Mit dem Handy in anderen Ländern surfen

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Immer mehr Urlauber wollen auch in fernen Ländern nicht mehr auf den Check der E-Mails oder auf den Status ihrer Facebook-Seite verzichten. Allerdings funktionieren die Tarife anders und auch die Sicherheit sollte beachtet werden.

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So richtig entspannt ist für viele der Urlaub nur noch, wenn sie mitbekommen, was in der Welt passiert. Und das ist dank Smartphone oder Laptop auch kein Problem mehr. Allerdings: Spannend kann es werden, wenn es um die Kosten geht, sagt Thomas Bradler, Jurist bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:

„Also man muss ganz klar sagen, dass das Telefonieren und Surfen im Ausland oft teurer ist als im Inland. Darauf muss ich achten und dann eben auch schauen, wenn ich viel surfen möchte, dass ich da dann eben nicht in die Kostenfalle gerate, sprich mir einen ordentlichen Tarife suchen, der das dann auch abdeckt.“

Da gibt es für den Kunden eine wichtige Unterscheidung: Hält er sich im EU-Ausland auf oder im Nicht-EU-Ausland? Denn innerhalb der EU ist vieles reguliert. Das erläutert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM):

„Bis zum Juli kosten die Megabits noch 70 Cent, danach sinkt der Preis auf 45 Cent und im nächsten Sommer werden dann nur noch 20 Cent fällig sein. Das ist das erste positive. Und das zweite ist, sie können einen Kostendeckel für den Datenverkehr einrichten, der liegt bei knapp 60 Euro.“

Zumindest im EU-Ausland droht damit nicht mehr die große Kostenfalle. Aber: Viele beliebte Urlaubsländer gehören nicht zur EU, so zum Beispiel die Türkei, die Schweiz oder die USA. Eine Alternative kann es hier sein, vor Ort Prepaid-Karten zu kaufen. Jürgen Grützner rät aus eigener Erfahrung zur Vorsicht:

„Insbesondere in den USA gibt es hier eine recht ausgeprägt, ja muss man sagen historische Entwicklung, die hier mit vielen Verbrauchern, die aus dem Ausland kommt und die Unkenntnis der Kunden ausnutzt.“

Beim Kauf einer Prepaid-Karte ist es ohnehin wichtig, das richtige Handy zu haben. Das darf nicht per Simlock für andere Anbieter gesperrt sein. Solche Sperren sind vor allem bei Modellen verbreitet, die mit einer Prepaid-Karte verkauft werden. 

Prepaid-Angebote kann man auch schon in Deutschland erwerben. So spezialisieren sich manche Anbieter zum Beispiel auf ein Urlaubsland wie die Türkei und bieten hier sehr günstige Pauschaltarife an. Andere rechnen als Zeit- oder Dateneinheit ab. 

Und auch beim inbegriffenen Datenvolumen oder dem Zeitpunkt, ab dem das High-Speed-Internet gedrosselt wird, unterscheiden sich die Tarife stark. Ein echtes Wirrwar also.
Telekommunikationswebsites wie teltarif.de oder billiger-telefonieren.de erleichtern den Vergleich verschiedener Angebote. Und auch das googlen beispielsweise nach „Türkei Internetflat“ kann nicht schaden.

Vor Ort gibt es aber womöglich noch eine andere interessante Alternative, sagt Thomas Bradler:

„Man kann natürlich auch einfach das W-LAN des Hotels nutzen, das ist manchmal sogar kostenfrei. Man muss da allerdings aufpassen, dass man keine sensiblen Daten eingibt, das heißt Online-Banking über ein fremdes W-LAN-Netz bietet sich nicht an, einfach weil es sein kann, dass dort Software installiert ist, die die Daten ausspäht. Oder ich habe vergessen mich auszuloggen oder wie auch immer.“

Zur Information:
Jörg Stroisch arbeitet für den Deutschlandfunk regelmäßig als Autor von Hörfunkbeiträgen sowie als Onlineredakteur in der Onlineredaktion.

<< Ein Beitrag für die DLF-Sendung „Verbrauchertipp“ >>

Wann sich die energetische Sanierung lohnt

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Eine energetische Sanierung kann teuer werden.
Verbrauchertipp im Dlf zur energetischen Sanierung.

Es ist gewissermaßen ein Wintermantel für alte Häuser – und er liegt im Trend. Der Staat subventioniert die energetische Sanierung von Gebäuden mit Zuschüssen und mit günstigen Darlehen. Gleichzeitig erhöht der Staat auch die Anforderungen an den energetischen Zustand der Häuser. Raimund Stewen arbeitet für den Verband Privater Bauherren. Er glaubt, dass sich der Trend auch auf den Wert auswirken wird:

„Mittelfristig bis langfristig wird jeder Käufer bei einer Altimmobilie oder Wohnung die energetische Qualität prüfen und sie wird ganz eindeutig den Wert definieren. Heute heißt es ja so ein bisschen „flapsig“, der Wert einer Immobilie, die Lage, die Lage, die Lage. Das wird dann modifiziert werden, die Lage und die Energie.“

Schon heute kann eine energetische Sanierung als Argument dienen für einen höheren Kauf- oder Mietpreis. Aber ob sich die Sanierung auch energetisch lohnt – ob sich die Investition also am Ende durch die gesunkene Energierechnung amortisiert – das hängt mit vielen Faktoren zusammen. Udo Peters, Energieberater bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:

„Letztendlich gibt es Typologien, wenn man es vereinfachen will, die haben einfach mal nach bestimmten Gebäudetypen sortiert und geguckt, was passiert. Was für Investitionen fallen da an, was für Kapitalrückflusszeiten hat man. Dann gibt es aber ja noch viele andere Fragen, gerade wenn ich die Fassade sehe und ich habe zum Beispiel einen Putzbau, dann ist es ja wohl so, dass in gewissen Zeitabständen ein Anstrich Sinn macht. Wenn man allerdings weiß, dass mit dem Gerüst und den ganzen Nebenarbeiten schon mal ein Drittel bis 40 Prozent der Kosten ohnehin anfallen, hätte man vielleicht doch den Schritt getan, an der Stelle zu sagen: „Okay dann bauen wir doch im gleichen Zug direkt eine Dämmung an“. Und dann hätte man so gerechnet direkt die Dämmung relativ kostengünstig haben können.“

Wer also ohnehin was am Haus macht, sollte gleich überlegen, ob dann nicht auch energetische Maßnahmen sinnvoll sind. Günstig ist die Zeit dafür auf jeden Fall, denn die Zinsen für Immobilienkredite sind niedrig. Dabei bestimmt auch die Höhe des Eigenkapitals am Ende die Höhe der gesamten Zinskosten und damit, ob sich die Investition nach wenigen Jahren oder womöglich erst nach 30 Jahren rechnet. Ein weiterer Faktor sind die Energiekosten selbst, bei denen aber niemand konkret sagen kann, wie hoch die noch steigen. Somit ist ihr Anteil an der Berechnung der Wirtschaftlichkeit auch Spekulation. Aber Raimund Stewen sagt:

„Ja, wir erleben ja jetzt an den Tankstellen, dass die Preise immer weiter nach oben gehen und das ist nicht nur beim Diesel an der Tankstelle so, das ist auch bei den Heizkosten.“

Dass die Rechnung am Ende gerade wegen der ständig steigenden Energiekosten aufgehen kann, beschreibt Energieberater Udo Peters am Beispiel seiner eigenen Immobilie. Er hat sie vor 16 Jahren gekauft und sofort in eine energetische Sanierung investiert:

„Wir haben nicht erwartet, dass die Energiepreisentwicklung in der Zeit, in diesen 16 Jahren, sogar über meinen damaligen Annahmen als Energieberater lag. Und wir können seit mehreren Jahren im Prinzip ausgeglichen leben und davon profitieren, dass wir seinerzeit investiert und den Erdgasverbrauch halbiert haben.“

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Hund, Katze, Maus in der Mietwohnung halten

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Wer große Tiere in der Wohnung halten will, könnte Probleme bekommen.
Verbrauchertipp im Dlf über Tierhaltung im Haus.

Haustiere sind auch für viele Mieter treue Begleiter. Sie sorgen für Leben in der Wohnung – können aber auch Dreck und Lärm versuchen, der womöglich die Nachbarn oder den Vermieter stört.

Mit der Tierhaltung in der Mietwohnung haben sich deshalb auch immer wieder Gerichte auseinandergesetzt. Kai Warnecke, stellvertretender Generalsekretär der Eigentümergemeinschaft „Haus und Grund“, kommentiert die aktuelle Lage:

„Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2007 gilt: Kleintierhaltung von hier üblichen Tieren oder typischen Tieren aus Deutschland kann grundsätzlich nicht verboten werden. Alles andere liegt im Ermessen des Vermieters, abhängig davon ein Stück auch, was im Mietvertrag vereinbart ist. Grundsätzlich aber gilt, eine klare Richtlinie für oder gegen Tierhaltung gibt es nicht, sondern der Bundesgerichtshof fordert, dass immer Einzelfall abgewägt, ob das jeweilige Tier in der jeweiligen Wohnung gehalten werden kann, oder eben nicht.“

Ein Kriterium für die Tierhaltung ist also die Größe des Tieres. Und hier gibt es für Kleintiere eine einfache Regelung. Ulrich Ropertz, Pressesprecher beim Deutschen Mieterbund:

„Kleintiere, also beispielsweise Hamster, Schildkröten, Wellensittiche oder Zierfische sind immer erlaubt, ganz egal, was der Vermieter sagt. Und ganz egal, was im Mietvertrag geregelt wird.“

Vorausgesetzt, die Anzahl der Tiere bleibt im üblichen Rahmen – hundert Wellensittiche in der kleinen Mietwohnung würden ihn sicher sprengen.

Und: Skorpione oder Schlangen sind natürlich auch Kleintiere. Allerdings sind sie nicht in Deutschland heimische. Und deshalb gibt es hier auch Grenzen. Ulrich Ropertz:

„Also, bei exotischen Tierarten, egal ob die in einem Terrarium gehalten werden oder ob sie sich frei in der Wohnung bewegen, wird es schon durchaus kritisch. Hier muss der Vermieter eigentlich immer um Erlaubnis, um Zustimmung, gefragt werden. Das gilt einfach für alle Tierarten, die im weitesten Sinne gefährlich werden können, für die Mitmieter im Haus auch, oder die einfach ekelerregend sind.“

Um Zustimmung muss der Mieter auch bitten, wenn er einen Hund oder eine Katze halten möchte, denn das sind keine Kleintiere mehr. Willkürlich darf der Vermieter hier allerdings nicht entscheiden, sagt Kai Warnecke:

„Vermieter sind bei der Anfrage, ob ein Haustier gehalten werden darf, grundsätzlich zu Einzelfallentscheidungen verpflichtet. Das bedeutet, es muss abgewogen werden, welche Tiere leben bereits im Haus, wie ist die Situation, die Lage der Wohnung innerhalb des Hauses. Der Vermieter muss auch berücksichtigen, ob er bereits andere entsprechende Entscheidungen getroffen hat. Also, man kann nicht einen Mieter das Halten eines Hundes erlauben und dem anderen Mieter dann nicht.“

Ausnahme: Therapeutische Tiere – wie etwa der Blindenhund – können generell nicht verboten werden. 

Aber ansonsten könnte der Vermieter zum Beispiel das Halten einer Katze verbieten, wenn im Mietshaus viele Hunde leben. Er würde das mit der Gefahr von Unruhe im Haus begründen.

Vielfach regelt der Vermieter aber ohnehin schon über den Mietvertrag, ob er die Katzen- oder Hundehaltung erlaubt. Und dann ist schon vor dem Einzug klar, welcher Vierbeiner im Haus erwünscht ist.

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Richtiger Versicherungsschutz beim Mietwagen im Urlaub

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Der Mietwagen im Urlaub ist beliebt. Doch vor Ort bleibt beim Vertragsabschluss oft das ungute Gefühl, dass die Versicherung nicht wirklich gut deckt. Und dieses Gefühl ist auch gerade bei der Kfz-Haftpflichtversicherung berechtigt. Denn hier gelten im Ausland nicht immer die hohen deutschen Standards, beschreibt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:

„Auch heute ist es noch so, dass in Europa in den unterschiedlichsten Ländern auch die unterschiedlichsten Mindestversicherungssummen für Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsverträge Gültigkeit haben. Es kann durchaus sein, dass der Unfallschaden, den man verursacht, höher ist, als die Mindestversicherungssumme. Dann würde man letztendlich mit seinem Privatvermögen, mit seinem Vermögen, eintreten müssen um diese Unfallschäden zu decken.“

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft listet noch einige Ausreißer bei der Mindestversicherungssumme auf: Moldavien 50.000 Euro, Serbien 63.000 Euro. Und mit 350.000 Euro gibt es auch in der Türkei nur einen sehr niedrigen gesetzlich vorgeschrieben Schutz bei Personenschäden. Zum Vergleich: In Deutschland sind bei Personenschäden 7,5 Millionen Euro gesetzlich vorgeschrieben. Und besonders schlecht kann die Absicherung in Übersee sein, sagt Petra Gorisch, Expertin beim ADAC:

„Gutes Beispiel, oder eigentlich schlechtes Beispiel, sind hier die USA. Dort gibt es immer noch in Abhängigkeit der jeweiligen Bundesstaaten manchmal nur Haftpflichtsummen von 10.000 Dollar. Und wenn man sieht das ein Fahrzeug heute einen Gegenwert von 20-, 25-, 30.000 Dollar hat, ganz zu schweigen von Personenschäden, dann sieht man wie schnell man diese Summen im Rahmen des Unfalls erreichen kann.“

Wer seinen Mietwagen im Ausland vernünftig versichern will, hat mehrere Möglichkeiten. Manchmal gibt es bereits im Kfz-Versicherungsvertrag des eigenen Autos einen Passus, der auch den Haftpflichtschutz für den Mietwagen im Ausland aufstockt. Diese Aufstockung nennt sich Mallorca-Police oder Traveller Police. Und diese kann auch als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden. Elke Weidenbach rät deshalb:

„Wenn man das Fahrzeug schon von Deutschland aus bucht, zum Beispiel in den Vereinigten Staaten, kann man hier schon im Vorfeld auch den Umfang des Versicherungsschutzes abklopfen und dann kann man auch noch zusätzlichen Schutz hier von Deutschland aus sorgen.“

Viele deutsche Mietwagenvermittler bieten übrigens schon von sich aus Extraleistungen an. Nicht nur die Mallorca-Police, sondern zum Beispiel auch 0 Euro Selbstbeteiligung bei Blechschäden oder unbegrenzte Kilometerzahlen oder den kostenlosen Zweitfahrer. Vorausgesetzt ist, dass der Vertrag in Deutschland abgeschlossen wird, kommentiert Petra Gorisch:

„Wenn ich dort vor Ort im Ausland ankomme, schließe ich zwar mit dem Autovermieter vor Ort einen neuen Vertrag, aber letztendlich zählt das, was ich mit meinem Vermittler in Deutschland wirklich beschlossen habe. Und ich kann aus der Praxis heraus auch sagen, mit diesem Konstrukt gibt es eigentlich die wenigsten Probleme.“

Betriebsrente zum nächsten Job mitnehmen

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Die Betriebsrente wird vom Staat stark gefördert. Und der Arbeitnehmer ist mit seiner Betriebsrente heutzutage noch nicht einmal an seinen Arbeitgeber gebunden – seit einigen Jahren kann er viele Verträge einfach zum neuen Job mitnehmen.

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Schon im Vorstellungsgespräch spielt die Betriebsrente oft eine Rolle: Denn viele Arbeitgeber werben damit. Ist dann die Betriebsrente einmal abgeschlossen, tritt sie nur noch einmal im Monat auf der Gehaltsabrechnung in Erscheinung. Ansonsten bekommt man davon nicht mehr viel mit. Bis dann der nächste Jobwechsel ansteht, beschreibt Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Betriebliche Altersvorsorge: 

„Er bekommt, wenn man nichts anderes tut später, dann von seinem ehemaligen Arbeitgeber oder von einer ganzen Reihen von Arbeitgebern entsprechen geringe Betriebsrenten gezahlt.“

Seit 2005 hat der Arbeitnehmer die Wahl: Er kann viele Betriebsrenten haben. Oder er kann seine Betriebsrente zum neuen Job mitnehmen. Dies gilt immer für selbst eingezahltes Geld. Und dies gilt meistens auch für Gelder des Chefs, wenn der mindestens fünf Jahre eingezahlt hat. Entscheidet sich der Arbeitnehmer dafür, seine Betriebsrente mitzunehmen, gibt es wiederum mehrere Möglichkeiten, sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:

„Es kann heißen, dass ich den alten Vertrag beim neuen Arbeitgeber fortführen kann. Es kann heißen, dass ich beim neuen Arbeitgeber einen neuen Vertrag bekomme, aber das Guthaben aus dem alten Vertrag übertragen kann. Was dafür spricht, es bei einem Vertrag zulassen, ist einfach, man hat nur einmal Verwaltungskosten. Habe ich mehrere Verträge, habe ich mehrere Verwaltungskosten, die ich bezahlen muss. Aber man muss auch schauen, was haben die einzelnen Verträge für Vertragsbedingungen. Und das kann sein, dass ich beim alten Arbeitgeber einfach bessere Vertragsbedingungen habe und dann sollte man hier gucken, ob es nicht sinnvoll ist, das Geld in diesem Vertrag zu lassen und beim neuen Arbeitgeber bei null anzufangen.“

Und die Verträge können sehr unterschiedlich sein. Denn jeder Arbeitgeber entscheidet eigenständig, welche Form der Betriebsrente er seinen Mitarbeitern anbietet. So ist die Mitnahme bei der Direktversicherung, der Pensionskasse und dem Pensionsfonds möglich. Da die Direktzusage und die Unterstützungskassen sehr unternehmensnah organisiert werden, ist hier eine Mitnahme nicht gesetzlich geregelt. Sie ist dann aus steuerlichen Gründen meistens auch unsinnig. Außerdem können sich auch die Zusatzleistungen unterscheiden, beschreibt Klaus Stiefermann:

„Unterschiede zwischen der alten und der neuen Versorgung können in den unterschiedlichsten Dingen bestehen, zum Beispiel kann es sein, dass in dem einen Fall Invalidität abgesichert ist, in dem anderen nicht. Dass in dem einen Fall eine Hinterbliebenenversorgung eingebaut ist oder nicht. Deshalb ist es so, dass der Arbeitnehmer hier die Wahlmöglichkeit hat.“

Und dann spielt auch noch der Faktor Mensch eine Rolle. Zum Beispiel bei der Invaliditätsabsicherung, beschreibt Klaus Stiefermann weiter:

„Bezogen auf die Invalidität können sich über die Zeit die Rahmenbedingungen ändern: Der Gesundheitszustand hat sich möglicherweise verschlechtert. Das hätte zur Konsequenz, dass dieser Baustein in der Direktversicherung teurer geworden wäre oder vielleicht gar nicht mehr abschließbar ist. Vor diesem Hintergrund ist gerade dann, wenn er Invalidität abgesichert hat oder aber wenn man einen älteren Vertrag hat mit einem höheren Garantiezins, ist es umso wichtiger, diesen Vertrag fortzuführen und nicht etwa den alten zu kündigen und einen neuen abzuschließen.“

Bei den vielen Möglichkeiten kann so die Wahl doch auch schnell zur Qual werden. Andererseits gibt es in Sachen Rente auch nichts zu verschenken. Deshalb ist oft eine Beratung sinnvoll: Bei Fragen rund um die Betriebsrenten helfen zum Beispiel die Verbraucherzentralen weiter.