Hund, Katze, Maus in der Mietwohnung halten

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Wer große Tiere in der Wohnung halten will, könnte Probleme bekommen.
Verbrauchertipp im Dlf über Tierhaltung im Haus.

Haustiere sind auch für viele Mieter treue Begleiter. Sie sorgen für Leben in der Wohnung – können aber auch Dreck und Lärm versuchen, der womöglich die Nachbarn oder den Vermieter stört.

Mit der Tierhaltung in der Mietwohnung haben sich deshalb auch immer wieder Gerichte auseinandergesetzt. Kai Warnecke, stellvertretender Generalsekretär der Eigentümergemeinschaft „Haus und Grund“, kommentiert die aktuelle Lage:

„Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2007 gilt: Kleintierhaltung von hier üblichen Tieren oder typischen Tieren aus Deutschland kann grundsätzlich nicht verboten werden. Alles andere liegt im Ermessen des Vermieters, abhängig davon ein Stück auch, was im Mietvertrag vereinbart ist. Grundsätzlich aber gilt, eine klare Richtlinie für oder gegen Tierhaltung gibt es nicht, sondern der Bundesgerichtshof fordert, dass immer Einzelfall abgewägt, ob das jeweilige Tier in der jeweiligen Wohnung gehalten werden kann, oder eben nicht.“

Ein Kriterium für die Tierhaltung ist also die Größe des Tieres. Und hier gibt es für Kleintiere eine einfache Regelung. Ulrich Ropertz, Pressesprecher beim Deutschen Mieterbund:

„Kleintiere, also beispielsweise Hamster, Schildkröten, Wellensittiche oder Zierfische sind immer erlaubt, ganz egal, was der Vermieter sagt. Und ganz egal, was im Mietvertrag geregelt wird.“

Vorausgesetzt, die Anzahl der Tiere bleibt im üblichen Rahmen – hundert Wellensittiche in der kleinen Mietwohnung würden ihn sicher sprengen.

Und: Skorpione oder Schlangen sind natürlich auch Kleintiere. Allerdings sind sie nicht in Deutschland heimische. Und deshalb gibt es hier auch Grenzen. Ulrich Ropertz:

„Also, bei exotischen Tierarten, egal ob die in einem Terrarium gehalten werden oder ob sie sich frei in der Wohnung bewegen, wird es schon durchaus kritisch. Hier muss der Vermieter eigentlich immer um Erlaubnis, um Zustimmung, gefragt werden. Das gilt einfach für alle Tierarten, die im weitesten Sinne gefährlich werden können, für die Mitmieter im Haus auch, oder die einfach ekelerregend sind.“

Um Zustimmung muss der Mieter auch bitten, wenn er einen Hund oder eine Katze halten möchte, denn das sind keine Kleintiere mehr. Willkürlich darf der Vermieter hier allerdings nicht entscheiden, sagt Kai Warnecke:

„Vermieter sind bei der Anfrage, ob ein Haustier gehalten werden darf, grundsätzlich zu Einzelfallentscheidungen verpflichtet. Das bedeutet, es muss abgewogen werden, welche Tiere leben bereits im Haus, wie ist die Situation, die Lage der Wohnung innerhalb des Hauses. Der Vermieter muss auch berücksichtigen, ob er bereits andere entsprechende Entscheidungen getroffen hat. Also, man kann nicht einen Mieter das Halten eines Hundes erlauben und dem anderen Mieter dann nicht.“

Ausnahme: Therapeutische Tiere – wie etwa der Blindenhund – können generell nicht verboten werden. 

Aber ansonsten könnte der Vermieter zum Beispiel das Halten einer Katze verbieten, wenn im Mietshaus viele Hunde leben. Er würde das mit der Gefahr von Unruhe im Haus begründen.

Vielfach regelt der Vermieter aber ohnehin schon über den Mietvertrag, ob er die Katzen- oder Hundehaltung erlaubt. Und dann ist schon vor dem Einzug klar, welcher Vierbeiner im Haus erwünscht ist.

<< Ein Beitrag für die DLF-Sendung „Verbrauchertipp“ >>

Richtiger Versicherungsschutz beim Mietwagen im Urlaub

Quelle: canva.com

Der Mietwagen im Urlaub ist beliebt. Doch vor Ort bleibt beim Vertragsabschluss oft das ungute Gefühl, dass die Versicherung nicht wirklich gut deckt. Und dieses Gefühl ist auch gerade bei der Kfz-Haftpflichtversicherung berechtigt. Denn hier gelten im Ausland nicht immer die hohen deutschen Standards, beschreibt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:

„Auch heute ist es noch so, dass in Europa in den unterschiedlichsten Ländern auch die unterschiedlichsten Mindestversicherungssummen für Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsverträge Gültigkeit haben. Es kann durchaus sein, dass der Unfallschaden, den man verursacht, höher ist, als die Mindestversicherungssumme. Dann würde man letztendlich mit seinem Privatvermögen, mit seinem Vermögen, eintreten müssen um diese Unfallschäden zu decken.“

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft listet noch einige Ausreißer bei der Mindestversicherungssumme auf: Moldavien 50.000 Euro, Serbien 63.000 Euro. Und mit 350.000 Euro gibt es auch in der Türkei nur einen sehr niedrigen gesetzlich vorgeschrieben Schutz bei Personenschäden. Zum Vergleich: In Deutschland sind bei Personenschäden 7,5 Millionen Euro gesetzlich vorgeschrieben. Und besonders schlecht kann die Absicherung in Übersee sein, sagt Petra Gorisch, Expertin beim ADAC:

„Gutes Beispiel, oder eigentlich schlechtes Beispiel, sind hier die USA. Dort gibt es immer noch in Abhängigkeit der jeweiligen Bundesstaaten manchmal nur Haftpflichtsummen von 10.000 Dollar. Und wenn man sieht das ein Fahrzeug heute einen Gegenwert von 20-, 25-, 30.000 Dollar hat, ganz zu schweigen von Personenschäden, dann sieht man wie schnell man diese Summen im Rahmen des Unfalls erreichen kann.“

Wer seinen Mietwagen im Ausland vernünftig versichern will, hat mehrere Möglichkeiten. Manchmal gibt es bereits im Kfz-Versicherungsvertrag des eigenen Autos einen Passus, der auch den Haftpflichtschutz für den Mietwagen im Ausland aufstockt. Diese Aufstockung nennt sich Mallorca-Police oder Traveller Police. Und diese kann auch als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden. Elke Weidenbach rät deshalb:

„Wenn man das Fahrzeug schon von Deutschland aus bucht, zum Beispiel in den Vereinigten Staaten, kann man hier schon im Vorfeld auch den Umfang des Versicherungsschutzes abklopfen und dann kann man auch noch zusätzlichen Schutz hier von Deutschland aus sorgen.“

Viele deutsche Mietwagenvermittler bieten übrigens schon von sich aus Extraleistungen an. Nicht nur die Mallorca-Police, sondern zum Beispiel auch 0 Euro Selbstbeteiligung bei Blechschäden oder unbegrenzte Kilometerzahlen oder den kostenlosen Zweitfahrer. Vorausgesetzt ist, dass der Vertrag in Deutschland abgeschlossen wird, kommentiert Petra Gorisch:

„Wenn ich dort vor Ort im Ausland ankomme, schließe ich zwar mit dem Autovermieter vor Ort einen neuen Vertrag, aber letztendlich zählt das, was ich mit meinem Vermittler in Deutschland wirklich beschlossen habe. Und ich kann aus der Praxis heraus auch sagen, mit diesem Konstrukt gibt es eigentlich die wenigsten Probleme.“

Buchautor für den Immobilienbereich

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Jörg Stroisch arbeitet als Fachbuchautor - hier gibt es eine Übersicht seiner Veröffentlichungen.

Jörg Stroisch hat als Fachbuchautor bereits drei Bücher im Bereich Immobilien für den Haufe-Verlag verfasst. Das vierte Buch ist ein Webbuch für den Markt+Technik-Verlag. Die verschiedenen Buchprojekte kurz vorgestellt.

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Immobilien bewerten leicht gemacht

Mittlerweile ist dieser Ratgeber in in der zweiten Auflage erschienen, ergänzt um aktuelle rechtliche Veränderungen: Was ist meine Immobilie wert und was muss ich bei einem Kauf, Verkauf und Zwangsversteigerung beachten? Dieser Ratgeber hilft privaten Immobilienbesitzern und Vermietern bei der richtigen Bewertung ihrer Immobilie auch ohne Vorkenntnisse.

Buchinfos:
Autor: Jörg Stroisch
Gebundene Ausgabe: 250 Seiten
Verlag: Haufe; Auflage: 1 (April 2007), 2 (Juni 2010)
1. Auflage: ISBN-10: 3448080713
1. Auflage: ISBN-13: 978-3448080711

2. Auflage ISBN-10: 3448101664 
2. AuflageISBN-13: 978-3448101669
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Unser Haus – von der Planung bis zur Abnahme

Für viele Deutsche sind die eigenen vier Wände ein wichtiger Meilenstein in der Lebensplanung. Ein Haus zu bauen ist jedoch ein komplexes Vorhaben. Fehler in der Planung können später zur Kostenexplosion führen. Wer sich zum Beispiel für ein flussnahes Grundstück entscheidet, muss mit deutlich höheren Kosten für einen wasserdichten Keller rechnen. Dieser Ratgeber hilft, den Traum vom eigenen Haus zu verwirklichen.

Buchinfos:
Autor: Jörg Stroisch
Gebundene Ausgabe: 280 Seiten
Verlag: Haufe; Auflage: 1 (Mai 2008)
ISBN-10: 3448087920
ISBN-13: 978-3448087925

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Ärger mit Handwerkern: So setzen Sie Ihre Rechte durch

Zu hohe Rechnungen mit kryptischen Posten, nicht oder nur unvollständig erbrachte Leistungen oder Pfusch – die meisten Bauherren können ein Lied davon singen. Ob es um Sanierungen oder nur um Schönheitsreparaturen geht, wichtig ist es, sich vorher zu informieren, was bei der Beauftragung von Handwerkern zu beachten ist.

Buchinfos:
Autor: Jörg Stroisch
Broschiert: 232 Seiten 
Verlag: Haufe-Lexware; Auflage: 1., Auflage. (19. Mai 2009) 
ISBN-10: 3448093475 
ISBN-13: 978-3448093476

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Webgrafik-Optimierung

Webkompetenz kompakt

Dieses Buch zeigt, wie Webgrafiken im Spannungsfeld zwischen Qualitätsansprüchen und Usability-Erwägungen professionell optimiert und effektiv eingesetzt werden können. Grafikbearbeitung als Teil des Webpublishing-Workflows, Usability-Kriterien, Aufbereitung und Konvertierung von Rohdaten zu den wichtigsten Formaten, Animation, Einbettung in die Webseite sowie Dynamisierung und Manipulation. Zahlreiche Beispiele – gute wie schlechte – aus dem beruflichen Alltag sorgen für einen hohen Praxisbezug.

Buchinfos:
Taschenbuch: 234 Seiten 
Verlag: Markt+Technik; Auflage: 1 (15. April 2003) 
ISBN-10: 3827265304 
ISBN-13: 978-3827265302

meineimmobilie.de: Redaktionelle Betreuung

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Webkonzeption ist ein Schwerpunkt des Journalistenbüro Stroisch: Mit meineimmobilie.de betreute es für den Haufe-Verlag konzeptionell und redaktionell eine Website für Hausbesitzer.

Die Website meineimmobilie.de spricht Hausbesitzer an – und wartet mit einer großen Community und ständig neuen Artikeln und Downloads auf. Sie wurde vom Haufe-Verlag betrieben und ist vor einiger Zeit eingestellt worden.

Bis dahin war das Journalistenbüro Stroisch in vielfältiger Weise für die Website tätig, organisierte eine Redaktion und stellte die regelmäßige Lieferung von Artikeln sicher.

Begleitung und Beratung über den Onlinegang hinaus

Im Vorfeld hat das Journalistenbüro konzeptionell und organisatorisch den Onlinegang der Website begleitet, welcher entsprechend der Kundenvorgabe pünktlich in der ersten Januarwoche 2008 erfolgte. Auch der Relaunch 2011 wurde wieder aktiv begleitet.

Betriebsrente zum nächsten Job mitnehmen

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Die Betriebsrente wird vom Staat stark gefördert. Und der Arbeitnehmer ist mit seiner Betriebsrente heutzutage noch nicht einmal an seinen Arbeitgeber gebunden – seit einigen Jahren kann er viele Verträge einfach zum neuen Job mitnehmen.

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Schon im Vorstellungsgespräch spielt die Betriebsrente oft eine Rolle: Denn viele Arbeitgeber werben damit. Ist dann die Betriebsrente einmal abgeschlossen, tritt sie nur noch einmal im Monat auf der Gehaltsabrechnung in Erscheinung. Ansonsten bekommt man davon nicht mehr viel mit. Bis dann der nächste Jobwechsel ansteht, beschreibt Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Betriebliche Altersvorsorge: 

„Er bekommt, wenn man nichts anderes tut später, dann von seinem ehemaligen Arbeitgeber oder von einer ganzen Reihen von Arbeitgebern entsprechen geringe Betriebsrenten gezahlt.“

Seit 2005 hat der Arbeitnehmer die Wahl: Er kann viele Betriebsrenten haben. Oder er kann seine Betriebsrente zum neuen Job mitnehmen. Dies gilt immer für selbst eingezahltes Geld. Und dies gilt meistens auch für Gelder des Chefs, wenn der mindestens fünf Jahre eingezahlt hat. Entscheidet sich der Arbeitnehmer dafür, seine Betriebsrente mitzunehmen, gibt es wiederum mehrere Möglichkeiten, sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:

„Es kann heißen, dass ich den alten Vertrag beim neuen Arbeitgeber fortführen kann. Es kann heißen, dass ich beim neuen Arbeitgeber einen neuen Vertrag bekomme, aber das Guthaben aus dem alten Vertrag übertragen kann. Was dafür spricht, es bei einem Vertrag zulassen, ist einfach, man hat nur einmal Verwaltungskosten. Habe ich mehrere Verträge, habe ich mehrere Verwaltungskosten, die ich bezahlen muss. Aber man muss auch schauen, was haben die einzelnen Verträge für Vertragsbedingungen. Und das kann sein, dass ich beim alten Arbeitgeber einfach bessere Vertragsbedingungen habe und dann sollte man hier gucken, ob es nicht sinnvoll ist, das Geld in diesem Vertrag zu lassen und beim neuen Arbeitgeber bei null anzufangen.“

Und die Verträge können sehr unterschiedlich sein. Denn jeder Arbeitgeber entscheidet eigenständig, welche Form der Betriebsrente er seinen Mitarbeitern anbietet. So ist die Mitnahme bei der Direktversicherung, der Pensionskasse und dem Pensionsfonds möglich. Da die Direktzusage und die Unterstützungskassen sehr unternehmensnah organisiert werden, ist hier eine Mitnahme nicht gesetzlich geregelt. Sie ist dann aus steuerlichen Gründen meistens auch unsinnig. Außerdem können sich auch die Zusatzleistungen unterscheiden, beschreibt Klaus Stiefermann:

„Unterschiede zwischen der alten und der neuen Versorgung können in den unterschiedlichsten Dingen bestehen, zum Beispiel kann es sein, dass in dem einen Fall Invalidität abgesichert ist, in dem anderen nicht. Dass in dem einen Fall eine Hinterbliebenenversorgung eingebaut ist oder nicht. Deshalb ist es so, dass der Arbeitnehmer hier die Wahlmöglichkeit hat.“

Und dann spielt auch noch der Faktor Mensch eine Rolle. Zum Beispiel bei der Invaliditätsabsicherung, beschreibt Klaus Stiefermann weiter:

„Bezogen auf die Invalidität können sich über die Zeit die Rahmenbedingungen ändern: Der Gesundheitszustand hat sich möglicherweise verschlechtert. Das hätte zur Konsequenz, dass dieser Baustein in der Direktversicherung teurer geworden wäre oder vielleicht gar nicht mehr abschließbar ist. Vor diesem Hintergrund ist gerade dann, wenn er Invalidität abgesichert hat oder aber wenn man einen älteren Vertrag hat mit einem höheren Garantiezins, ist es umso wichtiger, diesen Vertrag fortzuführen und nicht etwa den alten zu kündigen und einen neuen abzuschließen.“

Bei den vielen Möglichkeiten kann so die Wahl doch auch schnell zur Qual werden. Andererseits gibt es in Sachen Rente auch nichts zu verschenken. Deshalb ist oft eine Beratung sinnvoll: Bei Fragen rund um die Betriebsrenten helfen zum Beispiel die Verbraucherzentralen weiter.

Wie man sicher im Internet bezahlt

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Zahlreiche unterschiedliche Bezahlmethoden gibt es im Internet, von PayPal bis hin zur Rechnung. Wichtig für den Kunden: Wie ist die eigene Rechtssituation bei einer Bezahlung im Web.

Stilfibel: Einheitliche und kreative Schreibe

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Wie mit der Zielgruppe kommuniziert werden soll, welche journalistischen Darstellungsformen und Stilformen verwendet werden sollen, steht in der Stilfibel geschrieben. Das Dokument dient als Leitfaden für alle beteiligten Redakteure.