Wie kann man eine „Lange Nacht“ über das Bier gut fürs Web aufbereiten? Eine Infografik und ein kleiner virtueller Steckbrief erwähnter Brauereien ist eine Lösung, die das Journalistenbüro Stroisch nun realisiert hat.
Wie kann man eine „Lange Nacht“ über das Bier gut fürs Web aufbereiten? Eine Infografik und ein kleiner virtueller Steckbrief erwähnter Brauereien ist eine Lösung, die das Journalistenbüro Stroisch nun realisiert hat.
Die Schnittstelle zwischen Inhalten und Programmierung ist eine Kernkompetenz des Journalistenbüro Stroisch. Welche Inhalte passen zu welchem Tool? – Für den Deutschlandfunk wurde ein interaktiver Zeitstrahl über das Leben von Fritz Wunderlich realisiert.
Die Schnittstelle zwischen Inhalten und Programmierung ist eine Kernkompetenz des Journalistenbüro Stroisch. Welche Inhalte passen zu welchem Tool? – Für den Deutschlandfunk wurde ein interaktiver Zeitstrahl über das Leben von Fritz Wunderlich realisiert.
Ein Umzug ist für viele Menschen mit viel Stress verbunden. Eine neue Wohnung muss gefunden, die alte ordnungsgemäß übergeben werden. Und auch das Möbeltragen und -aufbauen will organisiert sein. Für eine echte Entlastung in dieser angespannten Zeit sorgen da Umzugsunternehmen, die je nach Wunsch und Geldbeutel vom Möbeltragen bis hin zum Einbau einer Einbauküche alle Leistungen übernehmen können. Jörg Stroisch erklärt in dem heutigen Verbrauchertipp, wie Sie einen guten Anbieter finden – und wie Sie sich auch vor schwarzen Schafen schützen.
Wer seinen Umzug nicht mehr alleine bewerkstelligen will, der kann auf eine große Anzahl an spezialisierten Unternehmen zugreifen: Allein im Bundesverband Möbelspedition sind 1.000 Mitglieder organisiert. Dierk Hochgesang, Geschäftsführer des Verbandes, warnt dabei ausdrücklich davor, zu sehr auf den Preis zu schielen:
„Es gibt eine ganze Menge Anbieter die
werben mit günstigsten Angeboten. Drei Mann für drei Stunden inklusive
LKW. Ein Preis von 120 bis 130 Euro. Wenn man das weiter rechnet, was das dann
pro Stunde kosten kann, sind das natürlich aberwitzige Sätze. Und wenn man dann
in der Praxis diese Unternehmen beauftragt, dann kommen diese Nachforderungen
auf der Straße. 300, 400, 500 Euro. Oder das Tragen eines Blumentopfes für 50
Euro. Das haben wir alles schon erlebt, dass Kunden derart über den Tisch
gezogen werden. Und dann war das günstige Angebot, das scheinbar ach so
billige, sehr teuer.“
Weitere Maschen unseriöser Anbieter sind etwa ein
Seniorenrabatt, bei dem dann womöglich auf der Straße Nachzahlungen verlangt
werden. Oder das Werben mit angeblichen Referenzkunden. Auch, wenn nur eine
Mobiltelefonnummer und eine einfache E-Mail-Adresse angegeben ist, sollte der
Verbraucher hellhörig werden. Es lohnt sich immer, Freunde und Verwandte nach
ihren Erfahrungen zu fragen. Und auch der Bundesverband Möbelspedition bietet
auf der Website umzug.org eine Liste mit Unternehmen an.
Qualifiziertes Personal, vernünftige Fahrzeuge,
umweltfreundliches Verpackungsmaterial kosten eben Geld. Und auch die
Versicherung des Unternehmens sollte grundsätzlich alle durch das Unternehmen
zu verantwortenden Schäden zahlen: Das sollte der Verbraucher in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen kontrollieren. Hochgesang nennt weitere
Preiskriterien:
„Je mehr Leistung ich haben
will, desto mehr kostet es dann. Will ich nur eine reine Transportleistung,
dass das Umzugsgut von A nach B befördert wird, vielleicht noch Be- und
Entladen, dann wird es natürlich deutlich günstiger, als wenn ich Möbel
montiert haben möchte. Als wenn ich eine Einbauküche vielleicht noch eingebaut
haben möchte. Lampen montiert. Das Geschirr wieder eingeräumt. Die Unternehmen
machen das alles, wenn der Kunde das möchte. Es kostet dann eben etwas.“
Ein guter Umzugsunternehmer wird bei größeren Umzügen eine
Vor-Ort-Besichtigung machen, sagt Dierk Hochgesang. Wenn dann der Umzug
ansteht, sollte sich der Verbraucher aber auch auf die Leistung des
ausgewählten Möbelspediteurs verlassen, und nicht selbst mit anfassen oder
beispielsweise doch einen Karton selbst einpacken. Das hat nämlich erhebliche Folgen,
erläutert Ilona Husemann, Expertin bei der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen.
„Sobald der Umziehende selbst
sagt, ach, das geht mir nicht schnell genug, ich packe mal eben eine Kiste,
sagt das Umzugsunternehmen dann auch, dann sind wir aber auch aus der Haftung
raus, weil wir natürlich nicht dafür garantieren können, dass es dann genauso
sorgfältig verpackt wird, als wenn das das Umzugsunternehmen macht.“
Das heißt aber nicht, dass sich der Umziehende total
passiv verhalten sollte. Denn auch beim Umzug gilt: Vertrauen ist gut, aber
Kontrolle besser. Ilona Husemann nennt dafür auch einen Grund:
„Da kann man einen Stundenzettel
abzeichnen, man kann selber sagen, die waren tatsächlich mit vier oder fünf
Personen da. Also dann kann man danach auch sicher sein, dass nachher alles
korrekt in der Rechnung ist. “
Falls doch etwas schief gegangen ist, sollten die Schäden
reklamiert werden. Spätestens einen Tag nach dem Umzug sollte das geschehen,
bei nicht offensichtliche Schäden innerhalb von 14 Tagen. Bei guten
Umzugsunternehmen ist die Schadensbegleichung dann meistens kein Problem.
Wer ständig krank ist, wem der Rücken auf dem Bürostuhl schmerzt oder sich sonstwie auf der Arbeit unwohl fühlt, der sollte über eine Reha-nachdenken. Wer allerdings dabei auf einen schönen Urlaub hofft, der hat die Rechnung ohne die Rentenversicherungsträger gemacht. Denn schon der Antrag auf eine solche Maßnahme birgt einige Tücken, berichtet Jörg Stroisch im heutigen Verbrauchertipp.
Wer ständig krank ist, wem der Rücken auf dem Bürostuhl schmerzt oder sich sonstwie auf der Arbeit unwohl fühlt, der sollte über eine Reha-nachdenken. Wer allerdings dabei auf einen schönen Urlaub hofft, der hat die Rechnung ohne die Rentenversicherungsträger gemacht. Denn schon der Antrag auf eine solche Maßnahme birgt einige Tücken, berichtet Jörg Stroisch im heutigen Verbrauchertipp.
Eine Reha-Maßnahme ist schon formal keine Kur: Eine Kur
soll, so heißt es in der offiziellen Definition, „das Wohlbefinden fördern“ und
wird von den Krankenkassen gezahlt. Die Reha-Maßnahme wird dagegen von den
Rentenversicherungsträgern finanziert. Die will damit vor allem die
Arbeitsfähigkeit aufrecht erhalten. Beim Antrag spielt der Arzt deshalb eine
wichtige Rolle, sagt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung:
„Wichtig ist, dass der Arzt den
medizinischen Befund der Rentenversicherung mitteilt. Und die
Rentenversicherung bearbeitet dann sozusagen mit unseren Ärzten hier vor Ort
diesen Fall und entscheidet, ob die Rehabilitation angezeigt ist oder nicht.“
Sprich: Eine Reha-Maßnahme wird nur genehmigt, wenn sie
medizinisch begründet ist. Dabei kann der Hausarzt helfen – oder auch der
Betriebsarzt.
„Man kann entweder zu seinem Hausarzt
gehen. Man kann aber auch zu seinem Betriebsarzt gehen. Das hat den
Vorteil das ein Werks- oder Betriebsarzt, den Arbeitsplatz und die Anforderung
des Arbeitsplatzes gut kennen. Und deshalb sind Werks-oder Betriebsärzte auch
ganz wichtige Ansprechpartner, wenn man eine Rehabilitation machen will.“
Der Antrag ist seitenlang, stellt unglaublich viele
Fragen. Viele Fragen muss der Versicherte selbst beantworten. Und auch der Arzt
muss zusätzlich ausführlich begründen, warum eine Reha-Maßnahme durchgeführt
werden soll. Trotzdem kommt es sehr häufig vor, dass der Antrag abgelehnt wird.
Und das auch dann, wenn der Patient eigentlich dringend eine Reha braucht, sagt
Ursula Becker, die Geschäftsführerin einer gleichnamigen Kölner Reha-Gruppe mit
mehreren Standorten ist:
„Also, so unmedizinisch
unspezifische Beschreibung die mehr auf einen Urlaub und reine Erholung hinweisen,
ja. Also, aus der Erforderlichkeit muss ich schon eine gravierende
Einschränkung haben die beschrieben sein muss.“
Becker rät auch dazu, bei einer Ablehnung des Antrags nicht
gleich das Handtuch zu werfen. Sie schätzt, dass 90 Prozent der Anträge im
Widerspruchsverfahren stattgegeben wird. Der Grund für die erstmalige Ablehnung
hat in manchen Fällen nicht einmal etwas mit dem Antrag selbst zu tun, vermutet
sie:
„Das hängt damit zusammen, dass
die Kostenträger verpflichtet sind, innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu
bearbeiten. Wenn die 14 Tage Frist droht, abzulaufen, dann erstellt man mal
lieber einen Bescheid und macht eine Ablehnung, dann hat man nämlich die Frist
eingehalten. Und deswegen macht es in jedem Fall Sinn, den Widerspruch
einzulegen.“
Auch so gibt es noch viele Details zu beachten: So hat der
Versicherte zum Beispiel ein Vorschlagsrecht für eine stationäre oder
nicht-stationäre Reha. Er kann sogar konkrete Kliniken benennen Ob dem
stattgegeben wird, hängt immer von der medizinischen Notwendigkeit ab. Und auch
davon, ob der Rentenversicherer mit der konkreten Klinik überhaupt einen
Vertrag hat. Auch hier gilt: Je besser etwas begründet ist, desto besser kann
der Rentenversicherer auch entscheiden.
Beim Ausfüllen des Antrags helfen auch die
Beratungsstellen der Rentenversicherung oder die ehrenamtlichen
Versichertenberatern oder Versichertenältesten in der Nachbarschaft. Die
Rentenversicherer informieren darüber, welche Möglichkeiten es vor Ort gibt.
Das Elterngeld Plus läutet ab dem 1. Juli eine neue Phase für Familien ein. Das bisherige Elterngeld kann dann auch in Teilzeit ausgezahlt werden. Daneben lockt bei diesem Elterngeld Plus auch ein zusätzlicher 4-Monat-Bonus. Eltern sollen dadurch motiviert werden, früher in den Job zurückzukehren, beschreibt Jörg Stroisch in seinem Beitrag.
Das Elterngeld Plus läutet ab dem 1. Juli eine neue Phase für Familien ein. Das bisherige Elterngeld kann dann auch in Teilzeit ausgezahlt werden. Daneben lockt bei diesem Elterngeld Plus auch ein zusätzlicher 4-Monat-Bonus. Eltern sollen dadurch motiviert werden, früher in den Job zurückzukehren, beschreibt Jörg Stroisch in seinem Beitrag.
Erklärtes Ziel des Elterngeldes ist es seit seiner
Einführung, jungen Familien eine finanzielle Basis nach der Geburt ihres Kindes
zu bieten. Nach gerade einmal 4,5 Jahren erfährt das Bundeselterngeld und -Elternzeitgesetz am 1.
Juli nun eine grundlegende Erweiterung: das Elterngeld Plus tritt in Kraft.
Bundesfamilienministerin Manuela Schleswig erläuterte bei der Verabschiedung im
Deutschen Bundestag am 7. November 2014 die Gründe dafür:
„Wir schlagen mit dem Elterngeld Plus ein neues Kapitel in
der Familienpolitik ein. Wir gehen einen Schritt in eine moderne
Familienpolitik, die berücksichtigt, dass Mütter und Väter Zeit für Familie
haben wollen. Aber eben auch gleichzeitig Zeit für den Job. Wir stärken Väter
und Mütter darin mit dem Elterngeld Plus im Rücken, früher in den Job
zurückzukehren.“
Das „alte“ Elterngeld wird durch das Elterngeld Plus
erweitert. Zukünftig haben die Eltern von Neugeborenen die Wahl. Sie können das
bisherige Elterngeld in Anspruch nehmen. Dieses wird nun Basiselterngeld
genannt und sie bekommen dann je nach Einkommen mindestens 300 Euro und
höchstens 1.800 Euro im Monat für ihren Nachwuchs bezahlt. Das Basiselterngeld
wird bis zu 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt, sofern sich beide
Elternteile jeweils mindestens zwei Monate komplett um den Nachwuchs kümmern.
Diese Regelungen gilt weiter. Aber ab dem 1. Juli gibt es die neue Variante für
alle, die in der Elternzeit nicht komplett zu Hause bleiben möchten, sondern in
Teilzeit weiterarbeiten: das Elterngeld Plus. Bettina Trojan, Rechtsanwältin
aus Köln, beschreibt die Grundlage:
„Ein Basiselterngeld-Monat
entspricht zwei Elterngeld-Plus-Monaten, das heißt, das Elterngeld kann doppelt
solange bezogen werden, aber nur für die Hälfte des Betrages.“
Nach dieser Rechnung läuft das Elterngeld dann nicht wie
bisher nur 14 Monate, sondern 28 Monate. Und die Eltern bekommen mindestens 150
Euro und maximal 900 Euro pro Monat bezahlt. Aber: Es gibt einen Bonus, wenn
die Eltern parallel zusätzlich vier Monate zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche
arbeiten. Dann bekommen sie jeweils vier weitere Monate Elterngeld Plus – rein
rechnerisch wird dieses also bis zu 36 Monate ausgezahlt.
Das alles hat aber auch Tücken, beschreibt Bettina Trojan:
„Man guckt beim Arbeitnehmer
zum Beispiel: Was hat der in Vollzeit vor der Geburt verdient, was verdient er
in Teilzeit nach der Geburt. Und er bekommt dann nur das Elterngeld für die
Differenz nämlich. Es kann sein, dass es sogar noch geringer wird, denn wenn es
nach der Differenzmethode geringer ist, dann bekommt man diesen geringeren
Betrag.“
Sprich: Eltern können nur sehr schwer ausrechnen, wie viel
Elterngeld Plus sie tatsächlich am Ende bekommen. Eine weitere Tücke: Wenn ein
Partner die vier Partnerschaftsmonate nicht einhält, geht der komplette Bonus
verloren. Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Bundes Berufstätiger Mütter,
hält das gerade bei Alleinerziehenden für problematisch:
„Für Alleinerziehende ist das allerdings durchaus eine
andere Herausforderung, 30 Stunden berufstätig zu sein. Mit fehlender Infrastruktur unter Umständen, unter Umständen fehlenden
Netzwerk und der alleinigen Zuständigkeit für das Kind. Da hätten wir uns einen
anderen Korridor gewünscht. Jetzt gucken wir mal, wie das ganze in der Praxis
ist.“
Das Plus beim Elterngeld Plus bedeutet dabei ein Plus an
Flexibilität. Aber auch ein Mehr an Komplexität. Cornelia Spachtholz bemängelt
deshalb die „großen Formularberge“, die beim Antrag anfallen. Und formale
Fehler führen schnell zu Geldverlusten. Das Elterngeld Plus gehe aber trotzdem
in die richtige Richtung, sagt sie:
„Also, um dann in
die Fortsetzung der partnerschaftlichen Aufteilung von Familie, Haus_ und
Erwerbsarbeit kommen zu können. Um eben nicht den Rückschritt in das tradierte
Modell zu haben. Warum nicht? Weil Altersarmut trifft vor allem auch Frauen.
Das Elterngeld Plus gibt den Anreiz, frühzeitig nach der Geburt des Kindes
wieder erwerbstätig zu sein und da auch die Arbeitszeit auszudehnen. Und das
ist natürlich wichtig bezüglich der Altersvorsorge, weil sich natürlich
Fehlzeiten, familienbedingte Auszeiten und verminderte Erwerbstätigkeit sichtbar
machen im Rentenbezug.“
Nicht jeder hat die Figur für Konfektionsware, auch für besondere Anlässe soll es manchmal etwas Besonderes sein: Der Maßanzug ist dann die Lösung. Doch die Preise und auch die Qualität können sehr weit auseinandergehen. Jörg Stroisch berichtet heute im Verbrauchertipp, was es für Unterschiede gibt.
Nicht jeder hat die Figur für Konfektionsware, auch für besondere Anlässe soll es manchmal etwas Besonderes sein: Der Maßanzug ist dann die Lösung. Doch die Preise und auch die Qualität können sehr weit auseinandergehen. Jörg Stroisch berichtet heute im Verbrauchertipp, was es für Unterschiede gibt.
Sebastian Herr ist Unternehmensberater in Frankfurt. Ihm ist der erste Eindruck bei seinem Kunden wichtig
– er kauft deshalb Anzüge inzwischen nur noch nach Maß:
„Ja, in meiner Branche ist es halt so, Kleider machen Leute. Und mit gewisser Kleidung vermittelt man einen gewissen Auftritt, eine Seriosität, einen Erfolg, der in der Branche durchaus wichtig ist. Mit meiner Statur ist es halt schwer, in irgendwelchen Geschäften, Kaufhäusern direkt was Passendes zu finden.“
Die Preise für einen Maßanzug variieren stark. Das hängt mit den verwendeten Materialien zusammen.
Und auch der Arbeitsaufwand ist unterschiedlich hoch. Die günstigsten Angebote sind
meist sogenannte Maßkonfektionsanzüge. Die gibt es ab etwa 500 Euro, im Internet unter Umständen auch
noch billiger. Der Schneider greift
dabei auf bestehende Schnittmuster zurück, die nach den Maßen des Kunden angepasst und dann industriell gefertigt werden. Hingegen kann ein Anzug nach einem
individuellen Schnittmuster, vom Experten handgenäht, auch über 3.000 Euro
kosten. Auch der Herstellungsort macht einen Unterschied, erläutert Marianne Teichmann, Maßschneiderin aus Köln:
„Wenn er die Schneiderei in Deutschland hat, ist es teurer als, wenn er die Schneiderrei in China hat. Mein moralischer Anspruch ist aber auch:
Schauen Sie bitte dorthin, wo man auch mit Anstand einkaufen kann. Wobei ich vor
allem nicht sagen möchte, alles, was in China hergestellt wird, ist schlecht, alles was in Deutschland hergestellt wird, ist gut. Das ist Quatsch.“
Die Herstellung in Übersee ist zwar häufig billiger. Sie kann aber auch mit einigen Wochen Wartezeit verbunden
sein. Die Preise im Internet klingen dabei
verlockend: 119 Euro für einen Maßanzug, womöglich nur 188 Euro für einen
handgenähten Anzug. Da kann man Glück oder Pech haben, was dann die tatsächliche Material- und Arbeitsqualität angeht. Doch wo man
den Anzug auch bestellt: Wichtig ist es vor allem, beim Maßnehmen sehr genau zu
sein, rät Teichmann:
„Und wenn man sich die selbst im Internet bestellt, würde ich raten, je mehr Maße ich angeben muss, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es mir auch passt. Und wenn ich nur den Brustumfang angeben muss, ist die Wahrscheinlichkeit nicht so groß, dass es auch für mich richtig passt.“
Bei der meistens
kostenlosen Beratung im Geschäft vor Ort sollte der Schneider jedenfalls genau
maßnehmen. Auch ist auch das eigene Bauchgefühl wichtig, sagt Marianne Teichmann. Der Maßschneider sollte so
auf individuelle Wünsche eingehen. Und einen guten Blick für Stoffe, Farben –
und auch die Figur – haben. Aber natürlich möchte er auch ein Geschäft machen.
Wenn er merkt, dass der Kunde sowieso im Internet kaufen will, dann wird er ihn nicht ausführlich beraten, sagt Teichmann.
Ob Internet oder
Vor-Ort-Schneiderei: Maßanzüge werden individuell angefertigt. Es gibt deshalb
kein Umtauschrecht und auch bei Internetgeschäften kein Widerrufsrecht.
Allerdings muss der Schneider eine Gewährleistung für seine Ware übernehmen.
Die Gewährleistung beträgt insgesamt zwei Jahre und in dieser Zeit kann der
Kunde die Behebung etwa eines Materials- oder Verarbeitungsmangels verlangen.
Anders sieht es bei
Nachbesserungen aus, wenn der Anzug nicht passt. Bei Internetgeschäften ist es
ziemlich schwierig, diese so einzufordern, dass sich der Anzug durch die
Rücksendung und Nachbearbeitung tatsächlich verbessert. Beim Schneider vor Ort
gehört die Anprobe und die fachgerechte Anpassung hingegen ohnehin in der Regel
zum normalen Service dazu.
Heftige Stürme ziehen gerade wieder übers Land; viele Hausbesitzer bangen dann um ihr Dach. Zurecht: Denn nur ein gut gepflegtes Dach hält starken Windgeschwindigkeiten stand. Auch deshalb wird längst nicht jeder Schaden von den Versicherungen übernommen. Jörg Stroisch beschreibt im Verbrauchertipp, was Hausbesitzer beachten müssen, wenn sie ihr Dach sturmsicher machen wollen.
Heftige Stürme ziehen gerade wieder übers Land; viele Hausbesitzer bangen dann um ihr Dach. Zurecht: Denn nur ein gut gepflegtes Dach hält starken Windgeschwindigkeiten stand. Auch deshalb wird längst nicht jeder Schaden von den Versicherungen übernommen. Jörg Stroisch beschreibt im Verbrauchertipp, was Hausbesitzer beachten müssen, wenn sie ihr Dach sturmsicher machen wollen.
Schwere Stürme gab es auch in der Vergangenheit immer wieder. Doch sie
werden auch hierzulande häufiger. Eine Folge des Klimawandels, sagen
Wissenschaftler. Hausbesitzer sollten sich darauf einstellen, rät Christian
Anders, Experte beim Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks.
„Mehr Dächer müssen
verklammert werden, das heißt, die Dachziegel und Dachsteine werden mit
Klammern befestigt, da primär an den Dachrändern, das heißt an der Traufe, an
den Ortgängen und am First.“
Bis
Windstärke 8 sollte ein Dach nach Meinung vieler Versicherer generell
standhalten. Das entspricht Windgeschwindigkeiten von 63 bis 74
Stundenkilometern. Und auch, wenn der Sturm stärker war, prüfen sie kritisch.
Jürgen Lech, Sachverständiger für Dächer und Abdichtungen aus Essen, sieht die
Hausbesitzer in der Pflicht:
„Die Versicherer
hollen sich in der Regel meteorologische Auskünfte ein. Das zweite ist: Die
Versicherer haben in der Regel ja nicht nur ein Gebäude in der Nähe versichert.
Das heißt: Warum tritt bei einer Gemeinde mit 300 Häusern nur an diesem Haus
ein Sturmschaden auf?“
Der Experte
rät dazu, das Dach etwa einmal im Jahr kontrollieren zu lassen. Spätestens alle
vier Jahre sollte außerdem eine große Inspektion gemacht werden, bei dem dann
das Dach und der Dachstuhl im Detail untersucht und zum Beispiel auch die
Befestigungen und Versiegelungen geprüft
werden. Das alles sollte für den Versicherer auch genau protokolliert werden,
die Aufbewahrung nur der Rechnung reicht nicht. Der Vorteil: Dabei können
Schäden auffallen, die dann gleich behoben werden können. Jürgen Lech:
„Wir haben dann so
Sachen vorgefunden, dass die Dachlatte in großen Teilen komplett verfault war,
dass mittlerweile Wasser in den Innenraum eingedrungen ist, dass es zu
Schimmel- und Pilzbildungen gekommen ist. Mit einer Kette von Maßnahmen,
verbunden mit sehr hohen Kosten. Und hätte man es frühzeitig erkannt, wären die
Kosten wahrscheinlich in einem Bereich zwischen 100 und 200 Euro gewesen.“
Ein gut
gewartetes Dach kann jahrzehntelang halten. Soll es dann doch erneuert werden –
etwa, wenn auch mit einer Dämmung die Energieeffizienz des Hauses verbessert
werden soll – dann ist die Wahl des richtigen Handwerkers wichtig. Denn bei
seiner Arbeit begegnet Jürgen Lech auch oft Pfusch:
„Ich habe den
Schaden geprüft und habe gesagt, das ist nicht Sturm ursächlich, sondern ist
einfach falsch verarbeitet worden. Das ist alles, Entschuldigung, schlecht
gemacht, wenden Sie sich bitte an den, der es gemacht hat. Und wie es manchmal
so ist, es gibt dann keine Rechnung oder die Firma gibt es nicht mehr, also,
Geiz ist nicht immer geil.“
Allerdings
ist es für den Laien oft schwierig, den passenden Handwerker zu finden.
Grundsätzlich gilt: Immer mehrere Angebote einholen – und diese dann auch gut
kontrollieren, rät Christian Anders vom Dachdeckerverband:
„Natürlich gibt es
Qualitätsunterschiede. Also, der erste Schritt ist sicherlich erst mal, den
Innungsbetrieb auszuwählen, und dann sollte man das Beratungsgespräch auch als
wichtigen Faktor für seine Entscheidung heranziehen. Wie umfangreich wird man
beraten, wie wird auf Nachfragen eingegangen?“
Noch
schwieriger ist es für den Laien, die Qualität der Arbeit tatsächlich zu
beurteilen. Dabei kann ein anderer Dachdecker oder ein Sachverständiger helfen;
auch eine komplette Baubegleitung kann sinnvoll sein. Diese kostet zwar dann
zusätzlich Geld. Doch bei Kosten von mehreren zehntausend Euro schon für das
neue Dach eines Einfamilienhauses lohnt sich diese Investition schnell.
Die eigene Hand, der individuelle Druck auf das Papier, aber auch die Feder bestimmen über das Schreibgefühl: Der Füller ist ein sehr individuelles Schreibgerät, auch, was seinen Preis und sein Design angehen. Es gibt ihn für Schulkinder und für gestandene Erwachsene. Jörg Stroisch geht im heutigen Verbrauchertipp der Frage nach, ob wir überhaupt noch einen Füller benötigen – und worauf man bei der Auswahl achten sollte.
Die eigene Hand, der individuelle Druck auf das Papier, aber auch die Feder bestimmen über das Schreibgefühl: Der Füller ist ein sehr individuelles Schreibgerät, auch, was seinen Preis und sein Design angehen. Es gibt ihn für Schulkinder und für gestandene Erwachsene. Jörg Stroisch geht im heutigen Verbrauchertipp der Frage nach, ob wir überhaupt noch einen Füller benötigen – und worauf man bei der Auswahl achten sollte.
Mit einer Feder an der Spitze und einem ausgeklügelten System aus Behälter und Kanälen, damit die Tinte gleichmäßig fließt: Vor 130 Jahren wurde für den Füller erstmalig ein Patent angemeldet. Heute lernen noch viele Schulkinder das Schreiben mit dem Füller, beschreibt Simone Bahrs vom Hersteller Pelikan: „Ja, der Füller ist wichtig für das Handschreiben, um einfach die Feinmotorik zu schulen. Und die Kinder dann sehr, sehr stolz sind, wenn sie dann endlich soweit sind und mit einem Füller schreiben können. Und dann so zu schreiben, dass auch nichts verschmiert.“
Schüler müssen lange Aufsätze mit dem Füller schreiben. Und das fordert die Kinderhand – und stellt damit besondere Anforderung auch an das Material, beschreibt Bahrs: „Zum einen muss dieser natürlich sehr robust sein, dass er möglichst auch über die Schulzeit das begleitet. Ganz wichtig ist die ergonomische Griffzone, das heißt, dass ich mit dem Füller lange schreiben kann, ohne groß Druck auszuüben.“
Nah an die Feder heran sollte der Schüler mit den Fingern und
der Füller sollte ein ausreichend großes Griffstück mit einer Gummierung haben,
auch Mulden sind hilfreich: Dann klappt auch das ermüdungsfreie Schreiben.
Erwachsene hingegen verwenden Füller häufig für Unterschriften oder für sehr persönliche Grüße. Besonders teuer sind Goldfedern, die weicher schreiben, als die günstigeren Stahlfedern. Sehr aufwändig gestaltete Füller können so mehrere tausend Euro kosten. Notwendig ist das allerdings nicht, sagt Stefan Wallrafen. Er sammelt seit Jahrzehnten Füller und betreibt auch eine kleine Reparaturwerkstatt in Köln: „Sagen wir mal,100 bis 150 Euro ist ungefähr der Einstandspreis, wo es anfängt. Und eigentlich kann man dann bei 350 wieder aufhören. Denn danach wird es nicht besser, danach wird höchstens das Teil größer und die Oberfläche etwas aufwendiger verziert, aber das hat mit der Schreibqualität nichts mehr zu tun.“
Vor dem Kauf sollte der Füller getestet werden. Es gibt keine pauschale Empfehlung, welcher Füller für welche Hand gut passt. Wallrafen rät: „Das Teil nehmen, befüllt nehmen, am besten das Papier mitnehmen, das man nehmen will, und sich nicht irgendein Papier vorlegen lassen, denn die sind alle superglatt, hoch verleimt und eigentlich nicht realitätsgetreu. Und dann mit dem eigenen Papier eben hingehen und ausgiebig Probe schreiben.“
Das ist
wichtig, da das Schreiben mit dem Füller ist eine sehr persönliche
Angelegenheit ist. Der Füller sollte einerseits gut in der Hand liegen, nicht
zu schwer sein. Anderseits sollte die Feder völlig kratzfrei über das Papier
gleiten.
Ein solcher Test ist in guten Schreibwarenläden eine Selbstverständlichkeit, erklärt Wallrafen: „Ein Laden, der das nicht anbietet, den sollte man eben schlagartig wieder verlassen, weil da ist der Service eben nicht so, wie er sein sollte.“
Wer noch
einen alten Füller mit Goldfeder irgendwo auf dem Speicher findet, sollte ihn
nicht wegschmeißen. Es ist nämlich ein Irrglaube, dass Füller nur für eine Hand
geeignet sind, sagt Experte Wallrafen. Sie dürfen nur nicht ständig den
Besitzer wechseln. Eventuell muss die Feder etwas nachgeschliffen und dann
ausgiebig eingeschrieben werden. Dann aber passt der Füller auch wieder ein
Leben lang – und verleiht persönlichen Grüßen eine ganz besondere Note.
Selbstständige und Besserverdienende können mit der Basisrente – auch Rürup-Rente genannt – steuerlich gefördert in ihre Altersvorsorge investieren. Dabei gibt es viele verschiedene Anbieter und noch mehr Tarifmodelle. Jörg Stroisch erklärt im Verbrauchertipp, woran der Versicherte einen guten Vertrag erkennen kann.
Selbstständige und Besserverdienende können mit der Basisrente – auch Rürup-Rente genannt – steuerlich gefördert in ihre Altersvorsorge investieren. Dabei gibt es viele verschiedene Anbieter und noch mehr Tarifmodelle. Jörg Stroisch erklärt im Verbrauchertipp, woran der Versicherte einen guten Vertrag erkennen kann.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts war der Auslöser
für die Basisrente: Das Gericht hatte 2004 festgestellt, dass Beamten-Pensionen und gesetzliche Rente zu Unrecht
unterschiedlich besteuert werden. Eine generelle Lösung musste gefunden werden,
mit der nun auch Selbstständige und Besserverdienende steuerlich gefördert in
die Altersvorsorge investieren können. Das Ergebnis wird häufig Rürup-Rente
genannt. Der Wirtschaftsprofessor Bert Rürup klingt ein wenig geehrt, dass
diese Rente im Volksmund nach ihm benannt ist – und erklärt, wie es dazu
gekommen ist:
„Zu dem Namen ist es gekommen,
weil ich diese Sachverständigenkommission zur Neuordnung der Besteuerung von
Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften leiten durfte.“
Die Rürup-Rente, die formal richtig Basis-Rente heißt,
erlaubt das steuerfreie Ansparen von bis zu 20.000 Euro pro Jahr in eine
Altersvorsorge. Erst im Alter müssen die Rentenzahlungen dann versteuert
werden. Bert Rürup beschreibt weitere
Eigenschaften
“Die erworbenen Ansprüche sind
nicht vererbbar, nicht verleihbar, nicht übertragbar, nicht kapitalisierbar.
Man erwirbt mit diesen Beiträgen, mit diesen Prämien, nur einen Rentenanspruch.
Das heißt, diese Basisrente ist in ihren Eigenschaften genau nachgebildet den
Charakteristika der gesetzlichen Rentenversicherungen oder den Ansprüchen an
ein berufsständisches Versorgungswerk.“
Trotzdem bietet die Rürup-Rente auch Zusatzoptionen: So
kann beispielsweise eine Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden. Auch ein
Berufsunfähigkeitsschutz lässt sich zubuchen. Thomas Hentschel, Experte bei der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Wesfalen, hält davon allerdings nicht viel:
„Natürlich sind ergänzende
Absicherungen, was die Anlage angeht, führen zu einem niedrigeren Ergebnis,
weil hier eben Hinterbliebene abgesichert sind. Deshalb wäre eben in der
Konsequenz auch zu überlegen, ob ich die Hinterbliebenenabsicherung doch besser
durch eine Risikolebensversicherung mache. Dieselbe Überlegung gilt natürlich
auch für die ergänzende Absicherung für die Berufsunfähigkeit. Die
Verbraucherzentralen haben so ein bisschen ein Problem damit, wenn alles in
einem Vertrag abgeschlossen ist.“
Im Kleingedruckten können sich bei einem Rürup-Vertrag
darüber hinaus viele unattraktive Klauseln verbergen, die die Absicherung im
Vergleich zu freien Produkten am Markt weniger flexibel oder schlechter machen.
Ähnlich, wie bei der Riester-Rente, stehen bei der
Rürup-Rente verschiedene Ansparwege zur Verfügung: die klassische
Rentenversicherung mit einer kleinen Garantieverzinsung, eine fondsgebundene
Rentenversicherung sowie ein reiner Fondssparplan.
Hier muss sich der Sparer also zunächst entscheiden, wie
sicher seine Rentenzahlung sein soll. Denn anders, als bei der Riester-Rente,
gibt es bei der Rürup-Rente keine sogenannte „Total-Return-Garantie“ – der Wert
des Altersvorsorgedepots kann so bei einigen Produkten zum Rentenbeginn unter
der Gesamtsumme des angesparten Kapitals liegen.
Und auch die Kosten des Vertrags sind von Anbieter zu
Anbieter unterschiedlich. Thomas Hentschel gibt einen einfachen Tipp:
„Für einen ordentlichen
Vergleich sollte man sich hier eher zurückhalten und mit Prognosen vorsichtig
sein und entsprechend die Verträge vergleichen anhand der Garantierente. Das
ist der fairste Vergleich, meines Erachtens.“
Wer als Selbstständiger in der Ansparphase kaum Steuern
zahlt, profitiert womöglich nicht von der Rürup-Rente. Außerdem können derzeit
maximal 78 Prozent der möglichen 20.000 Euro steuerlich abgesetzt werden. Ab
2040 gilt aber bereits eine Versteuerung der Rentenzahlung von 100 Prozent.
Beides kann aber dazu führen, dass der Sparer während der Einzahlphase weniger
Steuerersparnis hatte, als er an Steuern während der Rentenphase zahlen muss.
Und dann lohnt sich die Rürup-Rente nicht – im Zweifelsfall sollte das der Steuerberater klären.
Elterngeld: Das gibt es 14 Monate, sofern beide Elternteile dafür mindestens zwei Monate Auszeit vom Job nehmen. Aber wie viel vom Staat gezahlt wird, ist sehr unterschiedlich. Und auch Selbstständige und Eltern von Zwillingen sollten aufpassen, rät Jörg Stroisch im Verbrauchertipp.
Elterngeld:
Das gibt es 14 Monate, sofern beide Elternteile dafür mindestens zwei Monate
Auszeit vom Job nehmen. Aber wie viel vom Staat gezahlt wird, ist sehr
unterschiedlich. Und auch Selbstständige und Eltern von Zwillingen sollten
aufpassen, rät Jörg Stroisch im Verbrauchertipp.
“Die ersten Momente und so: Dass
jemand einfach von hier auf da in dein Leben geschenkt wird. Ja, als das Kind
da war, das war ein sehr toller Moment.“
Kinder machen Freude, doch sie sind auch teuer – vor allem
wenn während der Elternzeit ein Gehalt ausfällt. In den ersten Monaten nach der
Geburt ersetzt der Staat einen Teil des Verdienstausfalls durch das
ElterngeldRolf, der Vater des gerade mal einen Monat alten Noam, kümmerte sich
um den Antrag:
„Ich habe mich vor der Geburt
über das Elterngeld informiert, dass es Elterngeld gibt. Dass ich ein Teil
meines alten Nettogehalts prozentual ausgezahlt bekomme. Aber nicht im Detail
über die verschiedenen Voraussetzungen. Das habe ich dann erst nach der Geburt
gemacht.“
Das ist auch kein Problem, denn der Antrag auf Elterngeld
kann bis zu drei Monaten rückwirkend gestellt werden. Dadurch kann es dann aber
passieren, dass das Geld erst ziemlich spät auf dem eigenen Konto landet.
Einige Dinge lassen sich aber nur weit vor der Geburt regeln, beschreibt
Bettina Trojan, Rechtsanwältin in Köln:
„Fehler, die passieren, die sind
eher in dem Bereich, dass man ein höheres Elterngeld hätte beziehen können.
Weil man zum Beispiel in der falschen Steuerklasse war, weil man vielleicht
besser in dem Kalenderjahr vor der Geburt andere Dinge abgesetzt hätte oder
weniger, so in dieser Richtung.“
Die Rechnung geht so: Wenn ein Ehepartner in einer
ungünstigen Steuerklasse ist – also beispielsweise in der Steuerklasse V – dann
kommt wesentlich weniger Nettogehalt raus. Die Stiftung Warentest errechnete
beispielhaft bei einer 40-jährigen Arbeitnehmerin mit einem Bruttoverdienst von
3.000 Euro dann knapp unter 1.500 Euro Nettogehalt. In Steuerklasse III würde
sie über 2.100 Euro Nettogehalt bekommen. Das Elterngeld würde für sie durch
diesen Wechsel von knapp 900 Euro auf über 1.300 Euro pro Monat steigen, so die
Berechnung der Stiftung Warentest. Die Krux: Der Wechsel der Steuerklasse muss
spätestens sieben Monate vor der Geburt stattfinden.
Eine zweite Tücke: Arbeiten während der Elterngeldzeit.
Zwar ist das theoretisch bis zu 30 Stunden in der Woche möglich. Allerdings
werden dann alle Einnahmen auf das Elterngeld angerechnet. Der Sockelbetrag von
300 Euro pro Monat bleibt aber auch dann immer erhalten.
Wird das aber alles beachtet, klappt die Auszahlung dann
bei Arbeitnehmern meistens problemlos. Aber auch Selbstständige haben ein
Anrecht auf Elterngeld, beschreibt die Rechtsanwältin:
„Bei Selbstständigen ist es so, dass das abstrakte Zuflussprinzip gilt. Das heißt, es kommt wirklich immer darauf an, wann das Geld auf dem Konto eingeht.
Und: Während beim Angestellten bei der Berechnung des Elterngeldes einfach die zwölf Monate vor der Geburt als Grundlage dienen, ist es beim Selbstständigen der letzte Einkommenssteuerbescheid.
Die Eltern des kleinen Noam freuen sich jedenfalls über das Kind und über das staatliche Geld.
„Ich beziehe Elterngeld für vier
Monate, nachdem meine Frau sechs Monate Elterngeld bezogen hat.“
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