Ab wann es hitzefrei im Büro gibt

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Hitzefrei: Davon träumen an besonders heißen Tagen nicht nur Schüler, sondern auch Büroangestellte – vor allem, wenn das Büro keine Klimaanlage hat. Während viele Schulen ihre Schüler schon vergleichsweise früh nach Hause schicken, müssen Berufstätige deutlich mehr aushalten, sagt Bernd Dobkowic. Er ist Aufsichtsbeamter der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse:

„Als Arbeitnehmer ist es ein klein wenig anders, da ist erst ab 35 Grad hitzefrei, wobei das natürlich auch nur ein Grenzwert oder ein Faktor von vielen ist. Zu berücksichtigen sind natürlich immer noch so ein paar Rahmenbedingungen, die Wärmestrahlung von Quellen und die Luftfeuchtigkeit und die Luftbewegung. Also, die Temperatur ist es nicht immer ganz alleine.“

Ab 30 Grad Raumtemperaturen erste Maßnahmen

Ab 30 Grad Raumtemperatur sollte der Arbeitgeber erste Maßnahmen ergreifen. Er sollte dann zum Beispiel Getränke bereitstellen, die Arbeitszeit vorverlegen oder das Arbeiten an anderen Orten ermöglichen, zum Beispiel im Home Office. Ab 35 Grad reicht das dann nicht mehr. Deshalb muss die Kühlung in solchen Fällen anders geregelt werden. Bernd Dobkowic:

„Grundsätzlich im Arbeitsschutz gehen immer technische Maßnahmen vor, wenn es denn irgendwo möglich ist. Selbst ein Ventilator, auch wenn er nur die gleiche Raumtemperatur im Raum anders verteilt, aber durch den Luftstrom ist das ein subjektives Kühlungsempfinden. Weil ja die Schweißbläschen auf der Haut dann auch entsprechend verdunsten können, besser verdunsten können, und damit dann der Körper wieder ein wenig runtergekühlt wird.“

In der Nacht Stoßlüftung und tagsüber geschlossene Fenster, am besten von außen abgedunkelt. Das hilft schon ein wenig. Aber auch das Abschalten von Wärmequellen hilft.

Arbeitnehmer können auf Hitzeschutz bestehen

Meistens ist die Stimmung unter vielen Büroangestellten zu diesem Zeitpunkt schon nahe am Siedepunkt. Wenn der Chef nicht von selbst reagiert, können Arbeitnehmer bessere Arbeitsbedingungen auch einfordern, rät Michael Felser, Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht:

„Er müsste dann eine E-Mail schreiben, in der er darum bittet, ein anderes Büro zu bekommen oder die Arbeitszeit zu verlegen. Da gibt es ja verschiedenste Maßnahmen, die da in Betracht kommen. Und wenn der Chef dann nicht reagiert, muss der Arbeitnehmer seine Gesundheit nicht weiter aufs Spiel setzen.“

Die Rechtslage ist allerdings komplex. Denn einmal hat der Arbeitgeber, falls er nur Mieter der Büroräume ist, möglicherweise gar keinen so großen Einfluss auf das Büroklima. Und zweitens, stellt Arbeitsrechtsanwalt Felser fest:  

„Das Interessante ist natürlich, dass diese Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht praktisch nie stattfinden, weil die meisten Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber nicht verklagen während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Also die meisten Rechtsstreitigkeiten – auch statistisch nachweisbar -, finden erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses statt.“

Und so fehlt es an Urteilen, an denen sich Arbeitnehmer orientieren könnten, die den Konflikt mit dem Arbeitgeber wagen. Unterstützung sollten jedoch auf jeden Fall Betriebsrat und Berufsgenossenschaft bieten, die auch für den betrieblichen Gesundheitsschutz verantwortlich sind.  

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Den Mutterschutz richtig angehen

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In etwa 40 Wochen dauert eine Schwangerschaft. Schwangere und Mütter unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz. Und: Sie sollen vor gefährlichen und schweren Tätigkeiten geschützt werden. Der Kreis der Frauen wurde nun erweitert. Silke Raab, Referatsleiterin beim Deutschen Gewerkschaftsbund:

„Im neuen Mutterschutzrecht sind jetzt auch Schülerinnen, Studentinnen und arbeitnehmerähnliche Personen in den Anwendungsbereich des Gesetzes integriert worden.“

Schülerinnen und Studentinnen stehen zwar keine Lohnfortzahlungen zu, sie dürfen aber bei Praktika und Prüfungen fehlen, ohne dass ihnen ein Nachteil entstehen darf.

Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit nun erlaubt

Auch an anderen Stellen wurde der Schutz verbessert, zum Beispiel für Mütter von behinderten Kindern: Für sie gilt zukünftig eine verlängerte Mutterschutzzeit von zwölf Wochen nach der Geburt – ähnlich wie es sie bisher schon bei Früh- und Mehrlingsgeburten gab. Über einige der neuen Regeln werden sich aber wohl vor allem die Arbeitgeber freuen. Wenn die Frau zustimmt, ist Arbeit an Sonn- und Feiertagen erlaubt. Nachtarbeit zwischen 20 und 22 Uhr ist ebenfalls zulässig, erklärt DGB-Expertin Silke Raab:

„Allerdings fürchten wir schon, dass dieses Einverständnis der Frau, ihre Bereitschaft dazu nicht unbedingt immer freiwillig erfolgen muss. Dass da auch Drucksituationen entstehen können.“

Neben der Freiwilligkeit gehört zu den Voraussetzungen, dass die Arbeit nicht gefährlich ist und keine ärztlichen Bedenken bestehen. Die Betriebe müssen sich die Ausnahme auch von den Behörden genehmigen lassen, was eher eine Formsache ist. Michael Felser, Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht, hält die Zusage der Frau aber nicht für unumstößlich:

„Wenn man also merkt, das ist doch nichts, ich habe da leichtfertig zugesagt, was vielleicht aus gutem Willen und gutem Glauben passiert, dann sollte man auf keinen Fall sich dem Druck weiter aussetzen und sagen, gut, ich habe unterschrieben, dann muss ich das jetzt auch machen. Sondern dann geht man zum Arzt und lässt sich dann über ein Beschäftigungsverbot davon befreien.“

Beschäftigungsverbot kostet den Arbeitgeber nichts

Rein finanziell ist ein Beschäftigungsverbot für den Arbeitgeber übrigens kein Problem, denn die Lohnkosten übernimmt in dieser Zeit die Krankenkasse. Ohnehin ist das Thema Mutterschutz für den Rechtsanwalt eher ein seltenes Arbeitsgebiet: Zwischen Arbeitgebern und Schwangeren gibt es allenfalls mal Stress, wenn die Frau direkt nach ihrer Festanstellung ihre Schwangerschaft preisgibt. Aber auch hier haben Arbeitgeber schlechte Karten, beschreibt Felser:

„Das ist ja das Gute am Mutterschutz, dass der Arbeitgeber die Zustimmung zu einer Kündigung der Aufsichtsbehörde braucht. Und die wird natürlich in solchen Fällen nicht erteilt. Da gibt es ganz extreme Ausnahmefälle, Betriebsschließung und Ähnliches, wo eine Zustimmung erteilt wird. Aber ansonsten geht das natürlich nicht.“

Trotzdem gilt: Je früher eine Frau ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilt, desto besser kann der planen. Und dann freuen sich in den meisten Fällen auch der Chef und die Arbeitskollegen über das neu entstehende Leben – und werden auch ohne Gesetz die Schwangere fürsorglich behandeln.

Multimediale Web-Begleitung mit Videos

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Es gibt viele Wege, wie Inhalte fürs Web gut aufbereitet werden können. Ein Weg ist die intelligente Integration von Webinhalten und eigens produzierten Videos. Das Journalistenbüro Stroisch realisiert dies für verschiedene Sendungen der „Langen Nacht“ im Deutschlandfunk/Deutschlandradio Kultur.

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Eigenes Premium-Websiteprojekt: MiaSkribo

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Inhalte selbst produzieren, in Kombination mit klassischem (E-)Commerce: MiaSkribo ist das Website-Projekt des Journalistenbüro Stroisch – und hier wird sich richtig ausgetobt: Videos, umfangreiche Texte, 360-Grad-Animationen… Es gibt eine große Bandbreite an Inhalten.

Eine seriöse Spendenorganisation finden

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Zu Weihnachten wollen viele Menschen als Zeichen ihrer Nächstenliebe spenden. Das Geld soll dabei natürlich möglichst umfassend einem guten, einem wohltätigen Zweck zufließen. Allerdings buhlen nicht nur seriöse Organisation um diese reichen Gaben. Ein paar Tricks helfen dabei, dass das Geld auch wirklich bei den Bedürftigen ankommt.

Die Deutschen geben gerne; letztes Jahr  haben sie etwa 6,7 Milliarden Euro für wohltätige Zwecke gespendet. Etliche Organisationen buhlen um das Portemonnaie der Spender, besonders zu Weihnachten. Aber wie kann man sicherstellen, dass das Geld auch tatsächlich den wohltätigen Zweck erfüllt? Da ist schon die Werbung selbst  ein wichtiger Hinweis, sagt Burkhard Wilke, Geschäftsführer des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen, kurz DZI:

„Dass in den Werbebriefen sehr, sehr drastische Fotos von verstümmelten Kindern insbesondere verwendet werden. Hier fallen uns immer wieder zu  emotionale Werbebriefe auf, die im Grunde eher eine Spendennötigung darstellen, als eine seriöse Spendenwerbung. Also häufig gehen eine unethische Werbepraxis  und eine Intransparenz der finanziellen Dinge Hand in Hand.“

Indizien für eine unseriöse Ansprache sind zum Beispiel auch fingierte Umfragen. Da werden die Spender direkt in der Einkaufszone angesprochen mit Fragen wie „Sind Sie auch gegen Tierversuche?“. Sie sollen damit in eine Ja-Sager-Stimmung gebracht werden. Und wenn man dann Unterlagen mit nach Hause nehmen will: Fehlanzeige! Wichtig: Wenn einmal etwas unterschrieben wurde, ist es oft zu spät, erläutert Burkhard Wilke vom DZI:

„Bei dieser Art von Werbung gilt das gesetzliche Widerrufsrecht in der Regel nicht. Es gibt nämlich kein Geschäft auf Gegenseitigkeit. Sie kaufen ja nichts, können daher auch keine bestimmte Leistung einklagen. Gerade unseriöse Organisationen werden Sie aus den ein oder zwei Jahren Mindestspendenzeit wohl kaum herauslassen.“

Das DZI vergibt ein Spenden-Siegel, welches bescheinigt, dass sich Organisationen an bestimmte Grund-Regeln halten. Wilke beschreibt einige Kriterien:

„Zum einen haben wir eine Obergrenze, wie viel von den Spendeneinnahmen maximal im Jahresdurchschnitt für Spendenwerbung verausgabt werden darf. Dieser Anteil liegt bei höchstens 30 Prozent. Und der zweite Anteil sind die Werbe- und Verwaltungsausgaben und die werden dann an den Gesamtausgaben gemessen, weil ja auch andere .Aktivitäten wie etwa die Beantragung öffentlicher Zuwendungen zu Verwaltungsausgaben führen.“

Seriöse Spendenorganisationen können dann über das Internet recherchiert werden. Aber die Auswahl ist sehr groß. Der Spender sollte sich so erstmal über seine eigenen Motive im Klaren werden, rät Gerlinde Waschke von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

„Wo eine Katastrophe passiert ist? Oder eine kriegerische Auseinandersetzung, die viele Opfer gefordert hat. Oder habe ich ein bestimmtes Interesse für die Bekämpfung einer bestimmten Krankheit. Oder will ich besonders Bedürftigen grundsätzlich helfen. Das sollte man sich zunächst fragen. Und sich dann eine Organisation aussuchen, die man unterstützen möchte.“ 

Und dann am besten die Spende auch nicht mehr zu stark splitten, denn das verursacht teuren Verwaltungsaufwand. Auch die Begrenzung auf nur ein Projekt raubt oft Flexibilität.

Der eigene Aufwand wird dann auch belohnt, denn die Spende kann als Sondersausgabe von der Steuer abgesetzt werden.

Wer sich über schwarze Schafe und auch gut bewertete Spendenorganisationen informieren will, kann das auf der Seite des DZI, www.dzi.de, machen.

Wichtige Versicherungen für die eigene Immobilie

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Das Haus brennt lichterloh, der Einbrecher verwüstet die Eigentumswohnung oder der Starkregen überflutet unerwartet das eigene Haus: Das kann für Eigenheimbesitzer richtig teuer werden. Gegen den finanziellen Schaden schützen unterschiedliche Versicherungen.

Jedes Jahr im Herbst oder im Frühjahr drohen mittlerweile die gleichen Bilder: Ein kleines Rinnsal wird zu einem reißenden Fluss und verwüstet ganze Straßenzüge. Es ist gut, wenn dann eine Versicherung zahlt. Doch das ist nicht immer der Fall, beschreibt Elke Weidenbach, Expertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:

„Das Problem ist, Versicherungsschutz im Elementarschadensbereich zu bekommen, zumindest in einigen Gebieten. Hier gibt es ein Zonierungssystem, das die Versicherer geschaffen haben. Je wahrscheinlicher zukünftig ein Schaden ist, desto schwieriger ist es, den Versicherungsschutz zu bekommen.“

Ob also etwa Überschwemmungsschäden, Schneedruck oder Starkregen versichert werden, hängt davon ab, wo sich das Haus befindet. Aber unabhängig davon: Die Wohngebäudeversicherung inklusive Elementarschadensversicherung ist eine der wirklich wichtigen Versicherungen, die alle Hausbesitzer abschließen sollten. Hier sollte auf jeden Fall das Feuerrisiko abgesichert werden, zusätzlich auch noch mindestens Sturm- und Leitungswasserschäden.

Allerdings sollten nicht nur Schäden am Haus abgesichert werden, sondern auch Schäden, die durch das Haus verursacht werden. Auch hier gibt es Schutz, sagt Weidenbach:

„Die private Haftpflichtversicherung ist im Grunde für jeden wichtig, egal, was er macht. Bei der privaten Haftpflichtversicherung sagen wir, es sollten mindestens fünf Millionen, besser mehr, als Versicherungssumme vorliegen.“

Bei selbst bewohnten Immobilien sind durch die Privathaftpflicht solche Schäden abgedeckt, eine separate Versicherung ist unnötig.

Bleibt noch der Hausrat, also alles, was sich aus einer Immobilie heraustragen lässt. Auch hier ist eine Versicherung oft sinnvoll, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten:

„Der Hausrat kann ja im Laufe der Jahre eine bestimmte hohe Summe erreichen. Und dann muss man sich überlegen: Lohnt sich für mich eine Hausratversicherung? Also, genauso, wie in der Wohngebäudeversicherung würde ich auch bei der Hausratversicherung darauf achten, dass die Klausel bezüglich der groben Fahrlässigkeit vereinbart wird.“

Grob fahrlässig ist es zum Beispiel schon, wenn unbedacht der Herd in der Wohnung an bleibt.

Es gibt noch einen Unterschied zwischen dem selbst bewohnten Haus und der Eigentumswohnung. Denn bei Eigentumsgemeinschaften müssen die einzelnen Wohneigentümern sich nur um die Hausratversicherung selbst kümmern. Den Rest regelt die Gemeinschaft, oft vertreten durch die Hausverwaltung. Aber hier ist Kontrolle trotzdem sinnvoll, rät Boss:

„Dass ich dem mal auf die Finger schaue und sage: Mensch, schicke mir doch mal irgendwie die Unterlagen zu. In der Regel hat man ja auch mal Versammlungen, wo man das Thema diskutieren kann. Und wo man vielleicht besseren Versicherungsschutz bekommen kann zu günstigeren Beiträgen. Also, es lässt sich da ja auch immer noch etwas sparen.“

Wer sich unsicher ist, welcher Tarif passt, der kann sich zum Beispiel aktuelle Tests bei der Stiftung Warentest besorgen. Und natürlich hilft auch eine nach Möglichkeit provisionsunabhängige Beratung, zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen, dem Bund der Versicherten oder bei behördlich zugelassenen Versicherungsberatern.

Finanzierungsrahmen richtig einschätzen

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Man sollte schon genau nachrechen bei seinen Versicherungspolicen.

In vielen Großstädten geht es auf dem Immobilienmarkt derzeit heiß her: Eigentumswohnungen wechseln den Besitzer zu Preisen, die noch vor fünf oder zehn Jahren undenkbar gewesen wären. Dabei gerät die Frage, ob man sich die angebotene Immobilie überhaupt leisten kann, immer mehr in den Hintergrund, berichtet Thomas Hentschel, Experte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:

„Mit einem niedrigen Zinssatz von 10-jähriger Zinsbindungszeit und einprozentiger Tilgung, ist man vielfach dessen unter dem, was man heute als Mietzins bezahlt. Dass man aber nach zehn Jahren erst 11 Prozent, vielleicht 12 Prozent des Darlehens zurückbezahlt hat, das ist den meisten Leuten eben nicht so bewusst.“

Für Hentschel sind das unseriöse Lockangebote. Denn natürlich sollte in Zeiten niedriger Zinsen viel getilgt werden. Viele Banken rechnen aber solide – und lehnen überzogene Finanzierungswünsche auch langjähriger Kunden ab. Dann sollten Verbraucher nicht vorschnell zur nächsten Bank gehen, rät Hentschel:

„Man sollte die Tatsache, dass möglicherweise die Sparkasse vor Ort gesagt hat, die Finanzierung können wir für sie nicht darstellen, sollte man Ernst nehmen. Wenn das Haus ohne Eigenkapital gekauft worden ist und man sich dafür krummlegen muss, und nach 10 Jahren die Zinsen nach oben gehen. Dann ist spätestens Schluss mit lustig. Und dann sitzt man auf einem gehörigen Batzen an Schulden.“

Falls die Hausbank einen Kredit ablehnt, sollte man deshalb noch einmal ganz genau nachrechnen. Internet-Kreditrechner geben hier verlockend einfache und schnelle Antworten. Aber sie können nur dann funktionieren, wenn der Benutzer sehr genau über alle Aspekte des Immobilienkaufs Bescheid weiß.

In bestimmten Fällen sieht Erik Uwe Amaya vom Immobilienbesitzerverband Haus und Grund Rheinland einen Immobilienerwerb ohnehin kritisch:

„Im Grunde sollte der Hauptjob wirklich ausreichend sein. Man sagt immer, dass die Wohnkosten nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens betragen sollen. Gegebenenfalls noch etwas darüber. Aber wenn mehr als die Hälfte dieses Nettoeinkommens für die Immobilie ausgegeben werden muss, dann sollte man sich wirklich überlegen, ob das das richtige Objekt ist beziehungsweise, ob man sich dann tatsächlich leisten kann.“

Außerdem bleibt es am Ende nicht nur bei der Kreditrate für die Bank: Gerade die laufenden Kosten einer Immobilie vergessen Hauskäufer nur zu oft, ist die Erfahrung von Amaya:

„Wenn man ein Mieter ist, dann wird man ja nur die umlegbaren Betriebskosten zu entrichten haben. Aber als Eigentümer einer Immobilie trägt man sämtliche Betriebskosten. Und das ist etwas, was viele überhaupt nicht berücksichtigen. Deswegen ist es manchmal auch sehr, sehr fatal, wenn man zunächst eine Immobilie sieht, die sehr, sehr günstig ist und man lässt dann das Hausgeld völlig außer Acht.“

Auch nicht beachtete Sonderzahlungen zum Beispiel für die energetische Sanierung können den Finanzierungsrahmen sprengen. Das kann richtig gut auch nur ein Sachverständiger beurteilen.

Ohnehin schon weit vor dem konkreten Kaufwunsch sollte der Kunde mehrere Banken kontaktieren und sich deren Rat anhören. Und natürlich beraten auch unabhängige Stellen zu solchen Fragen, wie etwa die Verbraucherzentralen oder die verschiedenen Eigentümerverbände.