Business woman hand holds a blue credit card and use mobile phones.Web banner. - Foto: iStock.com/apichon_tee

Wie man sicher im Internet bezahlt

Zahlreiche unterschiedliche Bezahlmethoden gibt es im Internet, von PayPal bis hin zur Rechnung. Wichtig für den Kunden: Wie ist die eigene Rechtssituation bei einer Bezahlung im Web.

PayPal
Der Ebay-Ableger PayPal verwaltet rund 210 Millionen Kundenkontos weltweit. Das Prinzip: Der Kunde meldet sich einmal bei PayPal an und hinterlegt dort die Kontoinformationen. Bei der nächsten Bestellung klickt er nun einfach auf den PayPal-Button und wird dann zum Login seines Accounts weitergeleitet. Nach der Anmeldung wird die Bestellung bestätigt.

Und auch in Sachen Käuferschutz setzt PayPal Zeichen. Auf der Website steht dazu: „Sie haben ab Zeitpunkt der Zahlung 45 Tage Zeit, um Ihr Problem bei PayPal zu melden. Wenn Ihr Antrag auf PayPal-Käuferschutz erfolgreich ist, erstatten wir den Kaufpreis inklusive Versandkosten.“ Dies gilt für materielle Produkte.

Click & Buy
13 Millionen Kunden bedient der Bezahlservice Click & Buy – vormals Firstgate. Auch hier hinterlegt der Kunde einmal zentral seine Kontendaten und bezahlt dann im Anschluss per Klick auf dem Button aus dem Shop heraus. Ursprünglich einmal für die Bezahlung von Kleinstbeträgen konzipiert, ist heute das Bezahlen auch größerer Summen möglich. Auch hier erhält der Onlinehändler keinen Zugriff auf die Kontendaten des Kunden. Click & Buy ist seit einiger Zeit eine 100-prozentige Tochter der Deutschen Telekom.

Die Sicherheit für den Kunden ergibt sich vor allem aus der Transaktion. Einen weitergehenden Käuferschutz bietet Click & Buy allerdings nicht.

Google Checkout
Natürlich möchte auch der Internetgigant Google am wachsenden Markt mit Onlinebezahlsystemen mitmischen. Auch Google Checkout schaltet sich zwischen Kunden und Händler, schützt also die Transaktionsdaten. Die offiziellen Informationen auf der Google-Website zu dem Service sind aber eher dürftig. Allerdings findet der Service bisher – noch – vor allem Anwendung in google-eigenen Anwendungen, zum Beispiel ist er vielen Nutzern von Android-Handys bekannt, weil hierüber die Apps im Marketplace bezahlt werden.

In Sachen Haftung hält sich Google raus: Der Kunde muss selber sicherstellen, dass der Händler seriös agiert, einen Käuferschutz gibt es nicht.

Giropay
Giropay ist der Ableger der deutschen Bankenlandschaft für das Bezahlen im Internet. 1.500 Banken nehmen bereits teil. Anders, als bei den Wettbewerbern, wird hier nicht ein eigener Registrierungsvorgang initiiert, sondern der Kunde nutzt weiterhin das gewohnte Bankingportal seiner Bank. Der Händler erhält dann mit der Bestätigung eine Zahlungsgarantie und kann die Ware versenden.

Der Käuferschutz ist über die sichere Transaktion hinaus eher niedrig ausgestattet. Giropay schreibt dazu in seinen FAQ: „Anbieter und Käufer haben einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag miteinander geschlossen. Liefert ein Anbieter die Ware nicht aus oder erbringt nicht die gewünschte Dienstleistung, kann der Kunde den Rechtsweg wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags nutzen. Vertragspartner bleibt in jedem Fall der Anbieter.- Sprich: Der Käufer muss sich mit dem Händler direkt herumärgern, wenn die Ware nicht oder falsch geliefert wird.

Sofortueberweisung.de
Als direkten Konkurrenten betrachten die Banken rund um Giropay den Anbieter Sofortüberweisung.de, der ebenfalls die Bezahlung direkt übers Girokonto ermöglicht. Auch Sofortüberweisung.de wird per Button im Bestellvorgang ausgewählt und die Abwicklung der Transaktion erfolgt auf deren Servern.

In Sachen Käuferschutz agiert der Anbieter mit einem ähnlichen Service wie Paypal. Sofern der Händler ihn anbietet, sichert er Kunden bei Nicht-Lieferung eine Geld-zurück-Garantie zu. Angeblich soll der Dienst Kundenbewegungen ausspähen, weshalb er ins Gerede gekommen ist.

Vorkasse
Des Händlers Liebling, des Kunden unbeliebteste Form der Bezahlung im Internet ist die Vorkasse. Frei nach dem Motto „Nur Bares ist Wahres“ kann hier der Kunde vor der Lieferung der Ware den vereinbarten Betrag auf das Konto des Händlers überweisen.

Ob dann die Ware – fehlerfrei – kommt, ist eine Sache des Vertrauens. An den Kunden sind also erhöhte Anforderungen gestellt, was die Seriositätskontrolle eines Händlers betrifft. Natürlich hat er rein rechtlich betrachtet ein Anrecht auf eine Rückzahlung: Allerdings muss er das selbst eintreiben.

Kreditkartenzahlung
Sehr häufig möglich ist die Bezahlung per Kreditkarte im Internet. Was viele Verbraucher nicht wissen: Eine Kreditkartenzahlung ist wie eine Bargeldzahlung. Sprich: Sollte die Ware fehlerhaft oder falsch sein, muss der Kunde nun das Geld beim Händler zurückfordern und im Zweifel eintreiben, was mindestens zeitaufwändig und auch sehr ärgerlich sein kann.

Geschützt ist der Verbraucher recht gut nur beim Kreditkartenmissbrauch: Dann haftet er nur maximal für 50 Euro, sofern er umgehend den Missbrauch mitteilt und auch zur Anzeige bringt und dieser nicht durch grobe Fahrlässigkeit – beispielsweise durch einen Notizzettel mit der PIN – begünstigt wurde. Hintergrund ist, dass mit der Kreditkarte ohne eine PIN bezahlt werden kann, weshalb hier der Gesetzgeber eine niedrige Haftungsgrenze festgeschrieben hat.

Diese Bezahlrückbelastungen sind aber ein Ärgernis für Händler, dass sie mit dem „MasterCard Securecode“ bzw „Verified by Visa“ ausgleichen können. Hier authorisiert sich der Verbraucher mit einer Kreditkarte direkt bei seiner Bank und wird während des Bezahlvorgangs dann nach Eingabe eines persönlichen Zugangscodes zur Abwicklung der Bezahlung an die Bank weitergeleitet. Der Händler hat eine Zahlungsgarantie. Nachteil für den Kunden: Durch die Authorisierung ist aus Bankensicht das Problem mit der PIN behoben. Bei Kartenmissbrauch haftet also der Kunde im Zweifel selbst. Allerdings hat das die Stiftung Warentest bemängelt, so dass sich nach ihren Aussagen die anbietenden Institute nun dazu verpflichten, diese Kunden nicht mehr schlechter zu stellen. Ein gewisser Unsicherheitsfaktor bleibt in der konkreten Abwicklung.

Lastschrift
Ab und an bieten Händler auch das Lastschriftverfahren als Bezahlmethode an : es ist bekannt aus dem Supermarkt, wo dann die Rechnung unterschrieben wird. Dieses Verfahren birgt für den Kunden wenig Risken, denn er kann der Lastschrift ohne Angabe von Gründen binnen sechs Wochen bei seiner Bank widersprechen. Den schwarzen Peter hat dann der Händler, der dann das Geld – welches ihm zusteht – über Inkassoverfahren eintreiben muss.

Sollte eine Ware falsch oder fehlerhaft sein, sollte der Kunde bei Internetgeschäften unbedingt binnen 14 Tagen eine Rücksendung vollziehen. Nur dann hat er auch ein gerichtsfestes Argument, das Lastschriftverfahren zu widerrufen.

Rechnung
Die absolut sicherste Bezahlmethode für Kunden im Internet ist die Zahlung per Rechnung. Sie wird allerdings im Privatkundengeschäft selten angeboten, weil viele Händler fürchten, dass nach der Warenlieferung am Ende doch nicht das Geld kommt. Dann müssen sie über ein aufwändiges Inkassoverfahren ihr Geld eintreiben, denn natürlich ist der Kunde verpflichtet, seine Schulden auch zu begleichen.

Aus Kundensicht ist diese Bezahlmethode auch deshalb attraktiv, weil sie zunächst die Ware in Ruhe in Augenschein nehmen können : und dann ohne Zahlung bei Nichtgefallen auch wieder zurückschicken können, was bei Internetgeschäften binnen 14 Tagen erfolgen kann.

Zur Original-Bildergalerie auf wiwo.de. Für WirtschaftsWoche.de hat Jörg Stroisch im Redaktionsdienst gearbeitet – und verfasst verschiedene Wirtschaftsartikel.