Hitzefrei: Davon träumen an besonders heißen Tagen nicht nur Schüler, sondern auch Büroangestellte – vor allem, wenn das Büro keine Klimaanlage hat. Während viele Schulen ihre Schüler schon vergleichsweise früh nach Hause schicken, müssen Berufstätige deutlich mehr aushalten, sagt Bernd Dobkowic. Er ist Aufsichtsbeamter der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse:
„Als Arbeitnehmer ist es ein klein wenig anders, da ist erst ab 35 Grad hitzefrei, wobei das natürlich auch nur ein Grenzwert oder ein Faktor von vielen ist. Zu berücksichtigen sind natürlich immer noch so ein paar Rahmenbedingungen, die Wärmestrahlung von Quellen und die Luftfeuchtigkeit und die Luftbewegung. Also, die Temperatur ist es nicht immer ganz alleine.“
Ab 30 Grad Raumtemperaturen erste Maßnahmen
Ab 30 Grad Raumtemperatur sollte der Arbeitgeber erste Maßnahmen ergreifen. Er sollte dann zum Beispiel Getränke bereitstellen, die Arbeitszeit vorverlegen oder das Arbeiten an anderen Orten ermöglichen, zum Beispiel im Home Office. Ab 35 Grad reicht das dann nicht mehr. Deshalb muss die Kühlung in solchen Fällen anders geregelt werden. Bernd Dobkowic:
„Grundsätzlich im Arbeitsschutz gehen immer technische Maßnahmen vor, wenn es denn irgendwo möglich ist. Selbst ein Ventilator, auch wenn er nur die gleiche Raumtemperatur im Raum anders verteilt, aber durch den Luftstrom ist das ein subjektives Kühlungsempfinden. Weil ja die Schweißbläschen auf der Haut dann auch entsprechend verdunsten können, besser verdunsten können, und damit dann der Körper wieder ein wenig runtergekühlt wird.“
In der Nacht Stoßlüftung und tagsüber geschlossene Fenster, am besten von außen abgedunkelt. Das hilft schon ein wenig. Aber auch das Abschalten von Wärmequellen hilft.
Arbeitnehmer können auf Hitzeschutz bestehen
Meistens ist die Stimmung unter vielen Büroangestellten zu diesem Zeitpunkt schon nahe am Siedepunkt. Wenn der Chef nicht von selbst reagiert, können Arbeitnehmer bessere Arbeitsbedingungen auch einfordern, rät Michael Felser, Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht:
„Er müsste dann eine E-Mail schreiben, in der er darum bittet, ein anderes Büro zu bekommen oder die Arbeitszeit zu verlegen. Da gibt es ja verschiedenste Maßnahmen, die da in Betracht kommen. Und wenn der Chef dann nicht reagiert, muss der Arbeitnehmer seine Gesundheit nicht weiter aufs Spiel setzen.“
Die Rechtslage ist allerdings komplex. Denn einmal hat der Arbeitgeber, falls er nur Mieter der Büroräume ist, möglicherweise gar keinen so großen Einfluss auf das Büroklima. Und zweitens, stellt Arbeitsrechtsanwalt Felser fest:
„Das Interessante ist natürlich, dass diese Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht praktisch nie stattfinden, weil die meisten Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber nicht verklagen während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Also die meisten Rechtsstreitigkeiten – auch statistisch nachweisbar -, finden erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses statt.“
Und so fehlt es an Urteilen, an denen sich Arbeitnehmer orientieren könnten, die den Konflikt mit dem Arbeitgeber wagen. Unterstützung sollten jedoch auf jeden Fall Betriebsrat und Berufsgenossenschaft bieten, die auch für den betrieblichen Gesundheitsschutz verantwortlich sind.