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Die "Leibrente" oder "Basisrente" ist die neue Erfindung für die private Altersvorsorge ab 2005. Manchmal wird sie auch schon als Rürup-Rente bezeichnet. Sie gibt harte Kriterien vor, belohnt dies aber mit Steuervorteilen in der Ansparphase. Veröffentlicht in: Geldseligkeiten (am 14.09.2005)von Jörg Stroisch
Steuerliche Rahmenbedingungen
Auch die Rürup-Rente setzt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung um. Sprich: In der Ansparzeit werden die Einlagen steuerlich gefördert, die Rentenzahlungen im Alter müssen hingegen versteuert werden. Die Förderung in der Ansparzeit steigt dabei über die Jahre:
- Grundlage: Bis zu 20.000 Euro bei Singles oder 40.000 Euro bei Paaren können steuerlich begünstigt in die Rürup-Rente investiert werden. Aber: Die gesetzliche Rentenversicherung der Arbeitnehmer wird davon abgezogen.
- Stufenplan: 2005 können nur 60 Prozent dieses Betrags von der Steuer abgesetzt werden, bis 2025 steigt das jährlich um zwei Prozent auf dann schlussendlich 100 Prozent. Sprich: 2005 können nicht 20.000 Euro, sondern nur 12.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden, Tendenz steigend.
- Altersversteuerung: Im Alter wird die Rürup-Rente voll versteuert.
Beispiel: Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge würde die Entlastung bei einem Entgelt von 20.000 Euro so im Jahr 2040, der letzten Stufe, 859 Euro real betragen, bei 60.000 Euro sind es knapp 4.590 Euro. Dafür müssen dann die Rentenzahlungen versteuert werden. Aber: In der Regel sind die Steuersätze der Rente niedriger als im Erwerbsleben, sodass es ein Gewinn ist.
Konzeption der Basis-Rente
Damit der Rürup-Sparer in den Genuss der steuerlichen Förderung kommt, muss das gewählte Produkt bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Keine einmalige Kapitalauszahlung: Die Rürup-Rente muss als lebenslange Rente gewährt werden.
- Mindestrentenalter: Frühstens ab dem 60. Lebensjahr erhält der Sparer seine Rürup-Rente.
- Unantastbar: Die Rürup-Rente darf nicht beliehen, veräußert, vererbt oder übertragen werden.
- Personalisiert: Vom Prinzip her soll eine Rürup-Rente zunächst nur dem Rentensparer zugute kommen. Zusätzliche Elemente wie die Hinterbliebenenversorgung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung können aber eingeschlossen werden.
- Eingeschränkte Produktwahl: Rürup-Renten werden nur in Form einer Rentenversicherung angeboten. Allerdings sind diese in ihrer Anlagestrategie, Einzahlungsflexibilität und Auszahlungsform je nach Anbieter sehr unterschiedlich konzipiert.
Für wen ist die Rürup-Rente etwas?
Bianca Höwe, Versicherungsfachwirtin beim Bund der Versicherten: "Lediglich für Selbstständige, die weder in die gesetzliche Rentenversicherung noch in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, kann sich dieser Weg der Altersvorsorge lohnen, da weder "Riester" noch die betriebliche Altersvorsorge möglich ist." Interessant hierbei: Manche Selbstständige zahlen ohnehin in ein berufliches Versorgungswerk ein. Auch diese Beiträge sind steuerlich begünstigt werden und schmälern damit den für die Rürup-Rente zur Verfügung stehenden Abzugsbetrag. Dazu Bernd Katzenstein, Sprecher des Deutschen Institut für Altersvorsorge: "Prinzipiell können Versorgungsanwartschaften nach Rürup steuerbegünstigt werden, wenn sie exakt die Kriterien der Leibrente erfüllen, also weder vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar sind." Die Rürup-Rente kann für Angestellte nur sehr bedingt als Ergänzung oder als Alternative zu den anderen Vorsorgeprodukten – beispielsweise der Riesterrente oder der betrieblichen Altersvorsorge – eingesetzt werden, weil der steuerlich absetzbare Betrag schon durch den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen wird. Da viele Selbstständige nicht von der gesetzlichen, betrieblichen oder Riesterrente profitieren, ist die Rürup-Rente für sie die einzige Möglichkeit, steuerbegünstigt in die Altersvorsorge zu investieren. Andere Arbeitnehmer stellen sich meist besser mit einer Kombination aus betrieblicher und privater – riestergeförderter – Altersvorsorge.
Tipp:
Eine geschickte Kombination der verschiedenen Formen der Altersvorsorge bringt in vielerlei Hinsicht die beste Absicherung: So können Sie von unterschiedlichen Steuervorteilen/Zuschüssen profitieren. Und es ist sinnvoll, seine Altersvorsorge nicht ausschließlich einem Produkt zu überlassen. Wägen Sie bei der Wahl immer die Vorteile (beispielsweise Steuervorteile, gute prognostizierte oder sichere Rendite) mit den Nachteilen (beispielsweise fehlende Flexibilität, keine Kapitalauszahlung) ab.
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