Full length of young male movers carrying sofa outside truck on street - Foto: iStock.com/AndreyPopov

Umzug ohne Möbeltragen

Ein Umzug ist für viele Menschen mit viel Stress verbunden. Eine neue Wohnung muss gefunden, die alte ordnungsgemäß übergeben werden. Und auch das Möbeltragen und -aufbauen will organisiert sein. Für eine echte Entlastung in dieser angespannten Zeit sorgen da Umzugsunternehmen, die je nach Wunsch und Geldbeutel vom Möbeltragen bis hin zum Einbau einer Einbauküche alle Leistungen übernehmen können. Jörg Stroisch erklärt in dem heutigen Verbrauchertipp, wie Sie einen guten Anbieter finden – und wie Sie sich auch vor schwarzen Schafen schützen.

Wer seinen Umzug nicht mehr alleine bewerkstelligen will, der kann auf eine große Anzahl an spezialisierten Unternehmen zugreifen: Allein im Bundesverband Möbelspedition sind 1.000 Mitglieder organisiert. Dierk Hochgesang, Geschäftsführer des Verbandes, warnt dabei ausdrücklich davor, zu sehr auf den Preis zu schielen:

„Es gibt eine ganze Menge Anbieter die werben mit günstigsten Angeboten. Drei Mann für drei Stunden inklusive LKW. Ein Preis von 120 bis 130 Euro. Wenn man das weiter rechnet, was das dann pro Stunde kosten kann, sind das natürlich aberwitzige Sätze. Und wenn man dann in der Praxis diese Unternehmen beauftragt, dann kommen diese Nachforderungen auf der Straße. 300, 400, 500 Euro. Oder das Tragen eines Blumentopfes für 50 Euro. Das haben wir alles schon erlebt, dass Kunden derart über den Tisch gezogen werden. Und dann war das günstige Angebot, das scheinbar ach so billige, sehr teuer.“

Weitere Maschen unseriöser Anbieter sind etwa ein Seniorenrabatt, bei dem dann womöglich auf der Straße Nachzahlungen verlangt werden. Oder das Werben mit angeblichen Referenzkunden. Auch, wenn nur eine Mobiltelefonnummer und eine einfache E-Mail-Adresse angegeben ist, sollte der Verbraucher hellhörig werden. Es lohnt sich immer, Freunde und Verwandte nach ihren Erfahrungen zu fragen. Und auch der Bundesverband Möbelspedition bietet auf der Website umzug.org eine Liste mit Unternehmen an.

Qualifiziertes Personal, vernünftige Fahrzeuge, umweltfreundliches Verpackungsmaterial kosten eben Geld. Und auch die Versicherung des Unternehmens sollte grundsätzlich alle durch das Unternehmen zu verantwortenden Schäden zahlen: Das sollte der Verbraucher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kontrollieren. Hochgesang nennt weitere Preiskriterien:

„Je mehr Leistung ich haben will, desto mehr kostet es dann. Will ich nur eine reine Transportleistung, dass das Umzugsgut von A nach B befördert wird, vielleicht noch Be- und Entladen, dann wird es natürlich deutlich günstiger, als wenn ich Möbel montiert haben möchte. Als wenn ich eine Einbauküche vielleicht noch eingebaut haben möchte. Lampen montiert. Das Geschirr wieder eingeräumt. Die Unternehmen machen das alles, wenn der Kunde das möchte. Es kostet dann eben etwas.“

Ein guter Umzugsunternehmer wird bei größeren Umzügen eine Vor-Ort-Besichtigung machen, sagt Dierk Hochgesang. Wenn dann der Umzug ansteht, sollte sich der Verbraucher aber auch auf die Leistung des ausgewählten Möbelspediteurs verlassen, und nicht selbst mit anfassen oder beispielsweise doch einen Karton selbst einpacken. Das hat nämlich erhebliche Folgen, erläutert Ilona Husemann, Expertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

„Sobald der Umziehende selbst sagt, ach, das geht mir nicht schnell genug, ich packe mal eben eine Kiste, sagt das Umzugsunternehmen dann auch, dann sind wir aber auch aus der Haftung raus, weil wir natürlich nicht dafür garantieren können, dass es dann genauso sorgfältig verpackt wird, als wenn das das Umzugsunternehmen macht.“

Das heißt aber nicht, dass sich der Umziehende total passiv verhalten sollte. Denn auch beim Umzug gilt: Vertrauen ist gut, aber Kontrolle besser. Ilona Husemann nennt dafür auch einen Grund:

„Da kann man einen Stundenzettel abzeichnen, man kann selber sagen, die waren tatsächlich mit vier oder fünf Personen da. Also dann kann man danach auch sicher sein, dass nachher alles korrekt in der Rechnung ist. “

Falls doch etwas schief gegangen ist, sollten die Schäden reklamiert werden. Spätestens einen Tag nach dem Umzug sollte das geschehen, bei nicht offensichtliche Schäden innerhalb von 14 Tagen. Bei guten Umzugsunternehmen ist die Schadensbegleichung dann meistens kein Problem.