
Buch: Barrierefrei bauen und altersgerecht modernisieren
Dieses Interview ist Bestandteil dieses Buchs für Immobilieninhaber und Vermieter.
zur Dossierseite BarrierefreiheitWas sind die Hauptherausforderungen rund um den Einbau eines Aufzugs?
Die Landesbauordnungen regeln den Einbau von Aufzügen in den jeweiligen Bundesländern sehr unterschiedlich. Mal sind sie im Neubau ab einer bestimmten Höhe vorgeschrieben, mal ab einer bestimmten Geschosszahl. Diese Unterschiedlichkeit verzögert die ganze Planung erheblich. Eine Vereinheitlichung wäre hier eine große Hilfe gerade auch für die Aufzugsbauer.
Mit dem neuen Gebäudetyp E wird hier ja gerade eine Vereinfachung angestrebt…
Ja, und leider werden hier Aufzüge als kostenintensiver und verzichtbarer Bestandteil angesehen,. Gleichzeitig sollen es aber auch Mindeststandards zu Gesundheit, Sicherheit und Barrierefreiheit definiert werden.
Wir schlagen angesichts dieser Entwicklung einen Mittelweg nach dem sogenannten Schwedenmodell vor. In Schweden ist der Einbau von Aufzügen nicht vorgeschrieben, aber es ist vorgeschrieben, einen nachträglichen Einbau zu ermöglichen. Denn ein wirklich großes Hindernis – das auch zur völligen Verhinderung einer Aufzugsanlage führt – ist der in Bestandsgebäuden oft fehlende Platz für notwendige Schachtanlagen. In Schweden wird dieser Platz verbindlich vorgeschrieben. Oftmals wird dieser Raum dann als Abstellkammer genutzt. Aber er kann eben mit einem einfachen Deckendurchbruch später als Schacht für einen Aufzug genutzt werden.
Dazu gibt es ja auch ganz konkrete Empfehlung, was ein guter ausreichender Platz ist. So wird in der EN 81-70 für einen Aufzug bis 630 Kilogramm Last eine Abmessung für den Schacht von 1,70 Metern mal 1,90 Metern empfohlen. Für die Schachtgrube sollte eine Tiefe von einem Meter, für den Schachtkopf von mindestens 2,60 Metern vorgesehen werden. Damit wäre dann ein nachträglicher Einbau überhaupt kein Problem. Und dennoch können Bauherren nach dem Gebäudetyp E kostengünstiger bauen und müssen eben nicht schon sofort einen Aufzug miteinplanen.
Warum ist aus Ihrer Sicht eine Beschäftigung mit Aufzügen in Bezug auf die Barrierefreiheit wichtig?
Barrierefreiheit ist ein zentrales Element einer inklusiven Gesellschaft und kommt allen Menschen zugute – nicht nur Menschen mit Behinderungen. Ein Blick in die nordischen Staaten oder die USA zeigt, dass Barrierefreiheit dort bereits auf einem deutlich höheren Niveau etabliert ist. Klare gesetzliche Vorgaben und innovative Ansätze machen Barrierefreiheit dort zu einem selbstverständlichen Bestandteil des Bauens. Deutschland, als hochentwickeltes Land, muss hier aufholen und vergleichbare Standards etablieren, um seiner Verantwortung als moderne, zukunftsorientierte Gesellschaft gerecht zu werden.
Immer wieder kommt es vor, dass Aufzüge gebaut werden, aber an der Zugang zum Haus nicht barrierefrei nicht möglich ist. Wird das in der Planung zu stark getrennt betrachtet?
Ja, es kommt sehr häufig vor, dass beim Aufzug die Umgebung nicht mitgedacht wird. Konkret erlebe ich das selbst auch. In einem größeren Komplex mit vielen Eigentumswohnungen sind drei Aufzüge vorhanden, aber der Zugang zu den einzelnen Aufzügen ist sehr unterschiedlich geregelt. In einem Fall wurde zur Überwindung der Stufen extra ein Homelift eingebaut. Das ist natürlich so auch schon nicht gut gelöst.
Zudem haben in diesem Fall für diesen Homelift nur einige wenige körperlich beeinträchtigte Personen einen Schlüssel. Die alleinstehende Frau mit Kinderwagen könnte diese Hilfe aber genauso gebrauchen. Das wird einfach oft viel zu kurz gedacht. Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern die Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen. Deshalb muss sie von Anfang an mitgedacht und umgesetzt werden
Wie kann denn die Barrierefreiheit im Aufzug selbst verbessert werden?
Die EN 81‑70 regelt die barrierefreie Gestaltung des Aufzuges selbst in dem sie Anforderungen unter anderem an Kabinenabmessungen, Türzeiten, Bedienelemente sowie visuelle und akustische Informationen von Aufzügen festlegt.
Die EN 81-70 regelt nicht nur die geometrischen Anforderungen an den Aufzug in Form von drei Größen für Aufzüge, die unterschiedliche Grade der Zugänglichkeit für Benutzer von Rollstühlen anbieten. Sie enthält auch Maßnahmen für blinde und sehbehinderte Personen, die den Aufzug benutzen wollen und enthält hierfür Hinweise zu Farbtonkontrastierung, Beleuchtung, tastbaren Zeichen und Symbolen einschließlich Brailleschrift.
Auch die Barrierefreiheit an Bahnhöfen muss gestärkt werden: Dies umfasst insbesondere die Zugänglichkeit aller Bahnsteige von jeglichen Verkehrsbetrieben durch Aufzüge für Rollstuhlfahrer, Menschen mit eingeschränkter Mobilität, zum Beispiel Senioren mit Rollator und Eltern mit Kinderwagen. Neben dem Ausbau der Infrastruktur sind verlässliche Informationen über die Verfügbarkeit und Funktionstüchtigkeit von Aufzügen essenziell. Eine App-basierte Lösung könnte hier Abhilfe schaffen und den Zugang erheblich erleichtern.
Über Ebru Gemici-Loukas
Ebru Gemici-Loukas ist die stellvertretende Geschäftsführerin des VDMA Fachverbands Aufzüge und Fahrtreppen. Der VDMA Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen wurde 1999 gegründet und repräsentiert mit mehr als 80 Mitgliedsunternehmen 90 Prozent des deutschen Marktes. In Deutschland gibt es derzeit rund 850.000 installierte Aufzugsanlagen, davon 745.000 zur Personenbeförderung und etwa 39.000 Fahrtreppen. Jährlich kommen rund 15.000 neue Aufzuganlagen hinzu, zwei Drittel davon in Wohngebäuden. Die Branche erwirtschaftet über 3,5 Milliarden Euro und beschäftigt etwa 17.000 Personen (www.vdma.eu).