Wer ein Haus bauen will, hat dafür in der zwei Möglichkeiten: Die individuelle Beauftragung über einen Architekten. Oder der Kauf von Grundstück und Haus über einen Bauträger. Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile – immer ist eine gründliche Vorbereitung wichtig.
Dieser Hörfunkbeitrag wurde vom Immobilienjournalisten Jörg Stroisch im „Verbrauchertipp“ beim Deutschlandfunk im Jahr 2017 veröffentlicht.
Ein Hausbau dauert mindestens so lange, wie eine Schwangerschaft, sagt ein altes Sprichwort: Neun Monate muss man also vom ersten Spatenstich bis zur Fertigstellung des eigenen Hauses einplanen, eher mehr. Und für viele wird es dann eine echt schwere Geburt.
Dabei ist es auch eine Systemfrage: Soll das Haus komplett schlüsselfertig vom Bauträger gekauft werden? Oder doch ein individuell geplantes Architektenhaus sein? Raimund Stewen, Architekt und Baubegleiter vom Verband Privater Bauherren, beschreibt, was die Tücken beim Bauträger-Haus sind:
„Ich bin Käufer. Und Rechte habe ich eigentlich nicht als zu viele. Der Bauträger baut das Haus. Und das Recht der Abnahme, das liegt bei mir. Das ist das größte Recht was es in dem Spiel eigentlich gibt.“
Beim Bauträgermodell kein Mitspracherecht
Sprich: Der Bauherr hat keine Mitspracherechte auf der Baustelle, darf den Handwerkern keine Anweisungen erteilen, keine Zwischenabnahmen durchführen. Er kauft also ein bisschen die Katze im Sack. Stewen rät dazu, einen unabhängigen Experten zurate zu ziehen, der auch die Baustelle besucht und Dinge protokolliert:
„Wir wissen, dass zum Beispiel, wenn man Estrich einbringt und noch Feuchtigkeit auf der Bodenplatte hat, dass dann langfristig im Estrich ein Problem entstehen kann. Das kann ein Bauberater sofort erkennen, aber ein Erwerber sieht das nicht.“
Rechtliche Relevanz haben diese Besuche nicht, Stewen macht aber immer wieder die Erfahrung, dass Bauträger dann solche Einwände ernst nehmen.
Diese Probleme hat der Bauherr beim Architektenmodell nicht. Er hat die Gewalt über alle Bereiche, der Architekt ist sein – verpflichtender – Begleiter bei der Planung und Umsetzung. Aber natürlich gibt es hier andere Tücken, beschreibt Angelika Proff, Architekten bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen:
„Dass Bauherren Fakten schaffen, bevor sie sich durch einen Architekten beraten lassen. Und ich würde so früh wie möglich einen Architekten mit reinnehmen, der nämlich genau diese Entscheidung auch mit begleitet. Schon früh eine Kostenschätzung hat und weiß, was kommt auf einen zu. Kann ich das finanzieren?“
Tücken bei der Grundstückswahl
Beispiel Grundstückskauf: Eine Hanglage ist anders zu bewerten, als ein ebenerdiges Grundstück, Abstandsflächen müssen eingehalten, manchmal auch ein Bodengutachten gemacht werden.
Wenn das von vorne herein klar ist, können auch die Möglichkeiten besser abgeschätzt werden – und die Kosten. Proff rät hier ohnehin zu strikter Disziplin:
„Viele Risiken bestehen darin, dass sich Bauherren über ihre Bedarfe nicht richtig bewusst sind und dann während des Bauens noch zusätzliche Bedarfe entstehen. Oder dann Materialien ausgewählt werden, die doch um einiges teurer sind, was Bodenbeläge angeht oder Keramik im Badezimmer.“
Proff rät, sich über solche Dinge schon in der Planungsphase Gedanken zu machen. Überhaupt die Zeit: Die Architektin hält nichts davon, diese zu knapp zu kalkulieren. Und eine gute Planung kostet nun mal viel Zeit.
Wer sich aber schon bei der Planung und vor der Unterschrift von einem guten Architekten oder Baubegleiter unterstützen lässt, für den dauert der Hausbau zwar neun Monate und mehr – er wird aber hoffentlich nicht zu einer schweren Geburt.
Es kommen einige beleibte Persönlichkeiten aus der Pfalz, der Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl zum Beispiel. Der Late-Night-Talker Harald Schmidt nahm das in seiner Satire „Die dicken Kinder von Landau“ auf die Schippe. Dabei bietet die Pfalz eine interessante Küche – mit Kastanien und Essig.
Georg Wiedemann: „So, jetzt probiere ich mal. Sehr zum Wohl.“
Was Georg Wiedemann vom Doktorenhof in Venningen in der Pfalz hier probiert, ist kein klassischer Aperitif. Er trinkt nämlich – Essig.
„Sehr gut… Und so etwas trinkt man natürlich auch nicht komplett auf einmal weg, sondern wirklich nur so tropfenweise. Da trinkt man relativ von. Und der Essig bewirkt jetzt wirklich so eine Frische im Mund. Er bewirkt, dass ich Hunger kriege. Dass ich das Essen gut verdauen kann. Und das tut einfach gut. Essig trinken ist einfach etwas Besonderes. Macht nicht jedermann. Und vor allem ist der Essig fast letztlich ohne Alkohol. Das ist ganz, ganz minimal, so wie beim Saften eben. Also eigentlich ohne Alkohol.“
Ein Leben für den Essig
Georg Wiedemann bietet auf seinem Doktorenhof in Venningen vor allem Essig-Spezialitäten an. Er versendet seine teuren und hochwertigen Essige weltweit.
Eine ungewöhnliche kulinarische Spezialität, die Wiedemann hier aufbietet. Und auch der Auftakt zu einer überraschend-ungewöhnlichen kulinarischen Tour durch die Pfalz. Die ist ja vor allem durch ihr deftiges Essen bekannt. Ein prominenter Pfälzer, der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl, kokettierte immer wieder damit, dass er die pfälzische Küche sehr mag – und man sah es ihm auch an. Der Latenight-Talker und Satiriker Harald Schmidt nahm diese Genussfreudigkeit in den „Dicken Kindern von Landau“ so auch gehörig aufs Korn.
„Schlechter Wein“ und deftige Küche
Im Raddegaggle, einem Landauer Gasthaus, gibt es ein Gläschen pfälzer Wein, den Raddegiggl. Obwohl: Raddegiggl ist eigentlich ein pfälzisches Schimpfwort und heißt so viel wie „schlechter Wein“, wobei der Wirt niemals schlechten Wein auf seine 30 Sorten umfassenden Karte setzen würde. Der Raddegiggle hat aber eben Tradition in seinem Wirtshaus. Und er ist beileibe nicht schlecht, sondern als Tafelwein gut zu deftiger pfälzischer Küche geeignet – zum Beispiel dem Rumpsteak.
„Mein Lieblingsgericht ist ganz klar das Pfälzer Rumpsteak mit Zwiebeln und Kräuterbutter Pommes und Salat so esse ich das gerne und das ist auch das Essen, was mit am meisten bei uns im Lokal geht.“
Klar, als Wirt und Koch in einer guten pfälzischen Gaststätte ist Heiko Pacyna definitiv eine volle Portion. Aber sind deshalb gleich alle Menschen in der Pfalz wohl gerundet, so, wie es Harald Schmidt in seiner Show immer wieder sagte? Die „dicken Kinder“ von Landau, eben.
Die Tippgeberin für dieses Restaurant ist es definitiv nicht: Für Dagmar Schröer-Hemmler ist die Küche der Pfalz Passion. Die ehemalige Gaststättenbesitzerin veranstaltet Führungen durch die Landauer Wirtshäuser, immer auf der Spur guter und einheimischer Speisen.
„Die Vielfalt, das traditionelle, die typischen Gerichte, die es schon seit Hunderten von Jahren gibt und die immer noch gegessen werden, die ich schon als Kind bei meiner Oma gegessen habe, die dann eine Zeit in Vergessenheit geraten waren und die man heute wieder auf der Karte findet.“
Die pfälzer Küche in Landau
Sie beschreibt, warum die Speisen der Pfalz aber eher kalorienhaltig sind.
„Man muss ja auch bedenken, dass die Tradition der Speisen aus einer vergangenen Zeit stammen und damals war es ja nicht üblich, drei Mahlzeiten am Tag zu sich zu nehmen, sondern meist abends was Warmes nach der Arbeit und zum Frühstück halt irgendeinen Brei oder dass man trockenes Brot halt in die Flüssigkeit getunkt hat.“
Und aus diesem Grund befindet sich auch eine ganz besondere Frucht auf den Speisekarten der Pfalz: die Kastanie. Sie bot auch den armen Leuten eine reichhaltige Kost. Die Kastanie – in der Pfalz auch Keschde genannt – bringt bei 15 Gramm Eigengewicht immerhin etwa 30 Kalorien auf die Waage – pro Stück. Zum Vergleich: Bei einer Kartoffel wäre es bei gleichem Gewicht weniger als die Hälfte.
Die Kastanienprinzessin
Daniela Töpfer sieht man das allerdings gar nicht an. Sie residiert in Ahnweiler am Trifels offiziell als Keschde-Königin Daniela I. – und ist damit die einzige Majestät weltweit, die über ein Volk von Esskastanien herrscht.
Daniela ist 24 Jahre alt und vielleicht 1,70 Meter groß. Nach dem Gewicht fragt der Gentleman natürlich nicht, aber wenn man gewisse Ableitungen von Statue und Größe führt, wiegt sie sicherlich nicht mehr als zwei Eimer der von ihr repräsentierten Esskastanie. Also definitiv keine Vertreterin der dicken Kinder von Landau.
„Also hier sieht man jetzt einen typischen Kastanienbaum wie der Pfälzer sagt. Eine relativ graue Rinde. Die Kastanienbäume haben ziemlich viele Vitamine. Also auch ein wetterbeständiges Holz. Wenn man sich jetzt hier vorne sich die Blätter anschaut, sieht man richtig schön, das sie einzeln herauskommen und das sie schön gezahnt sind, hier gezackt. Ist entgegen wie viele Leute denken nicht mit der Ostkastanie verwand, sondern eher mit einer Buche oder mit einer Eiche. Hier sieht man einen Kastanienbaum, der einen relativ krummen Stamm hat. Wenn man jetzt wie früher die Winzer einen Zaunpfahl von dem Kastanienbaum herstellen möchte, muss man natürlich schauen das sie gerade wachsen, das sie nicht hier wie im Wildwuchs, sondern wirklich Licht von allen Seiten bekommt.“
Für die Esskastanien ist die Region berühmt, wie die Kastanienprinzessin schildert: Ein eigener Wanderweg, der Keschdeweg, führt so von Hauenstein bis Neustadt an der Weinstraße. Im Juni blühen die Keschde. Ein modrig-süßer Geruch liegt dann rund um die Bäume in der Luft. Das behagt nicht jedem. Aber für Erwin Unger ist das kein Hindernis, im Gegenteil. Er begibt sich auf lange Wanderungen, um die Zutat für seinen selbst entwickelten Sirup zu sammeln, der einen halbtrockenen Spätburgunder versüßt – den „Pinot Castanea“.
Kastanien, Kastanien, Kastanien
Außerdem gibt es Kastanienkuchen, Kastanienhonig, natürlich Kastanienessig. Und: Kastaniensaumangen. Gerade in der Kastanien-Hauptsaison – so ab etwa September – gibt es überall in der Pfalz Restaurants, die gerne einen Saumagen mit Kastanienfüllung anbieten. Der Klassiker funktioniert allerdings anders, wie Metzgermeister Peter Gütermann aus Landau schildert:
„Für die Feinbräterstellung nehmen wir dann erst mal eh Rind und Schweinefleisch, mager Fleisch und Speck. Das wird dann halt gewolft, dann stellen wir das Feinbräter auf den Kutter und in der Zwischenzeit wird sehr oft die Kartoffel gewürfelt und das Einlagefleisch in der Mengelmaschine und wird dann mit dem Feinbräter aufgefüllt und bis zur eh bis zu Bindigkeit gemengt.“
Saumagen in der Gourmet-Version
Auch eine gute Portion Gewürze schüttet Metzgermeister Peter Gütermann hinein. Früh morgens ab 6 Uhr wird bei ihm produziert. Die schweren Maschinen dröhnen durch den gesamten Raum. Zum Schluss wird die Masse in einen Schweinedarm gepresst, wie eine Wurst. Genauer: wie eine Brühwurst. Denn gekocht wird das Gemenge nun auch noch, etwa 4,5 Stunden. Peter Gütermanns Saumagen ist prämiert, geht an die Gourmetköche der Pfalz. Und auch, wenn er nun in Rente geht, lebt sein Saumagen weiter. Die Saumagen werden nach seiner Original-Rezeptur und unter den gleichen hohen Qualitätsbedingungen weiter produziert.
Peter Gütermann ist ein kräftiger Mann, aber auch nicht sonderlich dick. Und das, obwohl seine Saumägen locker ein, zwei Kilo auf die Waage bringen. Etwa 1.600 Kalorien verspricht das deftige Gericht pro Kilo.
Essig statt Schnaps
Aber was passt danach am besten als Absacker? – In der Pfalz definitiv ein Gläschen Essig.
„Ich habe jetzt einen Essig für mich – den mag ich sehr – der ist mit Vanille, also richtige Bourbon-Vanilleschote. Essig sollte auch nicht in großen Mengen getrunken werden, sondern in relativ kleinen Mengen. Kleinen Kelch und da ist so ein Kegel drin. Der die Aromastoffe entsprechend lösen soll. Wir leben ja vom Essen und nicht vom Nicht-Essen. Aber ein richtiges Essen und dann noch im vorhinein oder im nachhinein mit einem Essig.“
Eine 250-Milliliter-Flasche des Vanille-Essigs kostet 43 Euro. Grundstock ist hier nämlich sehr hochwertiger Wein, der zum Teil 15 bis 20 Jahre lang in Eichenfässern zum Essig veredelt wird. Alles in Handarbeit. Und Essig macht anscheinend auch nicht dick: Georg Wiedemann vom Doktorenhof jedenfalls ist dünn wie eine Pfälzer Weinrebe.
Die dicken Kinder von Landau ließen sich so in der Recherche nicht so recht bestätigen – wohl aber die sehr leckere, manchmal ziemlich kalorienhaltige und häufig aber auch sehr überraschende Küche der Pfalz.
„Sehr zum Wohl.“
Dieser Beitrag ist am 28.01.2018 beim Deutschlandfunk in der Sendung Sonntagsspaziergang erschienen. Die Web-Version ist hier abrufbar. Für den Deutschlandfunk hat Jörg Stroisch zahlreiche Hörfunkbeiträge erstellt.
Wenn der Arbeitnehmer sich zu einem Stellenwechsel entscheidet, dann muss er rechtlich sicher kündigen. Aber auch der menschliche Faktor ist wichtig, denn gerade in einem überschaubaren Arbeitsfeld begegnet man sich immer zwei Mal. So lauert die eine oder andere Falle bei der Kündigung.
Es gibt oft gute Gründe für Arbeitnehmer, wenn sie die
Arbeitsstelle wechseln wollen. Mal lockt die bessere Karrierechance, mal mehr
Gehalt. Aber, so Eva Haeske-Braun, Karriereberaterin bei Kienbaum New
Placement, oftmals ist es schlicht Frust:
„Es gibt eine relativ alte Studie von Gallopaus den
80er-Jahren sogar… die haben festgestellt, ein Mitarbeiter entscheidet sich
für ein Unternehmen, wenn er den Vertrag unterschreibt. Und der Mitarbeiter
entscheidet sich gegen den Vorgesetzten, wenn er kündigen will.“
Damit ist aber auch klar, dass eine Kündigung selten ein
emotionsloses Unterfangen ist. Wenn vor allem der alte Chef der Grund für die
Kündigung ist, dann ist die Wahl der richtigen Worte wichtig, rät Haeske-Braun:
„Ich darf auf keinen Fall persönlich werden, ich darf
nicht emotional werden. Ich darf nicht sagen, hier Chef, Sie haben ja nie Wort
gehalten, oder so was.. Sondern versuchen, rationale, klare, objektive Gründe
anzugeben. „
Zumindest gilt das dann, wenn man als Arbeitnehmer
Interesse an einem guten Abgang hat. Neben diesen menschlichen Faktoren spielt
auch der rechtliche Rahmen einer Kündigung eine Rolle, beschreibt Arnd Potratz,
Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht:
„Eine Kündigung ist grundsätzlich nur wirksam, wenn
sie schriftlich in Papierform mit Originalunterschrift dem Arbeitgeber zugeht.
Kein Fax, keine Mail, keine Kopie, keine SMS.“
Wichtig ist, dass die Kündigung dem Arbeitgeber
rechtzeitig und vor allem rechtskräftig zugeht. Wer noch ganz normal im
Unternehmen arbeitet, kann die Kündigung persönlich übergeben und quittieren
lassen. Ansprechpartner für die Kündigung ist der Chef, also meistens
derjenige, der auch die Urlaubsanträge genehmigt. Eine andere Möglichkeit ist
die Zustellung per Einschreiben mit Rückschein. Grundsätzlich eine gute Idee:
Denn die Kündigung ist selbst dann gültig, wenn der Arbeitgeber die Annahme
beim Postboten einfach verweigert. Aber aufgepasst: Sofern er nicht angetroffen
wird und er dann das Einschreiben bei der Post nicht abholt, gilt die Kündigung
als nicht zugestellt. Und dann hängt der Arbeitnehmer unter Umständen im alten
Arbeitsverhältnis fest. Bis zum rechtlichen Beendigungszeitpunkt muss er alle
seine vertraglichen Pflichten verfüllen, wie Potratz beschreibt:
„Und der Arbeitgeber kann die in normale
Arbeitsleistung nach wie vor verlangen. Sprich: Er kann eine Schlechtleistung,
Bummelei, Zuspätkommen, Zufrühgehen, zum Beispiel abmahnen.“
Und das fließt dann möglicherweise auch ins Arbeitszeugnis
ein. Und ein gelungener Abgang wäre das auch nicht. Der wird heutzutage aber
immer wichtiger, wie Karriereberaterin Haeske-Braun beschreibt:
„Gerade mit dem hohen Fachkräftemangel, dass viele Unternehmen
dann auch sagen, gut, wen hatten wir den früher an Bord, wen wollen wir
vielleicht zurückgewinnen.“
Was früher nahezu ausgeschlossen war, ist heute also
absolut üblich: Viele Unternehmen sehen den Ausflug zu einer anderen Firma als
eine Art externe Fortbildung an. Und wenn dann der alte Chef, der vielleicht
der Grund für die Kündigung war, nicht mehr da ist – dann macht das ja auch
Sinn. Und eine gekonnte Kündigung des Arbeitsvertrags ebenfalls.
Die Temperaturen steigen gerade wieder über 35 Grad. Und während es sich in der Freizeit noch gut am Swimmingpool oder im Biergarten aushalten lässt, wird mancher Büroaufenthalt zum unfreiwilligen Saunagang. Das ist in Extremfällen sogar gesundheitsschädlich – und das darf der Arbeitgeber nicht einfach ignorieren, erläutert Jörg Stroisch im Verbrauchertipp.
Hitzefrei: Davon träumen an besonders heißen Tagen nicht
nur Schüler, sondern auch Büroangestellte – vor allem, wenn das Büro keine
Klimaanlage hat. Während viele Schulen ihre Schüler schon vergleichsweise früh
nach Hause schicken, müssen Berufstätige deutlich mehr aushalten, sagt Bernd
Dobkowic. Er ist Aufsichtsbeamter der Berufsgenossenschaft Energie Textil
Elektro Medienerzeugnisse:
„Als Arbeitnehmer ist es ein klein wenig anders, da
ist erst ab 35 Grad hitzefrei, wobei das natürlich auch nur ein Grenzwert oder
ein Faktor von vielen ist. Zu berücksichtigen sind natürlich immer noch so ein
paar Rahmenbedingungen, die Wärmestrahlung von Quellen und die Luftfeuchtigkeit
und die Luftbewegung. Also, die Temperatur ist es nicht immer ganz
alleine.“
Ab 30 Grad Raumtemperaturen erste Maßnahmen
Ab 30 Grad Raumtemperatur sollte der Arbeitgeber erste
Maßnahmen ergreifen. Er sollte dann zum Beispiel Getränke bereitstellen, die
Arbeitszeit vorverlegen oder das Arbeiten an anderen Orten ermöglichen, zum
Beispiel im Home Office. Ab 35 Grad reicht das dann nicht mehr. Deshalb muss
die Kühlung in solchen Fällen anders geregelt werden. Bernd Dobkowic:
„Grundsätzlich im Arbeitsschutz gehen immer
technische Maßnahmen vor, wenn es denn irgendwo möglich ist. Selbst ein
Ventilator, auch wenn er nur die gleiche Raumtemperatur im Raum anders
verteilt, aber durch den Luftstrom ist das ein subjektives Kühlungsempfinden.
Weil ja die Schweißbläschen auf der Haut dann auch entsprechend verdunsten
können, besser verdunsten können, und damit dann der Körper wieder ein wenig
runtergekühlt wird.“
In der Nacht Stoßlüftung und tagsüber geschlossene
Fenster, am besten von außen abgedunkelt. Das hilft schon ein wenig. Aber auch
das Abschalten von Wärmequellen hilft.
Arbeitnehmer können auf Hitzeschutz bestehen
Meistens ist die Stimmung unter vielen Büroangestellten zu
diesem Zeitpunkt schon nahe am Siedepunkt. Wenn der Chef nicht von selbst
reagiert, können Arbeitnehmer bessere Arbeitsbedingungen auch einfordern, rät
Michael Felser, Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht:
„Er müsste dann eine E-Mail schreiben, in der er
darum bittet, ein anderes Büro zu bekommen oder die Arbeitszeit zu verlegen. Da
gibt es ja verschiedenste Maßnahmen, die da in Betracht kommen. Und wenn der
Chef dann nicht reagiert, muss der Arbeitnehmer seine Gesundheit nicht weiter
aufs Spiel setzen.“
Die Rechtslage ist allerdings komplex. Denn einmal hat der
Arbeitgeber, falls er nur Mieter der Büroräume ist, möglicherweise gar keinen
so großen Einfluss auf das Büroklima. Und zweitens, stellt Arbeitsrechtsanwalt
Felser fest:
„Das Interessante ist natürlich, dass diese
Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht praktisch nie stattfinden, weil die
meisten Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber nicht verklagen während des laufenden
Arbeitsverhältnisses. Also die meisten Rechtsstreitigkeiten – auch statistisch
nachweisbar -, finden erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses statt.“
Und so fehlt es an Urteilen, an denen sich Arbeitnehmer orientieren könnten, die den Konflikt mit dem Arbeitgeber wagen. Unterstützung sollten jedoch auf jeden Fall Betriebsrat und Berufsgenossenschaft bieten, die auch für den betrieblichen Gesundheitsschutz verantwortlich sind.
Auf ihr neues Baby freuen sich Eltern neun Monate lang. Und auch die Kollegen und der Chef sind dann auf der Arbeit meistens sehr fürsorglich mit der Schwangeren. Viele Dinge sind dabei im Mutterschutzgesetz gesetzlich geregelt. Das wurde nun reformiert – und bringt für schwangere Frauen und Mütter ein paar Veränderungen.
In etwa 40 Wochen dauert eine Schwangerschaft. Schwangere und Mütter unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz. Und: Sie sollen vor gefährlichen und schweren Tätigkeiten geschützt werden. Der Kreis der Frauen wurde nun erweitert. Silke Raab, Referatsleiterin beim Deutschen Gewerkschaftsbund:
„Im neuen Mutterschutzrecht sind jetzt auch Schülerinnen,
Studentinnen und arbeitnehmerähnliche Personen in den Anwendungsbereich des
Gesetzes integriert worden.“
Schülerinnen und Studentinnen stehen zwar keine
Lohnfortzahlungen zu, sie dürfen aber bei Praktika und Prüfungen fehlen, ohne
dass ihnen ein Nachteil entstehen darf.
Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit nun erlaubt
Auch an anderen Stellen wurde der Schutz verbessert, zum
Beispiel für Mütter von behinderten Kindern: Für sie gilt zukünftig eine
verlängerte Mutterschutzzeit von zwölf Wochen nach der Geburt – ähnlich wie es
sie bisher schon bei Früh- und Mehrlingsgeburten gab. Über einige der neuen
Regeln werden sich aber wohl vor allem die Arbeitgeber freuen. Wenn die Frau
zustimmt, ist Arbeit an Sonn- und Feiertagen erlaubt. Nachtarbeit zwischen 20
und 22 Uhr ist ebenfalls zulässig, erklärt DGB-Expertin Silke Raab:
„Allerdings fürchten wir schon, dass dieses Einverständnis
der Frau, ihre Bereitschaft dazu nicht unbedingt immer freiwillig erfolgen
muss. Dass da auch Drucksituationen entstehen können.“
Neben der Freiwilligkeit gehört zu den Voraussetzungen,
dass die Arbeit nicht gefährlich ist und keine ärztlichen Bedenken bestehen.
Die Betriebe müssen sich die Ausnahme auch von den Behörden genehmigen lassen,
was eher eine Formsache ist. Michael Felser, Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt
Arbeitsrecht, hält die Zusage der Frau aber nicht für unumstößlich:
„Wenn man also merkt, das ist doch nichts, ich habe da
leichtfertig zugesagt, was vielleicht aus gutem Willen und gutem Glauben
passiert, dann sollte man auf keinen Fall sich dem Druck weiter aussetzen und
sagen, gut, ich habe unterschrieben, dann muss ich das jetzt auch machen.
Sondern dann geht man zum Arzt und lässt sich dann über ein
Beschäftigungsverbot davon befreien.“
Beschäftigungsverbot kostet den Arbeitgeber nichts
Rein finanziell ist ein Beschäftigungsverbot für den
Arbeitgeber übrigens kein Problem, denn die Lohnkosten übernimmt in dieser Zeit
die Krankenkasse. Ohnehin ist das Thema Mutterschutz für den Rechtsanwalt eher
ein seltenes Arbeitsgebiet: Zwischen Arbeitgebern und Schwangeren gibt es
allenfalls mal Stress, wenn die Frau direkt nach ihrer Festanstellung ihre
Schwangerschaft preisgibt. Aber auch hier haben Arbeitgeber schlechte Karten,
beschreibt Felser:
„Das ist ja das Gute am Mutterschutz, dass der Arbeitgeber
die Zustimmung zu einer Kündigung der Aufsichtsbehörde braucht. Und die wird
natürlich in solchen Fällen nicht erteilt. Da gibt es ganz extreme
Ausnahmefälle, Betriebsschließung und Ähnliches, wo eine Zustimmung erteilt
wird. Aber ansonsten geht das natürlich nicht.“
Trotzdem gilt: Je früher eine Frau ihrem Arbeitgeber die
Schwangerschaft mitteilt, desto besser kann der planen. Und dann freuen sich in
den meisten Fällen auch der Chef und die Arbeitskollegen über das neu
entstehende Leben – und werden auch ohne Gesetz die Schwangere fürsorglich
behandeln.
Es gibt viele Wege, wie Inhalte fürs Web gut aufbereitet werden können. Ein Weg ist die intelligente Integration von Webinhalten und eigens produzierten Videos. Das Journalistenbüro Stroisch realisiert dies für verschiedene Sendungen der „Langen Nacht“ im Deutschlandfunk/Deutschlandradio Kultur.
Es gibt viele Wege, wie Inhalte fürs Web gut aufbereitet werden können. Ein Weg ist die intelligente Integration von Webinhalten und eigens produzierten Videos. Das Journalistenbüro Stroisch realisiert dies für verschiedene Sendungen der „Langen Nacht“ im Deutschlandfunk/Deutschlandradio Kultur.
Zu Weihnachten wollen viele Menschen als Zeichen ihrer Nächstenliebe spenden. Das Geld soll dabei natürlich möglichst umfassend einem guten, einem wohltätigen Zweck zufließen. Allerdings buhlen nicht nur seriöse Organisation um diese reichen Gaben. Ein paar Tricks helfen dabei, dass das Geld auch wirklich bei den Bedürftigen ankommt.
Zu Weihnachten wollen viele Menschen als Zeichen ihrer Nächstenliebe spenden. Das Geld soll dabei natürlich möglichst umfassend einem guten, einem wohltätigen Zweck zufließen. Allerdings buhlen nicht nur seriöse Organisation um diese reichen Gaben. Ein paar Tricks helfen dabei, dass das Geld auch wirklich bei den Bedürftigen ankommt.
Die Deutschen geben gerne; letztes Jahr haben sie etwa 6,7 Milliarden Euro für wohltätige
Zwecke gespendet. Etliche Organisationen buhlen um das Portemonnaie der
Spender, besonders zu Weihnachten. Aber wie kann man sicherstellen, dass das
Geld auch tatsächlich den wohltätigen Zweck erfüllt? Da ist schon die Werbung
selbst ein wichtiger Hinweis, sagt
Burkhard Wilke, Geschäftsführer des Deutschen Zentralinstituts für soziale
Fragen, kurz DZI:
„Dass in den Werbebriefen sehr, sehr drastische Fotos von
verstümmelten Kindern insbesondere verwendet werden. Hier fallen uns immer
wieder zu emotionale Werbebriefe auf,
die im Grunde eher eine Spendennötigung darstellen, als eine seriöse
Spendenwerbung. Also häufig gehen eine unethische Werbepraxis und eine Intransparenz der finanziellen Dinge
Hand in Hand.“
Indizien für eine unseriöse Ansprache sind zum Beispiel
auch fingierte Umfragen. Da werden die Spender direkt in der Einkaufszone
angesprochen mit Fragen wie „Sind Sie auch gegen Tierversuche?“. Sie sollen
damit in eine Ja-Sager-Stimmung gebracht werden. Und wenn man dann Unterlagen
mit nach Hause nehmen will: Fehlanzeige! Wichtig: Wenn einmal etwas
unterschrieben wurde, ist es oft zu spät, erläutert Burkhard Wilke vom DZI:
„Bei dieser Art von Werbung gilt das gesetzliche
Widerrufsrecht in der Regel nicht. Es gibt nämlich kein Geschäft auf Gegenseitigkeit.
Sie kaufen ja nichts, können daher auch keine bestimmte Leistung einklagen.
Gerade unseriöse Organisationen werden Sie aus den ein oder zwei Jahren
Mindestspendenzeit wohl kaum herauslassen.“
Das DZI vergibt ein Spenden-Siegel, welches bescheinigt,
dass sich Organisationen an bestimmte Grund-Regeln halten. Wilke beschreibt
einige Kriterien:
„Zum einen haben wir eine Obergrenze, wie viel von den
Spendeneinnahmen maximal im Jahresdurchschnitt für Spendenwerbung verausgabt
werden darf. Dieser Anteil liegt bei höchstens 30 Prozent. Und der zweite
Anteil sind die Werbe- und Verwaltungsausgaben und die werden dann an den
Gesamtausgaben gemessen, weil ja auch andere .Aktivitäten wie etwa die
Beantragung öffentlicher Zuwendungen zu Verwaltungsausgaben führen.“
Seriöse Spendenorganisationen können dann über das
Internet recherchiert werden. Aber die Auswahl ist sehr groß. Der Spender
sollte sich so erstmal über seine eigenen Motive im Klaren werden, rät Gerlinde
Waschke von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
„Wo eine Katastrophe passiert ist? Oder eine kriegerische
Auseinandersetzung, die viele Opfer gefordert hat. Oder habe ich ein bestimmtes
Interesse für die Bekämpfung einer bestimmten Krankheit. Oder will ich
besonders Bedürftigen grundsätzlich helfen. Das sollte man sich zunächst
fragen. Und sich dann eine Organisation aussuchen, die man unterstützen
möchte.“
Und dann am besten die Spende auch nicht mehr zu stark
splitten, denn das verursacht teuren Verwaltungsaufwand. Auch die Begrenzung auf
nur ein Projekt raubt oft Flexibilität.
Der eigene Aufwand wird dann auch belohnt, denn die Spende
kann als Sondersausgabe von der Steuer abgesetzt werden.
Wer sich über schwarze Schafe und auch gut bewertete
Spendenorganisationen informieren will, kann das auf der Seite des DZI, www.dzi.de, machen.
Das Haus brennt lichterloh, der Einbrecher verwüstet die Eigentumswohnung oder der Starkregen überflutet unerwartet das eigene Haus: Das kann für Eigenheimbesitzer richtig teuer werden. Gegen den finanziellen Schaden schützen unterschiedliche Versicherungen.
Das Haus brennt lichterloh, der Einbrecher verwüstet die Eigentumswohnung oder der Starkregen überflutet unerwartet das eigene Haus: Das kann für Eigenheimbesitzer richtig teuer werden. Gegen den finanziellen Schaden schützen unterschiedliche Versicherungen.
Jedes Jahr im Herbst oder im Frühjahr drohen mittlerweile
die gleichen Bilder: Ein kleines Rinnsal wird zu einem reißenden Fluss und
verwüstet ganze Straßenzüge. Es ist gut, wenn dann eine Versicherung zahlt.
Doch das ist nicht immer der Fall, beschreibt Elke Weidenbach, Expertin bei der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:
„Das Problem ist,
Versicherungsschutz im Elementarschadensbereich zu bekommen, zumindest in
einigen Gebieten. Hier gibt es ein Zonierungssystem, das die Versicherer
geschaffen haben. Je wahrscheinlicher zukünftig ein Schaden ist, desto
schwieriger ist es, den Versicherungsschutz zu bekommen.“
Ob also etwa Überschwemmungsschäden, Schneedruck oder
Starkregen versichert werden, hängt davon ab, wo sich das Haus befindet. Aber
unabhängig davon: Die Wohngebäudeversicherung inklusive Elementarschadensversicherung
ist eine der wirklich wichtigen Versicherungen, die alle Hausbesitzer
abschließen sollten. Hier sollte auf jeden Fall das Feuerrisiko abgesichert
werden, zusätzlich auch noch mindestens Sturm- und Leitungswasserschäden.
Allerdings sollten nicht nur Schäden am Haus abgesichert
werden, sondern auch Schäden, die durch das Haus verursacht werden. Auch hier
gibt es Schutz, sagt Weidenbach:
„Die private
Haftpflichtversicherung ist im Grunde für jeden wichtig, egal, was er macht.
Bei der privaten Haftpflichtversicherung sagen wir, es sollten mindestens fünf
Millionen, besser mehr, als Versicherungssumme vorliegen.“
Bei selbst bewohnten Immobilien sind durch die
Privathaftpflicht solche Schäden abgedeckt, eine separate Versicherung ist
unnötig.
Bleibt noch der Hausrat, also alles, was sich aus einer
Immobilie heraustragen lässt. Auch hier ist eine Versicherung oft sinnvoll,
erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten:
„Der Hausrat kann ja im Laufe
der Jahre eine bestimmte hohe Summe erreichen. Und dann muss man sich
überlegen: Lohnt sich für mich eine Hausratversicherung? Also, genauso, wie in
der Wohngebäudeversicherung würde ich auch bei der Hausratversicherung darauf
achten, dass die Klausel bezüglich der groben Fahrlässigkeit vereinbart wird.“
Grob fahrlässig ist es zum Beispiel schon, wenn unbedacht
der Herd in der Wohnung an bleibt.
Es gibt noch einen Unterschied zwischen dem selbst
bewohnten Haus und der Eigentumswohnung. Denn bei Eigentumsgemeinschaften
müssen die einzelnen Wohneigentümern sich nur um die Hausratversicherung selbst
kümmern. Den Rest regelt die Gemeinschaft, oft vertreten durch die
Hausverwaltung. Aber hier ist Kontrolle trotzdem sinnvoll, rät Boss:
„Dass ich dem mal auf die
Finger schaue und sage: Mensch, schicke mir doch mal irgendwie die Unterlagen
zu. In der Regel hat man ja auch mal Versammlungen, wo man das Thema
diskutieren kann. Und wo man vielleicht besseren Versicherungsschutz bekommen
kann zu günstigeren Beiträgen. Also, es lässt sich da ja auch immer noch etwas
sparen.“
Wer sich unsicher ist, welcher Tarif passt, der kann sich
zum Beispiel aktuelle Tests bei der Stiftung Warentest besorgen. Und natürlich
hilft auch eine nach Möglichkeit provisionsunabhängige Beratung, zum Beispiel
bei den Verbraucherzentralen, dem Bund der Versicherten oder bei behördlich
zugelassenen Versicherungsberatern.
Die Zinsen sind historisch niedrig, auch bei der Finanzierung einer Immobilie. Auch deshalb gibt es derzeit einen regelrechten Run auf Eigentumswohnungen und Häuser, jeder will dabei, jeder will von den günstigen Finanzierungskosten profitieren. Das Problem dabei: Schnell gerät dabei außer Blick, was man sich überhaupt an Kosten leisten kann – da hilft nur ein kritisch-konstruktiver Blick auf die eigene finanzielle Situation.
In vielen Großstädten geht es auf dem Immobilienmarkt
derzeit heiß her: Eigentumswohnungen wechseln den Besitzer zu Preisen, die noch
vor fünf oder zehn Jahren undenkbar gewesen wären. Dabei gerät die Frage, ob
man sich die angebotene Immobilie überhaupt leisten kann, immer mehr in den
Hintergrund, berichtet Thomas Hentschel, Experte bei der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen:
„Mit einem niedrigen Zinssatz von 10-jähriger
Zinsbindungszeit und einprozentiger Tilgung, ist man vielfach dessen unter dem,
was man heute als Mietzins bezahlt. Dass man aber nach zehn Jahren erst 11 Prozent,
vielleicht 12 Prozent des Darlehens zurückbezahlt hat, das ist den meisten
Leuten eben nicht so bewusst.“
Für Hentschel sind das unseriöse Lockangebote. Denn
natürlich sollte in Zeiten niedriger Zinsen viel getilgt werden. Viele Banken
rechnen aber solide – und lehnen überzogene Finanzierungswünsche auch
langjähriger Kunden ab. Dann sollten Verbraucher nicht vorschnell zur nächsten
Bank gehen, rät Hentschel:
„Man sollte die Tatsache, dass möglicherweise die
Sparkasse vor Ort gesagt hat, die Finanzierung können wir für sie nicht
darstellen, sollte man Ernst nehmen. Wenn das Haus ohne Eigenkapital gekauft
worden ist und man sich dafür krummlegen muss, und nach 10 Jahren die Zinsen
nach oben gehen. Dann ist spätestens Schluss mit lustig. Und dann sitzt man auf
einem gehörigen Batzen an Schulden.“
Falls die Hausbank einen Kredit ablehnt, sollte man
deshalb noch einmal ganz genau nachrechnen. Internet-Kreditrechner geben hier
verlockend einfache und schnelle Antworten. Aber sie können nur dann funktionieren,
wenn der Benutzer sehr genau über alle Aspekte des Immobilienkaufs Bescheid
weiß.
In bestimmten Fällen sieht Erik Uwe Amaya vom
Immobilienbesitzerverband Haus und Grund Rheinland einen Immobilienerwerb
ohnehin kritisch:
„Im Grunde sollte der Hauptjob wirklich ausreichend sein.
Man sagt immer, dass die Wohnkosten nicht mehr als ein Drittel des
Nettoeinkommens betragen sollen. Gegebenenfalls noch etwas darüber. Aber wenn
mehr als die Hälfte dieses Nettoeinkommens für die Immobilie ausgegeben werden
muss, dann sollte man sich wirklich überlegen, ob das das richtige Objekt ist
beziehungsweise, ob man sich dann tatsächlich leisten kann.“
Außerdem bleibt es am Ende nicht nur bei der Kreditrate
für die Bank: Gerade die laufenden Kosten einer Immobilie vergessen Hauskäufer
nur zu oft, ist die Erfahrung von Amaya:
„Wenn man ein Mieter ist, dann wird man ja nur die
umlegbaren Betriebskosten zu entrichten haben. Aber als Eigentümer einer
Immobilie trägt man sämtliche Betriebskosten. Und das ist etwas, was viele überhaupt
nicht berücksichtigen. Deswegen ist es manchmal auch sehr, sehr fatal, wenn man
zunächst eine Immobilie sieht, die sehr, sehr günstig ist und man lässt dann
das Hausgeld völlig außer Acht.“
Auch nicht beachtete Sonderzahlungen zum Beispiel für die
energetische Sanierung können den Finanzierungsrahmen sprengen. Das kann
richtig gut auch nur ein Sachverständiger beurteilen.
Ohnehin schon weit vor dem konkreten Kaufwunsch sollte der
Kunde mehrere Banken kontaktieren und sich deren Rat anhören. Und natürlich
beraten auch unabhängige Stellen zu solchen Fragen, wie etwa die
Verbraucherzentralen oder die verschiedenen Eigentümerverbände.
Wenn sich der Staub in der eigenen Wohnung mal wieder stapelt oder das Putzevent am Wochenende eher für Beziehungsstress als für eine saubere Wohnung sorgt, dann denkt sich so mancher: Vielleicht ist eine Putzhilfe nicht schlecht. Die Suche nach einer zuverlässigen Person ist überraschend schwierig – zumindest, wann alles legal und mit rechten Dingen zugehen soll.
Auf den ersten Blick beginnt die Suche nach einer Putzhilfe ziemlich vielversprechend. In Kleinanzeigen und auf Vermittlerbörsen, auch beim Arbeitsamt oder bei der Minijobzentrale gibt es eine Vielzahl an Kandidaten. Der zweite Blick ist dann sehr viel ernüchternder: „Ich hätte Zeit, aber kann nur ohne Rechnung arbeiten“, so die häufige Antwort. Das Problem: Es handelt sich dabei um illegale Schwarzarbeit. Und die kann für den Auftraggeber viel Negatives bedeuten, erklärt Wolfgang Buschfort von der Minijob-Zentrale in Bochum:
„Eine Putzhilfe schwarz zu
beschäftigen, ist eine Ordnungswidrigkeit, kann mit bis zu 5.000 Euro bestraft
werden. Viel schlimmer ist aber, wenn man sieht, was passieren kann, wenn eine
Putzfrau im Haushalt dann beispielsweise einen Unfall hat. Als Privatperson
trägt man dieses Risiko. Und zahlt dann letztendlich die Rente.“
Wer das verhindert will, hat zwei Möglichkeiten: eine
Putzhilfe als Minijobber arbeiten lassen. Oder auf gewerblich-selbstständiger
Basis.
Minijobber können von der Steuer abgesetzt werden
Die erste Variante sind die Minijobber. Die können bis zu
450 Euro im Monat verdienen. Der Auftraggeber muss dann pauschal 15 Prozent an
Sozialversicherung und Steuern an die Minijobzentrale abführen. Dafür gibt es
als Ausgleich eine ordentliche Steuerersparnis von bis zu 510 Euro im Jahr. Das
lohnt sich, rechnet Buschfort vor:
„Irgendwo ab so einem Zeitpunkt
von knapp 300 Euro ist es dann so, dass man die 510 Euro, die man an die
Minijobzentrale zahlt, auch letztendlich an Steuern herauskommt.“
Die Minijob-Zentrale bietet auf ihrer Website einen
einfachen Registrierungsprozess an – das sogenannte Haushaltscheckverfahren.
Das Ausfüllen einer DIN-A4-Seite reicht und schon ist die Putzhilfe legal
eingestellt.
Ein Vertrag sollte immer abgeschlossen werden
Die zweite Möglichkeit ist, die Putzhilfe per Rechnung zu
bezahlen. Eine Bedingung für die steuerliche Absetzbarkeit ist hier, dass das
Geld auf ein Konto überwiesen wird. Die Putzhilfe muss außerdem einen
Gewerbeschein haben. Es bleibt ein Risiko, nämlich dann, wenn die Putzhilfe nur
einen Auftraggeber hat, erläutert Michael Felser, Rechtsanwalt mit dem
Spezialgebiet Arbeitsrecht:
„Eine Einzelperson als
Selbstständige zu beschäftigen, ist auch riskant, weil da das Thema
Scheinselbstständigkeit droht.“
Es ist schwierig, nachzuhalten, ob die Putzhilfe wirklich
beständig mehrere Auftraggeber hat. Ist das nicht der Fall, drohen empfindliche
Nachzahlungen. Andere Dinge lassen sich hingegen gut vorab klären, beschreibt
Rechtsanwalt Felser:
„Ich würde mir auf jeden Fall
einen Personalausweis, ein Führungszeugnis, wenn es jemand ist, der eine
Aufenthaltserlaubnis benötigt, die Aufenthaltserlaubnis vorlegen lassen.
Sozialversicherungsausweise, Empfehlungsschreiben, Arbeitszeugnisse früherer
Haushaltsstellen. Das sind eigentlich
die Unterlagen, die man da benötigt.“
Das sind Unterlagen, die sowohl der Minijobber als auch
der gewerblich Tätige vorlegen sollte. Und Rechtsanwalt Felser rät auch dazu,
immer einen vernünftigen Vertrag abzuschließen. Dafür gibt es Vordrucke zum
Beispiel bei den IHKs oder auch bei der Minijobzentrale.
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