Jahr 2005 maximal 76 Euro pro Person und zusätzlich 92 Euro pro Kind aus. Sie steigt bis 2008 alle zwei Jahre. 2006/2007 gibt es so bereits 114 Euro (pro Kind zusätzlich 138 Euro) und ab 2008 154 Euro (pro Kind zusätzlich 185 Euro) Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer dazu zunächst mindestens zwei Prozent seines Bruttoverdienstes steuerfrei – bis 2008 stufenweise dann 4 Prozent – in die private Altersvorsorge investiert.
  • Steuerfreie Entgeltumwandlung: Bis zu 2496 Euro sind jährlich steuerfrei und bis 2008 auch sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersvorsorge investierbar. Hinzu kommt ein jährlicher Betrag von 1.800 Euro, der nur steuerfrei ist. Mit dieser "Entgeltumwandlung" kann der Arbeitnehmer also Teile seines Lohns direkt in die Betriebsrente geben.
  • Pauschal versteuerte Entgeltumwandlung: Diese besteht seit Jahresbeginn 2005 nicht mehr.

Fünf Wege zur Betriebsrente

Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionszusage, Pensionsfonds und Unterstützungskasse – das sind die fünf so genannten "Durchführungswege" der betrieblichen Rente. Jeder Betrieb muss mindestens eines dieser Instrumente seinen Mitarbeitern anbieten. Ihr Unterschied liegt in der Begünstigung durch den Fiskus. Nicht alle Durchführungswege unterstützen auch alle drei oben genannten Steuerinstrumente. Wichtig dabei: Der Arbeitgeber muss mindestens ein Instrument anbieten, welches das "Riestern" ermöglicht. Mit welchem Geld- oder Versicherungsinstitut er eine Rahmenvereinbarung schließt, bleibt aber alleine ihm überlassen. Anders als bei der privaten Vorsorge kann also der Arbeitnehmer häufig nicht zwischen verschiedenen Produkten verschiedener Anbieter wählen – in einigen Branchen wurde aber eine große Auswahl tarifvertraglich geregelt. Je mehr Angestellte ein Unternehmen hat, desto attraktiver wird die Betriebsrente auch von der Renditeseite her. Der Verwaltungsaufwand minimiert sich so nämlich und dadurch erhöhen sich die Erträge.

Auch für Arbeitgeber lukrativ

In gleicher Höhe wie der Arbeitnehmer profitiert auch der Arbeitgeber von der Freiheit von Sozialversicherungsbeiträgen. Deshalb haben Arbeitnehmer – auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten – immer gute Argumente für die Betriebsrente. Ein ökonomisch denkender Chef wird sich dem nicht verschließen. Bleibt noch der Verwaltungsaufwand: Viele Institute bieten hier eine Rund-um-Betreuung an, so dass auch kleine Betriebe nicht neue Bürokratie fürchten müssen.

Für Geldseligkeiten.de schreibt das Journalistenbüro Artikel rund um die privaten Finanzen.

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