Richtiger Versicherungsschutz beim Mietwagen im Urlaub

Wer ein Auto im Ausland mietet, muss auf die Versicherung achten. Schon die grundlegende Absicherung von Haftpflichtschäden kann dürftig ausfallen. Da hilft die sogenannte Mallorca-Police oder die Traveller-Police weiter.

Der Mietwagen im Urlaub ist beliebt. Doch vor Ort bleibt beim Vertragsabschluss oft das ungute Gefühl, dass die Versicherung nicht wirklich gut deckt. Und dieses Gefühl ist auch gerade bei der Kfz-Haftpflichtversicherung berechtigt. Denn hier gelten im Ausland nicht immer die hohen deutschen Standards, beschreibt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:

„Auch heute ist es noch so, dass in Europa in den unterschiedlichsten Ländern auch die unterschiedlichsten Mindestversicherungssummen für Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsverträge Gültigkeit haben. Es kann durchaus sein, dass der Unfallschaden, den man verursacht, höher ist, als die Mindestversicherungssumme. Dann würde man letztendlich mit seinem Privatvermögen, mit seinem Vermögen, eintreten müssen um diese Unfallschäden zu decken.“

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft listet noch einige Ausreißer bei der Mindestversicherungssumme auf: Moldavien 50.000 Euro, Serbien 63.000 Euro. Und mit 350.000 Euro gibt es auch in der Türkei nur einen sehr niedrigen gesetzlich vorgeschrieben Schutz bei Personenschäden. Zum Vergleich: In Deutschland sind bei Personenschäden 7,5 Millionen Euro gesetzlich vorgeschrieben. Und besonders schlecht kann die Absicherung in Übersee sein, sagt Petra Gorisch, Expertin beim ADAC:

„Gutes Beispiel, oder eigentlich schlechtes Beispiel, sind hier die USA. Dort gibt es immer noch in Abhängigkeit der jeweiligen Bundesstaaten manchmal nur Haftpflichtsummen von 10.000 Dollar. Und wenn man sieht das ein Fahrzeug heute einen Gegenwert von 20-, 25-, 30.000 Dollar hat, ganz zu schweigen von Personenschäden, dann sieht man wie schnell man diese Summen im Rahmen des Unfalls erreichen kann.“

Wer seinen Mietwagen im Ausland vernünftig versichern will, hat mehrere Möglichkeiten. Manchmal gibt es bereits im Kfz-Versicherungsvertrag des eigenen Autos einen Passus, der auch den Haftpflichtschutz für den Mietwagen im Ausland aufstockt. Diese Aufstockung nennt sich Mallorca-Police oder Traveller Police. Und diese kann auch als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden. Elke Weidenbach rät deshalb:

„Wenn man das Fahrzeug schon von Deutschland aus bucht, zum Beispiel in den Vereinigten Staaten, kann man hier schon im Vorfeld auch den Umfang des Versicherungsschutzes abklopfen und dann kann man auch noch zusätzlichen Schutz hier von Deutschland aus sorgen.“

Viele deutsche Mietwagenvermittler bieten übrigens schon von sich aus Extraleistungen an. Nicht nur die Mallorca-Police, sondern zum Beispiel auch 0 Euro Selbstbeteiligung bei Blechschäden oder unbegrenzte Kilometerzahlen oder den kostenlosen Zweitfahrer. Vorausgesetzt ist, dass der Vertrag in Deutschland abgeschlossen wird, kommentiert Petra Gorisch:

„Wenn ich dort vor Ort im Ausland ankomme, schließe ich zwar mit dem Autovermieter vor Ort einen neuen Vertrag, aber letztendlich zählt das, was ich mit meinem Vermittler in Deutschland wirklich beschlossen habe. Und ich kann aus der Praxis heraus auch sagen, mit diesem Konstrukt gibt es eigentlich die wenigsten Probleme.“