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Hands Of Father Giving Jar Of Coins To Child On Wooden Table Background - Inheritance / Parent Providing For Children Concept

Staatlich finanzierte Zeit mit dem Kind

Elterngeld: Das gibt es 14 Monate, sofern beide Elternteile dafür mindestens zwei Monate Auszeit vom Job nehmen. Aber wie viel vom Staat gezahlt wird, ist sehr unterschiedlich. Und auch Selbstständige und Eltern von Zwillingen sollten aufpassen, rät Jörg Stroisch im Verbrauchertipp.

Elterngeld: Das gibt es 14 Monate, sofern beide Elternteile dafür mindestens zwei Monate Auszeit vom Job nehmen. Aber wie viel vom Staat gezahlt wird, ist sehr unterschiedlich. Und auch Selbstständige und Eltern von Zwillingen sollten aufpassen, rät Jörg Stroisch im Verbrauchertipp.

“Die ersten Momente und so: Dass jemand einfach von hier auf da in dein Leben geschenkt wird. Ja, als das Kind da war, das war ein sehr toller Moment.“

Kinder machen Freude, doch sie sind auch teuer – vor allem wenn während der Elternzeit ein Gehalt ausfällt. In den ersten Monaten nach der Geburt ersetzt der Staat einen Teil des Verdienstausfalls durch das ElterngeldRolf, der Vater des gerade mal einen Monat alten Noam, kümmerte sich um den Antrag:

„Ich habe mich vor der Geburt über das Elterngeld informiert, dass es Elterngeld gibt. Dass ich ein Teil meines alten Nettogehalts prozentual ausgezahlt bekomme. Aber nicht im Detail über die verschiedenen Voraussetzungen. Das habe ich dann erst nach der Geburt gemacht.“

Das ist auch kein Problem, denn der Antrag auf Elterngeld kann bis zu drei Monaten rückwirkend gestellt werden. Dadurch kann es dann aber passieren, dass das Geld erst ziemlich spät auf dem eigenen Konto landet. Einige Dinge lassen sich aber nur weit vor der Geburt regeln, beschreibt Bettina Trojan, Rechtsanwältin in Köln:

„Fehler, die passieren, die sind eher in dem Bereich, dass man ein höheres Elterngeld hätte beziehen können. Weil man zum Beispiel in der falschen Steuerklasse war, weil man vielleicht besser in dem Kalenderjahr vor der Geburt andere Dinge abgesetzt hätte oder weniger, so in dieser Richtung.“

Die Rechnung geht so: Wenn ein Ehepartner in einer ungünstigen Steuerklasse ist – also beispielsweise in der Steuerklasse V – dann kommt wesentlich weniger Nettogehalt raus. Die Stiftung Warentest errechnete beispielhaft bei einer 40-jährigen Arbeitnehmerin mit einem Bruttoverdienst von 3.000 Euro dann knapp unter 1.500 Euro Nettogehalt. In Steuerklasse III würde sie über 2.100 Euro Nettogehalt bekommen. Das Elterngeld würde für sie durch diesen Wechsel von knapp 900 Euro auf über 1.300 Euro pro Monat steigen, so die Berechnung der Stiftung Warentest. Die Krux: Der Wechsel der Steuerklasse muss spätestens sieben Monate vor der Geburt stattfinden.

Eine zweite Tücke: Arbeiten während der Elterngeldzeit. Zwar ist das theoretisch bis zu 30 Stunden in der Woche möglich. Allerdings werden dann alle Einnahmen auf das Elterngeld angerechnet. Der Sockelbetrag von 300 Euro pro Monat bleibt aber auch dann immer erhalten.

Wird das aber alles beachtet, klappt die Auszahlung dann bei Arbeitnehmern meistens problemlos. Aber auch Selbstständige haben ein Anrecht auf Elterngeld, beschreibt die Rechtsanwältin:

„Bei Selbstständigen ist es so, dass das abstrakte Zuflussprinzip gilt. Das heißt, es kommt wirklich immer darauf an, wann das Geld auf dem Konto eingeht.

Und: Während beim Angestellten bei der Berechnung des Elterngeldes einfach die zwölf Monate vor der Geburt als Grundlage dienen, ist es beim Selbstständigen der letzte Einkommenssteuerbescheid.

Die Eltern des kleinen Noam freuen sich jedenfalls über das Kind und über das staatliche Geld.

„Ich beziehe Elterngeld für vier Monate, nachdem meine Frau sechs Monate Elterngeld bezogen hat.“