Etwa 26 Millionen Auslandskrankenversicherungsverträge gibt es in Deutschland. Und: „Diese Versicherung ist für alle Reisende dringend zu empfehlen“, rät Thorsten Rudnik, Versicherungsexperte beim Bund der Versicherten: „Auch in EU-Staaten und in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, rate ich gesetzlich Krankenversicherten zu dem Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung.“ Denn der oft kostspielige Reiserücktransport ist hier definitiv nicht gesetzlich abgesichert, außerdem lehnen Ärzte im Ausland häufig die Behandlung „auf Krankenschein“ ab. Dieser Schutz ist zudem für sehr wenig Geld zu haben: Unter zehn Euro kostet er im Normalfall für ein ganzes Jahr, die Reisedauer darf dann je nach Versicherer zwischen 42 Tagen und acht Wochen betragen. Senioren müssen tiefer in die Tasche greifen. Ist der Reisende privat krankenversichert, sollte er ins Kleingedruckte schauen oder den Versicherer fragen, in welchem Umfang und wie lange Versicherungsschutz in dem Reiseland besteht.
Reiserücktrittsversicherung
Unter anderem Krankheit, Todesfall im Familienkreis, Arbeitslosigkeit oder Schwangerschaft: Das sind Anlässe, in denen die Reiserücktrittsversicherung greift. Sie ist allerdings ganz schön teuer: Bei einem Reisewert von 2000 Euro werden um die 60 Euro fällig, teurere Reisen steigern die Prämie überproportional.
„Reiserücktrittsversicherungen lohnen sich meistens nur, wenn die Reise lange im Vorfeld gebucht wurde und der Preis der Reise sehr hoch ist“, erklärt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Zu beachten: Bei den meisten Versicherern muss innerhalb von 14 Tagen nach Reisebuchung auch die Versicherung abgeschlossen werden. Und: Kriegerische Ereignisse, Terroranschläge oder auch Naturkatastrophen sind aus Versicherungssicht kein Reiserücktrittsgrund. Allerdings zeigen sich in einem solchen Fall viele Reiseveranstalter kulant mit der Stornogebühr. Generell gilt: „Tritt ein Reiserücktritsgrund ein, dann muss dies dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt und auch etwa mit einem Arztattest belegt werden“, so Weidenbach. Zu den so genannten Obliegenheitspflichten des verhinderten Reisenden gehört es auch, die Kosten gering zu halten.
Unnötige Absicherungen
Unter die Kategorie „unnötig“ fällt bei Reisen besonders die Gepäckversicherung: „Hier kommen sehr viele Beschwerden unserer Mitglieder“, erläutert Thorsten Rudnik. Der Fachmann schildert: Selbst einem Reisenden, der durch ein Nickerchen den wachsamen Blick auf seinen Koffer im Gepäcknetz verloren hatte, wurde der Schaden nicht erstattet. „Daraus folgert: Der Urlauber muss so stark auf sein Gepäck aufpassen, dass es ihm eigentlich nicht mehr geklaut werden kann.“ Viel günstiger kann es in einem solchen Fall sein, einen Blick in die Hausratversicherung zu werfen. Diese tritt etwa bei Einbruch ins Hotelzimmer oder bei einem Raubüberfall ein. Wichtig dabei: Der Diebstahl muss genau dokumentiert werden.
Im „Rund-um-sorglos“-Paket oft inklusive, für 99 Prozent aller Urlauber aber unsinnig, sind spezielle Urlaubshaftpflicht, Urlaubsunfall- oder Urlaubsrechtsschutzversicherungen. „In Paketen ist meistens solcher Versicherungsschutz enthalten, den ein Reisender nicht unbedingt benötigt“, erläutert Elke Weidenbach. „Deshalb sollte auch lieber auf solche Koppelangebote verzichtet werden.“ Die normalen Haftpflicht- oder Unfallversicherungen gelten in der Regel weltweit und sie gehören beide nicht nur im Urlaub zu wichtigen Versicherungen. „Diese Risiken sollten deshalb besser durch einen generell gültigen Vertrag abgesichert werden“, rät Weidenbach.
Fazit: Ein vernünftiger Reiseversicherungsschutz besteht aus der Auslandskrankenversicherung, der „Mallorca-Police“ für den Mietwagen und eventuell aus einer Reiserücktrittsversicherung. Der Rest ist nicht notwendig.
Für den Kölner Stadtanzeiger schrieb das Journalistenbüro Artikel auf der Geldseite und für die Immobilienbeilage. Dieser Artikel ist schon einige Jahre alt