Tücken rund um den Hausbau umschiffen

Quelle: Canva.com
Ein Hausbau kann eine sehr schwere Geburt sein: ein Hörfunkbeitrag vom Immobilienjournalisten zu dem Thema.

Dieser Hörfunkbeitrag wurde vom Immobilienjournalisten Jörg Stroisch im „Verbrauchertipp“ beim Deutschlandfunk im Jahr 2017 veröffentlicht.

Ein Hausbau dauert mindestens so lange, wie eine Schwangerschaft, sagt ein altes Sprichwort: Neun Monate muss man also vom ersten Spatenstich bis zur Fertigstellung des eigenen Hauses einplanen, eher mehr. Und für viele wird es dann eine echt schwere Geburt.

Dabei ist es auch eine Systemfrage: Soll das Haus komplett schlüsselfertig vom Bauträger gekauft werden? Oder doch ein individuell geplantes Architektenhaus sein? Raimund Stewen, Architekt und Baubegleiter vom Verband Privater Bauherren, beschreibt, was die Tücken beim Bauträger-Haus sind:

„Ich bin Käufer. Und Rechte habe ich eigentlich nicht als zu viele. Der Bauträger baut das Haus. Und das Recht der Abnahme, das liegt bei mir. Das ist das größte Recht was es in dem Spiel eigentlich gibt.“

Beim Bauträgermodell kein Mitspracherecht

Sprich: Der Bauherr hat keine Mitspracherechte auf der Baustelle, darf den Handwerkern keine Anweisungen erteilen, keine Zwischenabnahmen durchführen. Er kauft also ein bisschen die Katze im Sack. Stewen rät dazu, einen unabhängigen Experten zurate zu ziehen, der auch die Baustelle besucht und Dinge protokolliert:

„Wir wissen, dass zum Beispiel, wenn man Estrich einbringt und noch Feuchtigkeit auf der Bodenplatte hat, dass dann langfristig im Estrich ein Problem entstehen kann. Das kann ein Bauberater sofort erkennen, aber ein Erwerber sieht das nicht.“

Rechtliche Relevanz haben diese Besuche nicht, Stewen macht aber immer wieder die Erfahrung, dass Bauträger dann solche Einwände ernst nehmen.

Diese Probleme hat der Bauherr beim Architektenmodell nicht. Er hat die Gewalt über alle Bereiche, der Architekt ist sein – verpflichtender – Begleiter bei der Planung und Umsetzung. Aber natürlich gibt es hier andere Tücken, beschreibt Angelika Proff, Architekten bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen:

„Dass Bauherren Fakten schaffen, bevor sie sich durch einen Architekten beraten lassen. Und ich würde so früh wie möglich einen Architekten mit reinnehmen, der nämlich genau diese Entscheidung auch mit begleitet. Schon früh eine Kostenschätzung hat und weiß, was kommt auf einen zu. Kann ich das finanzieren?“

Tücken bei der Grundstückswahl

Beispiel Grundstückskauf: Eine Hanglage ist anders zu bewerten, als ein ebenerdiges Grundstück, Abstandsflächen müssen eingehalten, manchmal auch ein Bodengutachten gemacht werden.

Wenn das von vorne herein klar ist, können auch die Möglichkeiten besser abgeschätzt werden – und die Kosten. Proff rät hier ohnehin zu strikter Disziplin:

„Viele Risiken bestehen darin, dass sich Bauherren über ihre Bedarfe nicht richtig bewusst sind und dann während des Bauens noch zusätzliche Bedarfe entstehen. Oder dann Materialien ausgewählt werden, die doch um einiges teurer sind, was Bodenbeläge angeht oder Keramik im Badezimmer.“

Proff rät, sich über solche Dinge schon in der Planungsphase Gedanken zu machen. Überhaupt die Zeit: Die Architektin hält nichts davon, diese zu knapp zu kalkulieren. Und eine gute Planung kostet nun mal viel Zeit.

Wer sich aber schon bei der Planung und vor der Unterschrift von einem guten Architekten oder Baubegleiter unterstützen lässt, für den dauert der Hausbau zwar neun Monate und mehr – er wird aber hoffentlich nicht zu einer schweren Geburt.

Kulinarische Reise durch die Pfalz: Die gar nicht so fetten Kinder von Landau

Quelle: canva.com

Der Hörfunkbeitrag zum Nachhören:


Georg Wiedemann: „So, jetzt probiere ich mal. Sehr zum Wohl.“

Was Georg Wiedemann vom Doktorenhof in Venningen in der Pfalz hier probiert, ist kein klassischer Aperitif. Er trinkt nämlich – Essig.

„Sehr gut… Und so etwas trinkt man natürlich auch nicht komplett auf einmal weg, sondern wirklich nur so tropfenweise. Da trinkt man relativ von. Und der Essig bewirkt jetzt wirklich so eine Frische im Mund. Er bewirkt, dass ich Hunger kriege. Dass ich das Essen gut verdauen kann. Und das tut einfach gut. Essig trinken ist einfach etwas Besonderes. Macht nicht jedermann. Und vor allem ist der Essig fast letztlich ohne Alkohol. Das ist ganz, ganz minimal, so wie beim Saften eben. Also eigentlich ohne Alkohol.“

Ein Leben für den Essig

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Georg Wiedemann bietet auf seinem Doktorenhof in Venningen vor allem Essig-Spezialitäten an. Er versendet seine teuren und hochwertigen Essige weltweit.

Eine ungewöhnliche kulinarische Spezialität, die Wiedemann hier aufbietet. Und auch der Auftakt zu einer überraschend-ungewöhnlichen kulinarischen Tour durch die Pfalz. Die ist ja vor allem durch ihr deftiges Essen bekannt. Ein prominenter Pfälzer, der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl, kokettierte immer wieder damit, dass er die pfälzische Küche sehr mag – und man sah es ihm auch an. Der Latenight-Talker und Satiriker Harald Schmidt nahm diese Genussfreudigkeit in den „Dicken Kindern von Landau“ so auch gehörig aufs Korn.

„Schlechter Wein“ und deftige Küche

Im Raddegaggle, einem Landauer Gasthaus, gibt es ein Gläschen pfälzer Wein, den Raddegiggl. Obwohl: Raddegiggl ist eigentlich ein pfälzisches Schimpfwort und heißt so viel wie „schlechter Wein“, wobei der Wirt niemals schlechten Wein auf seine 30 Sorten umfassenden Karte setzen würde. Der Raddegiggle hat aber eben Tradition in seinem Wirtshaus. Und er ist beileibe nicht schlecht, sondern als Tafelwein gut zu deftiger pfälzischer Küche geeignet – zum Beispiel dem Rumpsteak.

„Mein Lieblingsgericht ist ganz klar das Pfälzer Rumpsteak mit Zwiebeln und Kräuterbutter Pommes und Salat so esse ich das gerne und das ist auch das Essen, was mit am meisten bei uns im Lokal geht.“

Klar, als Wirt und Koch in einer guten pfälzischen Gaststätte ist Heiko Pacyna definitiv eine volle Portion. Aber sind deshalb gleich alle Menschen in der Pfalz wohl gerundet, so, wie es Harald Schmidt in seiner Show immer wieder sagte? Die „dicken Kinder“ von Landau, eben.

Die Tippgeberin für dieses Restaurant ist es definitiv nicht: Für Dagmar Schröer-Hemmler ist die Küche der Pfalz Passion. Die ehemalige Gaststättenbesitzerin veranstaltet Führungen durch die Landauer Wirtshäuser, immer auf der Spur guter und einheimischer Speisen.

„Die Vielfalt, das traditionelle, die typischen Gerichte, die es schon seit Hunderten von Jahren gibt und die immer noch gegessen werden, die ich schon als Kind bei meiner Oma gegessen habe, die dann eine Zeit in Vergessenheit geraten waren und die man heute wieder auf der Karte findet.“

Die pfälzer Küche in Landau

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Sie beschreibt, warum die Speisen der Pfalz aber eher kalorienhaltig sind.

„Man muss ja auch bedenken, dass die Tradition der Speisen aus einer vergangenen Zeit stammen und damals war es ja nicht üblich, drei Mahlzeiten am Tag zu sich zu nehmen, sondern meist abends was Warmes nach der Arbeit und zum Frühstück halt irgendeinen Brei oder dass man trockenes Brot halt in die Flüssigkeit getunkt hat.“

Und aus diesem Grund befindet sich auch eine ganz besondere Frucht auf den Speisekarten der Pfalz: die Kastanie. Sie bot auch den armen Leuten eine reichhaltige Kost. Die Kastanie – in der Pfalz auch Keschde genannt – bringt bei 15 Gramm Eigengewicht immerhin etwa 30 Kalorien auf die Waage – pro Stück. Zum Vergleich: Bei einer Kartoffel wäre es bei gleichem Gewicht weniger als die Hälfte.

Die Kastanienprinzessin

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Daniela Töpfer sieht man das allerdings gar nicht an. Sie residiert in Ahnweiler am Trifels offiziell als Keschde-Königin Daniela I. – und ist damit die einzige Majestät weltweit, die über ein Volk von Esskastanien herrscht.

Daniela ist 24 Jahre alt und vielleicht 1,70 Meter groß. Nach dem Gewicht fragt der Gentleman natürlich nicht, aber wenn man gewisse Ableitungen von Statue und Größe führt, wiegt sie sicherlich nicht mehr als zwei Eimer der von ihr repräsentierten Esskastanie. Also definitiv keine Vertreterin der dicken Kinder von Landau.

„Also hier sieht man jetzt einen typischen Kastanienbaum wie der Pfälzer sagt. Eine relativ graue Rinde. Die Kastanienbäume haben ziemlich viele Vitamine. Also auch ein wetterbeständiges Holz. Wenn man sich jetzt hier vorne sich die Blätter anschaut, sieht man richtig schön, das sie einzeln herauskommen und das sie schön gezahnt sind, hier gezackt. Ist entgegen wie viele Leute denken nicht mit der Ostkastanie verwand, sondern eher mit einer Buche oder mit einer Eiche. Hier sieht man einen Kastanienbaum, der einen relativ krummen Stamm hat. Wenn man jetzt wie früher die Winzer einen Zaunpfahl von dem Kastanienbaum herstellen möchte, muss man natürlich schauen das sie gerade wachsen, das sie nicht hier wie im Wildwuchs, sondern wirklich Licht von allen Seiten bekommt.“

Für die Esskastanien ist die Region berühmt, wie die Kastanienprinzessin schildert: Ein eigener Wanderweg, der Keschdeweg, führt so von Hauenstein bis Neustadt an der Weinstraße. Im Juni blühen die Keschde. Ein modrig-süßer Geruch liegt dann rund um die Bäume in der Luft. Das behagt nicht jedem. Aber für Erwin Unger ist das kein Hindernis, im Gegenteil. Er begibt sich auf lange Wanderungen, um die Zutat für seinen selbst entwickelten Sirup zu sammeln, der einen halbtrockenen Spätburgunder versüßt – den „Pinot Castanea“.

Kastanien, Kastanien, Kastanien

Außerdem gibt es Kastanienkuchen, Kastanienhonig, natürlich Kastanienessig. Und: Kastaniensaumangen. Gerade in der Kastanien-Hauptsaison – so ab etwa September – gibt es überall in der Pfalz Restaurants, die gerne einen Saumagen mit Kastanienfüllung anbieten. Der Klassiker funktioniert allerdings anders, wie Metzgermeister Peter Gütermann aus Landau schildert:

„Für die Feinbräterstellung nehmen wir dann erst mal eh Rind und Schweinefleisch, mager Fleisch und Speck. Das wird dann halt gewolft, dann stellen wir das Feinbräter auf den Kutter und in der Zwischenzeit wird sehr oft die Kartoffel gewürfelt und das Einlagefleisch in der Mengelmaschine und wird dann mit dem Feinbräter aufgefüllt und bis zur eh bis zu Bindigkeit gemengt.“

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Saumagen in der Gourmet-Version

Auch eine gute Portion Gewürze schüttet Metzgermeister Peter Gütermann hinein. Früh morgens ab 6 Uhr wird bei ihm produziert. Die schweren Maschinen dröhnen durch den gesamten Raum. Zum Schluss wird die Masse in einen Schweinedarm gepresst, wie eine Wurst. Genauer: wie eine Brühwurst. Denn gekocht wird das Gemenge nun auch noch, etwa 4,5 Stunden. Peter Gütermanns Saumagen ist prämiert, geht an die Gourmetköche der Pfalz. Und auch, wenn er nun in Rente geht, lebt sein Saumagen weiter. Die Saumagen werden nach seiner Original-Rezeptur und unter den gleichen hohen Qualitätsbedingungen weiter produziert.

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Peter Gütermann ist ein kräftiger Mann, aber auch nicht sonderlich dick. Und das, obwohl seine Saumägen locker ein, zwei Kilo auf die Waage bringen. Etwa 1.600 Kalorien verspricht das deftige Gericht pro Kilo.

Essig statt Schnaps

Aber was passt danach am besten als Absacker? – In der Pfalz definitiv ein Gläschen Essig.

„Ich habe jetzt einen Essig für mich – den mag ich sehr – der ist mit Vanille, also richtige Bourbon-Vanilleschote. Essig sollte auch nicht in großen Mengen getrunken werden, sondern in relativ kleinen Mengen. Kleinen Kelch und da ist so ein Kegel drin. Der die Aromastoffe entsprechend lösen soll. Wir leben ja vom Essen und nicht vom Nicht-Essen. Aber ein richtiges Essen und dann noch im vorhinein oder im nachhinein mit einem Essig.“

Eine 250-Milliliter-Flasche des Vanille-Essigs kostet 43 Euro. Grundstock ist hier nämlich sehr hochwertiger Wein, der zum Teil 15 bis 20 Jahre lang in Eichenfässern zum Essig veredelt wird. Alles in Handarbeit. Und Essig macht anscheinend auch nicht dick: Georg Wiedemann vom Doktorenhof jedenfalls ist dünn wie eine Pfälzer Weinrebe.

Die dicken Kinder von Landau ließen sich so in der Recherche nicht so recht bestätigen – wohl aber die sehr leckere, manchmal ziemlich kalorienhaltige und häufig aber auch sehr überraschende Küche der Pfalz.

„Sehr zum Wohl.“

Dieser Beitrag ist am 28.01.2018 beim Deutschlandfunk in der Sendung Sonntagsspaziergang erschienen. Die Web-Version ist hier abrufbar. Für den Deutschlandfunk hat Jörg Stroisch zahlreiche Hörfunkbeiträge erstellt.

Auf die richtige Art kündigen

Quelle: canva.com

Es gibt oft gute Gründe für Arbeitnehmer, wenn sie die Arbeitsstelle wechseln wollen. Mal lockt die bessere Karrierechance, mal mehr Gehalt. Aber, so Eva Haeske-Braun, Karriereberaterin bei Kienbaum New Placement, oftmals ist es schlicht Frust:

„Es gibt eine relativ alte Studie von Gallopaus den 80er-Jahren sogar… die haben festgestellt, ein Mitarbeiter entscheidet sich für ein Unternehmen, wenn er den Vertrag unterschreibt. Und der Mitarbeiter entscheidet sich gegen den Vorgesetzten, wenn er kündigen will.“

Damit ist aber auch klar, dass eine Kündigung selten ein emotionsloses Unterfangen ist. Wenn vor allem der alte Chef der Grund für die Kündigung ist, dann ist die Wahl der richtigen Worte wichtig, rät Haeske-Braun:

„Ich darf auf keinen Fall persönlich werden, ich darf nicht emotional werden. Ich darf nicht sagen, hier Chef, Sie haben ja nie Wort gehalten, oder so was.. Sondern versuchen, rationale, klare, objektive Gründe anzugeben. „

Zumindest gilt das dann, wenn man als Arbeitnehmer Interesse an einem guten Abgang hat. Neben diesen menschlichen Faktoren spielt auch der rechtliche Rahmen einer Kündigung eine Rolle, beschreibt Arnd Potratz, Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht:

„Eine Kündigung ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie schriftlich in Papierform mit Originalunterschrift dem Arbeitgeber zugeht. Kein Fax, keine Mail, keine Kopie, keine SMS.“

Wichtig ist, dass die Kündigung dem Arbeitgeber rechtzeitig und vor allem rechtskräftig zugeht. Wer noch ganz normal im Unternehmen arbeitet, kann die Kündigung persönlich übergeben und quittieren lassen. Ansprechpartner für die Kündigung ist der Chef, also meistens derjenige, der auch die Urlaubsanträge genehmigt. Eine andere Möglichkeit ist die Zustellung per Einschreiben mit Rückschein. Grundsätzlich eine gute Idee: Denn die Kündigung ist selbst dann gültig, wenn der Arbeitgeber die Annahme beim Postboten einfach verweigert. Aber aufgepasst: Sofern er nicht angetroffen wird und er dann das Einschreiben bei der Post nicht abholt, gilt die Kündigung als nicht zugestellt. Und dann hängt der Arbeitnehmer unter Umständen im alten Arbeitsverhältnis fest. Bis zum rechtlichen Beendigungszeitpunkt muss er alle seine vertraglichen Pflichten verfüllen, wie Potratz beschreibt:

„Und der Arbeitgeber kann die in normale Arbeitsleistung nach wie vor verlangen. Sprich: Er kann eine Schlechtleistung, Bummelei, Zuspätkommen, Zufrühgehen, zum Beispiel abmahnen.“

Und das fließt dann möglicherweise auch ins Arbeitszeugnis ein. Und ein gelungener Abgang wäre das auch nicht. Der wird heutzutage aber immer wichtiger, wie Karriereberaterin Haeske-Braun beschreibt:

„Gerade mit dem hohen Fachkräftemangel, dass viele Unternehmen dann auch sagen, gut, wen hatten wir den früher an Bord, wen wollen wir vielleicht zurückgewinnen.“

Was früher nahezu ausgeschlossen war, ist heute also absolut üblich: Viele Unternehmen sehen den Ausflug zu einer anderen Firma als eine Art externe Fortbildung an. Und wenn dann der alte Chef, der vielleicht der Grund für die Kündigung war, nicht mehr da ist – dann macht das ja auch Sinn. Und eine gekonnte Kündigung des Arbeitsvertrags ebenfalls.

Ab wann es hitzefrei im Büro gibt

Quelle: iStock.com/AlexLMX

Hitzefrei: Davon träumen an besonders heißen Tagen nicht nur Schüler, sondern auch Büroangestellte – vor allem, wenn das Büro keine Klimaanlage hat. Während viele Schulen ihre Schüler schon vergleichsweise früh nach Hause schicken, müssen Berufstätige deutlich mehr aushalten, sagt Bernd Dobkowic. Er ist Aufsichtsbeamter der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse:

„Als Arbeitnehmer ist es ein klein wenig anders, da ist erst ab 35 Grad hitzefrei, wobei das natürlich auch nur ein Grenzwert oder ein Faktor von vielen ist. Zu berücksichtigen sind natürlich immer noch so ein paar Rahmenbedingungen, die Wärmestrahlung von Quellen und die Luftfeuchtigkeit und die Luftbewegung. Also, die Temperatur ist es nicht immer ganz alleine.“

Ab 30 Grad Raumtemperaturen erste Maßnahmen

Ab 30 Grad Raumtemperatur sollte der Arbeitgeber erste Maßnahmen ergreifen. Er sollte dann zum Beispiel Getränke bereitstellen, die Arbeitszeit vorverlegen oder das Arbeiten an anderen Orten ermöglichen, zum Beispiel im Home Office. Ab 35 Grad reicht das dann nicht mehr. Deshalb muss die Kühlung in solchen Fällen anders geregelt werden. Bernd Dobkowic:

„Grundsätzlich im Arbeitsschutz gehen immer technische Maßnahmen vor, wenn es denn irgendwo möglich ist. Selbst ein Ventilator, auch wenn er nur die gleiche Raumtemperatur im Raum anders verteilt, aber durch den Luftstrom ist das ein subjektives Kühlungsempfinden. Weil ja die Schweißbläschen auf der Haut dann auch entsprechend verdunsten können, besser verdunsten können, und damit dann der Körper wieder ein wenig runtergekühlt wird.“

In der Nacht Stoßlüftung und tagsüber geschlossene Fenster, am besten von außen abgedunkelt. Das hilft schon ein wenig. Aber auch das Abschalten von Wärmequellen hilft.

Arbeitnehmer können auf Hitzeschutz bestehen

Meistens ist die Stimmung unter vielen Büroangestellten zu diesem Zeitpunkt schon nahe am Siedepunkt. Wenn der Chef nicht von selbst reagiert, können Arbeitnehmer bessere Arbeitsbedingungen auch einfordern, rät Michael Felser, Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht:

„Er müsste dann eine E-Mail schreiben, in der er darum bittet, ein anderes Büro zu bekommen oder die Arbeitszeit zu verlegen. Da gibt es ja verschiedenste Maßnahmen, die da in Betracht kommen. Und wenn der Chef dann nicht reagiert, muss der Arbeitnehmer seine Gesundheit nicht weiter aufs Spiel setzen.“

Die Rechtslage ist allerdings komplex. Denn einmal hat der Arbeitgeber, falls er nur Mieter der Büroräume ist, möglicherweise gar keinen so großen Einfluss auf das Büroklima. Und zweitens, stellt Arbeitsrechtsanwalt Felser fest:  

„Das Interessante ist natürlich, dass diese Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht praktisch nie stattfinden, weil die meisten Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber nicht verklagen während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Also die meisten Rechtsstreitigkeiten – auch statistisch nachweisbar -, finden erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses statt.“

Und so fehlt es an Urteilen, an denen sich Arbeitnehmer orientieren könnten, die den Konflikt mit dem Arbeitgeber wagen. Unterstützung sollten jedoch auf jeden Fall Betriebsrat und Berufsgenossenschaft bieten, die auch für den betrieblichen Gesundheitsschutz verantwortlich sind.  

Den Mutterschutz richtig angehen

Quelle: iStock.com/Motortion

In etwa 40 Wochen dauert eine Schwangerschaft. Schwangere und Mütter unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz. Und: Sie sollen vor gefährlichen und schweren Tätigkeiten geschützt werden. Der Kreis der Frauen wurde nun erweitert. Silke Raab, Referatsleiterin beim Deutschen Gewerkschaftsbund:

„Im neuen Mutterschutzrecht sind jetzt auch Schülerinnen, Studentinnen und arbeitnehmerähnliche Personen in den Anwendungsbereich des Gesetzes integriert worden.“

Schülerinnen und Studentinnen stehen zwar keine Lohnfortzahlungen zu, sie dürfen aber bei Praktika und Prüfungen fehlen, ohne dass ihnen ein Nachteil entstehen darf.

Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit nun erlaubt

Auch an anderen Stellen wurde der Schutz verbessert, zum Beispiel für Mütter von behinderten Kindern: Für sie gilt zukünftig eine verlängerte Mutterschutzzeit von zwölf Wochen nach der Geburt – ähnlich wie es sie bisher schon bei Früh- und Mehrlingsgeburten gab. Über einige der neuen Regeln werden sich aber wohl vor allem die Arbeitgeber freuen. Wenn die Frau zustimmt, ist Arbeit an Sonn- und Feiertagen erlaubt. Nachtarbeit zwischen 20 und 22 Uhr ist ebenfalls zulässig, erklärt DGB-Expertin Silke Raab:

„Allerdings fürchten wir schon, dass dieses Einverständnis der Frau, ihre Bereitschaft dazu nicht unbedingt immer freiwillig erfolgen muss. Dass da auch Drucksituationen entstehen können.“

Neben der Freiwilligkeit gehört zu den Voraussetzungen, dass die Arbeit nicht gefährlich ist und keine ärztlichen Bedenken bestehen. Die Betriebe müssen sich die Ausnahme auch von den Behörden genehmigen lassen, was eher eine Formsache ist. Michael Felser, Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht, hält die Zusage der Frau aber nicht für unumstößlich:

„Wenn man also merkt, das ist doch nichts, ich habe da leichtfertig zugesagt, was vielleicht aus gutem Willen und gutem Glauben passiert, dann sollte man auf keinen Fall sich dem Druck weiter aussetzen und sagen, gut, ich habe unterschrieben, dann muss ich das jetzt auch machen. Sondern dann geht man zum Arzt und lässt sich dann über ein Beschäftigungsverbot davon befreien.“

Beschäftigungsverbot kostet den Arbeitgeber nichts

Rein finanziell ist ein Beschäftigungsverbot für den Arbeitgeber übrigens kein Problem, denn die Lohnkosten übernimmt in dieser Zeit die Krankenkasse. Ohnehin ist das Thema Mutterschutz für den Rechtsanwalt eher ein seltenes Arbeitsgebiet: Zwischen Arbeitgebern und Schwangeren gibt es allenfalls mal Stress, wenn die Frau direkt nach ihrer Festanstellung ihre Schwangerschaft preisgibt. Aber auch hier haben Arbeitgeber schlechte Karten, beschreibt Felser:

„Das ist ja das Gute am Mutterschutz, dass der Arbeitgeber die Zustimmung zu einer Kündigung der Aufsichtsbehörde braucht. Und die wird natürlich in solchen Fällen nicht erteilt. Da gibt es ganz extreme Ausnahmefälle, Betriebsschließung und Ähnliches, wo eine Zustimmung erteilt wird. Aber ansonsten geht das natürlich nicht.“

Trotzdem gilt: Je früher eine Frau ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilt, desto besser kann der planen. Und dann freuen sich in den meisten Fällen auch der Chef und die Arbeitskollegen über das neu entstehende Leben – und werden auch ohne Gesetz die Schwangere fürsorglich behandeln.

Multimediale Web-Begleitung mit Videos

Quelle: © wladimir1804 / Fotolia

Es gibt viele Wege, wie Inhalte fürs Web gut aufbereitet werden können. Ein Weg ist die intelligente Integration von Webinhalten und eigens produzierten Videos. Das Journalistenbüro Stroisch realisiert dies für verschiedene Sendungen der „Langen Nacht“ im Deutschlandfunk/Deutschlandradio Kultur.

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Eine seriöse Spendenorganisation finden

Quelle: iStock.com/Makidotvn

Zu Weihnachten wollen viele Menschen als Zeichen ihrer Nächstenliebe spenden. Das Geld soll dabei natürlich möglichst umfassend einem guten, einem wohltätigen Zweck zufließen. Allerdings buhlen nicht nur seriöse Organisation um diese reichen Gaben. Ein paar Tricks helfen dabei, dass das Geld auch wirklich bei den Bedürftigen ankommt.

Die Deutschen geben gerne; letztes Jahr  haben sie etwa 6,7 Milliarden Euro für wohltätige Zwecke gespendet. Etliche Organisationen buhlen um das Portemonnaie der Spender, besonders zu Weihnachten. Aber wie kann man sicherstellen, dass das Geld auch tatsächlich den wohltätigen Zweck erfüllt? Da ist schon die Werbung selbst  ein wichtiger Hinweis, sagt Burkhard Wilke, Geschäftsführer des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen, kurz DZI:

„Dass in den Werbebriefen sehr, sehr drastische Fotos von verstümmelten Kindern insbesondere verwendet werden. Hier fallen uns immer wieder zu  emotionale Werbebriefe auf, die im Grunde eher eine Spendennötigung darstellen, als eine seriöse Spendenwerbung. Also häufig gehen eine unethische Werbepraxis  und eine Intransparenz der finanziellen Dinge Hand in Hand.“

Indizien für eine unseriöse Ansprache sind zum Beispiel auch fingierte Umfragen. Da werden die Spender direkt in der Einkaufszone angesprochen mit Fragen wie „Sind Sie auch gegen Tierversuche?“. Sie sollen damit in eine Ja-Sager-Stimmung gebracht werden. Und wenn man dann Unterlagen mit nach Hause nehmen will: Fehlanzeige! Wichtig: Wenn einmal etwas unterschrieben wurde, ist es oft zu spät, erläutert Burkhard Wilke vom DZI:

„Bei dieser Art von Werbung gilt das gesetzliche Widerrufsrecht in der Regel nicht. Es gibt nämlich kein Geschäft auf Gegenseitigkeit. Sie kaufen ja nichts, können daher auch keine bestimmte Leistung einklagen. Gerade unseriöse Organisationen werden Sie aus den ein oder zwei Jahren Mindestspendenzeit wohl kaum herauslassen.“

Das DZI vergibt ein Spenden-Siegel, welches bescheinigt, dass sich Organisationen an bestimmte Grund-Regeln halten. Wilke beschreibt einige Kriterien:

„Zum einen haben wir eine Obergrenze, wie viel von den Spendeneinnahmen maximal im Jahresdurchschnitt für Spendenwerbung verausgabt werden darf. Dieser Anteil liegt bei höchstens 30 Prozent. Und der zweite Anteil sind die Werbe- und Verwaltungsausgaben und die werden dann an den Gesamtausgaben gemessen, weil ja auch andere .Aktivitäten wie etwa die Beantragung öffentlicher Zuwendungen zu Verwaltungsausgaben führen.“

Seriöse Spendenorganisationen können dann über das Internet recherchiert werden. Aber die Auswahl ist sehr groß. Der Spender sollte sich so erstmal über seine eigenen Motive im Klaren werden, rät Gerlinde Waschke von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

„Wo eine Katastrophe passiert ist? Oder eine kriegerische Auseinandersetzung, die viele Opfer gefordert hat. Oder habe ich ein bestimmtes Interesse für die Bekämpfung einer bestimmten Krankheit. Oder will ich besonders Bedürftigen grundsätzlich helfen. Das sollte man sich zunächst fragen. Und sich dann eine Organisation aussuchen, die man unterstützen möchte.“ 

Und dann am besten die Spende auch nicht mehr zu stark splitten, denn das verursacht teuren Verwaltungsaufwand. Auch die Begrenzung auf nur ein Projekt raubt oft Flexibilität.

Der eigene Aufwand wird dann auch belohnt, denn die Spende kann als Sondersausgabe von der Steuer abgesetzt werden.

Wer sich über schwarze Schafe und auch gut bewertete Spendenorganisationen informieren will, kann das auf der Seite des DZI, www.dzi.de, machen.

Wichtige Versicherungen für die eigene Immobilie

Quelle: canva.com

Das Haus brennt lichterloh, der Einbrecher verwüstet die Eigentumswohnung oder der Starkregen überflutet unerwartet das eigene Haus: Das kann für Eigenheimbesitzer richtig teuer werden. Gegen den finanziellen Schaden schützen unterschiedliche Versicherungen.

Jedes Jahr im Herbst oder im Frühjahr drohen mittlerweile die gleichen Bilder: Ein kleines Rinnsal wird zu einem reißenden Fluss und verwüstet ganze Straßenzüge. Es ist gut, wenn dann eine Versicherung zahlt. Doch das ist nicht immer der Fall, beschreibt Elke Weidenbach, Expertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:

„Das Problem ist, Versicherungsschutz im Elementarschadensbereich zu bekommen, zumindest in einigen Gebieten. Hier gibt es ein Zonierungssystem, das die Versicherer geschaffen haben. Je wahrscheinlicher zukünftig ein Schaden ist, desto schwieriger ist es, den Versicherungsschutz zu bekommen.“

Ob also etwa Überschwemmungsschäden, Schneedruck oder Starkregen versichert werden, hängt davon ab, wo sich das Haus befindet. Aber unabhängig davon: Die Wohngebäudeversicherung inklusive Elementarschadensversicherung ist eine der wirklich wichtigen Versicherungen, die alle Hausbesitzer abschließen sollten. Hier sollte auf jeden Fall das Feuerrisiko abgesichert werden, zusätzlich auch noch mindestens Sturm- und Leitungswasserschäden.

Allerdings sollten nicht nur Schäden am Haus abgesichert werden, sondern auch Schäden, die durch das Haus verursacht werden. Auch hier gibt es Schutz, sagt Weidenbach:

„Die private Haftpflichtversicherung ist im Grunde für jeden wichtig, egal, was er macht. Bei der privaten Haftpflichtversicherung sagen wir, es sollten mindestens fünf Millionen, besser mehr, als Versicherungssumme vorliegen.“

Bei selbst bewohnten Immobilien sind durch die Privathaftpflicht solche Schäden abgedeckt, eine separate Versicherung ist unnötig.

Bleibt noch der Hausrat, also alles, was sich aus einer Immobilie heraustragen lässt. Auch hier ist eine Versicherung oft sinnvoll, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten:

„Der Hausrat kann ja im Laufe der Jahre eine bestimmte hohe Summe erreichen. Und dann muss man sich überlegen: Lohnt sich für mich eine Hausratversicherung? Also, genauso, wie in der Wohngebäudeversicherung würde ich auch bei der Hausratversicherung darauf achten, dass die Klausel bezüglich der groben Fahrlässigkeit vereinbart wird.“

Grob fahrlässig ist es zum Beispiel schon, wenn unbedacht der Herd in der Wohnung an bleibt.

Es gibt noch einen Unterschied zwischen dem selbst bewohnten Haus und der Eigentumswohnung. Denn bei Eigentumsgemeinschaften müssen die einzelnen Wohneigentümern sich nur um die Hausratversicherung selbst kümmern. Den Rest regelt die Gemeinschaft, oft vertreten durch die Hausverwaltung. Aber hier ist Kontrolle trotzdem sinnvoll, rät Boss:

„Dass ich dem mal auf die Finger schaue und sage: Mensch, schicke mir doch mal irgendwie die Unterlagen zu. In der Regel hat man ja auch mal Versammlungen, wo man das Thema diskutieren kann. Und wo man vielleicht besseren Versicherungsschutz bekommen kann zu günstigeren Beiträgen. Also, es lässt sich da ja auch immer noch etwas sparen.“

Wer sich unsicher ist, welcher Tarif passt, der kann sich zum Beispiel aktuelle Tests bei der Stiftung Warentest besorgen. Und natürlich hilft auch eine nach Möglichkeit provisionsunabhängige Beratung, zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen, dem Bund der Versicherten oder bei behördlich zugelassenen Versicherungsberatern.

Finanzierungsrahmen richtig einschätzen

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Man sollte schon genau nachrechen bei seinen Versicherungspolicen.

In vielen Großstädten geht es auf dem Immobilienmarkt derzeit heiß her: Eigentumswohnungen wechseln den Besitzer zu Preisen, die noch vor fünf oder zehn Jahren undenkbar gewesen wären. Dabei gerät die Frage, ob man sich die angebotene Immobilie überhaupt leisten kann, immer mehr in den Hintergrund, berichtet Thomas Hentschel, Experte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:

„Mit einem niedrigen Zinssatz von 10-jähriger Zinsbindungszeit und einprozentiger Tilgung, ist man vielfach dessen unter dem, was man heute als Mietzins bezahlt. Dass man aber nach zehn Jahren erst 11 Prozent, vielleicht 12 Prozent des Darlehens zurückbezahlt hat, das ist den meisten Leuten eben nicht so bewusst.“

Für Hentschel sind das unseriöse Lockangebote. Denn natürlich sollte in Zeiten niedriger Zinsen viel getilgt werden. Viele Banken rechnen aber solide – und lehnen überzogene Finanzierungswünsche auch langjähriger Kunden ab. Dann sollten Verbraucher nicht vorschnell zur nächsten Bank gehen, rät Hentschel:

„Man sollte die Tatsache, dass möglicherweise die Sparkasse vor Ort gesagt hat, die Finanzierung können wir für sie nicht darstellen, sollte man Ernst nehmen. Wenn das Haus ohne Eigenkapital gekauft worden ist und man sich dafür krummlegen muss, und nach 10 Jahren die Zinsen nach oben gehen. Dann ist spätestens Schluss mit lustig. Und dann sitzt man auf einem gehörigen Batzen an Schulden.“

Falls die Hausbank einen Kredit ablehnt, sollte man deshalb noch einmal ganz genau nachrechnen. Internet-Kreditrechner geben hier verlockend einfache und schnelle Antworten. Aber sie können nur dann funktionieren, wenn der Benutzer sehr genau über alle Aspekte des Immobilienkaufs Bescheid weiß.

In bestimmten Fällen sieht Erik Uwe Amaya vom Immobilienbesitzerverband Haus und Grund Rheinland einen Immobilienerwerb ohnehin kritisch:

„Im Grunde sollte der Hauptjob wirklich ausreichend sein. Man sagt immer, dass die Wohnkosten nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens betragen sollen. Gegebenenfalls noch etwas darüber. Aber wenn mehr als die Hälfte dieses Nettoeinkommens für die Immobilie ausgegeben werden muss, dann sollte man sich wirklich überlegen, ob das das richtige Objekt ist beziehungsweise, ob man sich dann tatsächlich leisten kann.“

Außerdem bleibt es am Ende nicht nur bei der Kreditrate für die Bank: Gerade die laufenden Kosten einer Immobilie vergessen Hauskäufer nur zu oft, ist die Erfahrung von Amaya:

„Wenn man ein Mieter ist, dann wird man ja nur die umlegbaren Betriebskosten zu entrichten haben. Aber als Eigentümer einer Immobilie trägt man sämtliche Betriebskosten. Und das ist etwas, was viele überhaupt nicht berücksichtigen. Deswegen ist es manchmal auch sehr, sehr fatal, wenn man zunächst eine Immobilie sieht, die sehr, sehr günstig ist und man lässt dann das Hausgeld völlig außer Acht.“

Auch nicht beachtete Sonderzahlungen zum Beispiel für die energetische Sanierung können den Finanzierungsrahmen sprengen. Das kann richtig gut auch nur ein Sachverständiger beurteilen.

Ohnehin schon weit vor dem konkreten Kaufwunsch sollte der Kunde mehrere Banken kontaktieren und sich deren Rat anhören. Und natürlich beraten auch unabhängige Stellen zu solchen Fragen, wie etwa die Verbraucherzentralen oder die verschiedenen Eigentümerverbände.

Besser nicht unter der Hand beschäftigen

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Haushaltshilfen sollten lieber legal beschäftigt werden.

Auf den ersten Blick beginnt die Suche nach einer Putzhilfe ziemlich vielversprechend. In Kleinanzeigen und auf Vermittlerbörsen, auch beim Arbeitsamt oder bei der Minijobzentrale gibt es eine Vielzahl an Kandidaten. Der zweite Blick ist dann sehr viel ernüchternder: „Ich hätte Zeit, aber kann nur ohne Rechnung arbeiten“, so die häufige Antwort. Das Problem: Es handelt sich dabei um illegale Schwarzarbeit. Und die  kann für den Auftraggeber viel Negatives bedeuten, erklärt Wolfgang Buschfort von der Minijob-Zentrale in Bochum:

„Eine Putzhilfe schwarz zu beschäftigen, ist eine Ordnungswidrigkeit, kann mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Viel schlimmer ist aber, wenn man sieht, was passieren kann, wenn eine Putzfrau im Haushalt dann beispielsweise einen Unfall hat. Als Privatperson trägt man dieses Risiko. Und zahlt dann letztendlich die Rente.“

Wer das verhindert will, hat zwei Möglichkeiten: eine Putzhilfe als Minijobber arbeiten lassen. Oder auf gewerblich-selbstständiger Basis.

Minijobber können von der Steuer abgesetzt werden

Die erste Variante sind die Minijobber. Die können bis zu 450 Euro im Monat verdienen. Der Auftraggeber muss dann pauschal 15 Prozent an Sozialversicherung und Steuern an die Minijobzentrale abführen. Dafür gibt es als Ausgleich eine ordentliche Steuerersparnis von bis zu 510 Euro im Jahr. Das lohnt sich, rechnet Buschfort vor:

„Irgendwo ab so einem Zeitpunkt von knapp 300 Euro ist es dann so, dass man die 510 Euro, die man an die Minijobzentrale zahlt, auch letztendlich an Steuern herauskommt.“

Die Minijob-Zentrale bietet auf ihrer Website einen einfachen Registrierungsprozess an – das sogenannte Haushaltscheckverfahren. Das Ausfüllen einer DIN-A4-Seite reicht und schon ist die Putzhilfe legal eingestellt.

Ein Vertrag sollte immer abgeschlossen werden

Die zweite Möglichkeit ist, die Putzhilfe per Rechnung zu bezahlen. Eine Bedingung für die steuerliche Absetzbarkeit ist hier, dass das Geld auf ein Konto überwiesen wird. Die Putzhilfe muss außerdem einen Gewerbeschein haben. Es bleibt ein Risiko, nämlich dann, wenn die Putzhilfe nur einen Auftraggeber hat, erläutert Michael Felser, Rechtsanwalt mit dem Spezialgebiet Arbeitsrecht:

„Eine Einzelperson als Selbstständige zu beschäftigen, ist auch riskant, weil da das Thema Scheinselbstständigkeit droht.“

Es ist schwierig, nachzuhalten, ob die Putzhilfe wirklich beständig mehrere Auftraggeber hat. Ist das nicht der Fall, drohen empfindliche Nachzahlungen. Andere Dinge lassen sich hingegen gut vorab klären, beschreibt Rechtsanwalt Felser:

„Ich würde mir auf jeden Fall einen Personalausweis, ein Führungszeugnis, wenn es jemand ist, der eine Aufenthaltserlaubnis benötigt, die Aufenthaltserlaubnis vorlegen lassen. Sozialversicherungsausweise, Empfehlungsschreiben, Arbeitszeugnisse früherer Haushaltsstellen.  Das sind eigentlich die Unterlagen, die man da benötigt.“

Das sind Unterlagen, die sowohl der Minijobber als auch der gewerblich Tätige vorlegen sollte. Und Rechtsanwalt Felser rät auch dazu, immer einen vernünftigen Vertrag abzuschließen. Dafür gibt es Vordrucke zum Beispiel bei den IHKs oder auch bei der Minijobzentrale.