
Buch: Barrierefrei bauen und altersgerecht modernisieren
Dieses Interview ist Bestandteil dieses Buchs für Immobilieninhaber und Vermieter.
zur Dossierseite BarrierefreiheitWorin sehen Sie die Hauptherausforderung bei der Umsetzung von Barrierefreiheit beim Bauen?
Über 90 Prozent bauen ihre Immobilie über einen Generalunternehmer bzw. Generalübernehmer. Diese lassen im Auftrag der Bauherren eine Immobilie von anderen Unternehmen errichten oder übernehmen als Generalunternehmer auch wesentliche Bauleistungen selbst. Das Problem ist hier, dass diese sich mit diesem Thema Barrierefreiheit kaum beschäftigen, wenn der Auftraggeber nicht explizit vertraglich die gewünschte und definierte Leistung „Barrierefreiheit“ vereinbart.
Als Beispiel: Letztens war eine MS-erkrankte Frau bei mir in der Beratung. Diese hatte ein barrierefrei nutzbares Haus von einem Generalübernehmer bauen lassen. Das Problem ist nur: Das neue Haus liegt nun 80 Zentimeter über dem Straßenniveau. Sie kann also gar nicht barrierefrei in ihr Haus hinein. Das dann im Nachhinein zu ändern, ist aufwändig und teuer, vielleicht auch gar nicht mehr möglich. Der ursprünglich barrierefrei angedachte Zugang zum Carport ist in diesem Fall zum Beispiel nicht mehr realisierbar. Der Generalübernehmer stellt sich vertragskonform auf den Standpunkt, dass er das Haus so errichtet hat wie vereinbart. Die Planung der Außenanlagen war nicht Vertragsbestandteil, also wurde auch die Höhenlage des Hauses zu Terrasse, Hauseingang, Carport und zur Straße nicht berücksichtigt. Das ist ein ganz typischer Fall.
In diesem Fall war es also zu spät, aber was ist, wenn noch Handlungsspielraum besteht, also das Haus noch geplant wird?
Gerade bei den genannten Vertragsmodell des Generalübernehmers – auch „Schlüsselfertigunternehmer“ genannt – wird im Auftrag des Bauherren die Immobilie auch geplant. Der Bauherr hat damit Einfluss auf die Planung und auf die Bau-und Leistungsbeschreibung . Dazu muss der Bauherr aber wissen, was benötigt wird. Er muss seine Vorstellungen vollständig in Planung und Baubeschreibung einbringen. Bei der Baubeschreibung sind dann auch noch die Qualitäten des Materials und der Ausführung festzulegen. Um dies leisten zu können, sollte der Laie eine unabhängige fachliche Beratung hinzuziehen. Gerade wenn noch bestimmte Anforderungen wie Barrierefreiheit berücksichtigt werden sollen.
Das auch zum Beispiel Anbieter von Fertighäusern oder Holzhäusern in ihren Verträgen gerne vereinbaren, das die Schwelle des Hauses über dem Außengelände liegen muss, ist aus Gründen des Schutzes gegen Feuchtigkeit (DIN 18533, DIN 18534) durchaus verständlich, doch wie der Bauherr barrierefrei aus dem Haus kommt, ist damit nicht geklärt. Die Höhenlage des Hauses über dem geplanten Gelände und die Sockelabdichtung ist hierbei zu berücksichtigen und wird nicht vom Hausanbieter geliefert.
Ein weiteres, ganz aktuelles Beispiel: Das üblicherweise kleine Bad im Erdgeschoss hat zwar eine Türenbreite von etwa einem Meter. Das wesentlich größere im erste Stock des Einfamilienhauses aber nur 76 Zentimeter. Warum? In der Praxis ist es ab einem gewissen Stadium der Ausführung oft schwierig und teuer den Grundriss noch einmal zu ändern, hier also das Bad im Erdgeschoss gleich größer und barrierefrei zu planen, die erforderliche Zugangsbreite und die Schlagrichtung der Badezimmertür zu berücksichtigen.
Ein weiteres Beispiel: Im Einfamilienhausbau werden die Häuser von Schlüsselfertiganbietern oft mit gewendelten Treppen in ihren Katalogen dargestellt. Platzsparend und kostengünstig. Für eine Nutzung des Obergeschosses mit einer Beeinträchtigung oder im Alter ist es dann schwierig und teuer, einen Treppenlift einzubauen. Mit einer geraden Treppe und guten An- und Austrittsmöglichkeiten lässt sich das vorausschauend vermeiden. Vom Unternehmer werden sie da keine Unterstützung bekommen, da hierfür das Wissen fehlt. Der Bauherr tut an dieser Stelle gut daran, schon oder gerade zur Planung einen Fachmann hinzuzuziehen, der zur Barrierefreiheit und der Grundrissplanung beraten kann.
Das klingt insgesamt teuer und aufwändig…
Ja. Barrierefreiheit kostet einfach Geld. Beispiel Türschwelle. Wenn diese vermieden werden soll, es also eine Null-Schwelle gibt, ist das sehr teuer. Und es ist nicht einfach. Eine fachgerechte Montage ist hier aber besonders wichtig, da es sonst zu Feuchteschäden kommen kann. Dafür die richtigen Handwerker zu finden, ist nicht einfach, auch nicht für den Unternehmer/Hausanbieter.
Und manchmal gibt es dann gleich noch ein weiteres Risiko. So schreiben Fertigbauanbieter häufig verbindlich vor, dass sich der Aufbau 30 Zentimeter über Bodenniveau befinden muss. Eben weil das Holz im Boden sonst aufschwemmen kann. Wer das nicht macht, verspielt die Gewährleistung des Fertighausanbieters.
Kommen wir zum Bestandsbau: Wo sind hier die Schwierigkeiten?
Wieder ein Praxisbeispiel: Holzfertighäuser aus den 60er- und 70er-Jahren lassen sich schon deshalb nicht barrierefrei umbauen, weil man dazu die Wände öffnen und die Böden aufnehmen müsste. Da ist aber soviel Schadstoff verbaut, dass ich davon nur abraten kann.
Ansonsten wird es aber generell ungleich komplexer. Eine wirkliche Barrierefreiheit zu erreichen, ist oft schwierig. Hier sind Kompromisse wichtig. Auch hier ist eine gute Beratung und Begleitung wichtig, zum Beispiel durch die Baubegleiter unseres Verbandes…
Machen das denn viele: Ich höre häufig auch, dass dafür dann das Geld nicht mehr reicht oder die Bauherren sich diese Expertise auch selbst zutrauen?
Das ist fatal. Die Materie ist außerordentlich komplex, nicht nur in Bezug auf die Barrierefreiheit. Laien können das eigentlich nicht ganzheitlich überblicken. Und eines ist auch klar: Im Nachhinein etwas zu korrigieren, ist ungleich aufwändiger und teurer, als gleich bei der Planung und während des gesamten Prozesses auf die Expertise von Experten zurückgreifen zu können.
Über Thomas Penningh
Thomas Penningh berät für den Verband Privater Bauherren als Bauherrenberater Bauherren und Käufer in Braunschweig bei der Durchführung ihrer Bau, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, auch beim barrierefreien und behindertengerechten Bauen. Der Diplom-Architekt, TU, und sein Beraternetzwerk sind im Verband auch als Gutachter tätig.
Der Verband Privater Bauherren wurde 1976 gegründet. Der Verband unterstützt private Bauherren und Käufer bei allen Fragen rund um ihre Immobilie und den Immobilienerwerb. Hierfür stellt der Verband den Bauherrn ein breites Netzwerk von qualifizierten Beratern zur Verfügung.
Er widmet sich der Vertretung bauorientierter Verbraucherinteressen beim Gesetzgeber, Verwaltung, Bau- und Kreditwirtschaft sowie weiteren öffentlichen und staatlichen Organisationen (www.vpb.de).